12. Juli 2021
Veröffentlichungsreihe – 8 von 32 Insights
Mit unserer Reihe Corporate Energy @TW wollen wir aktuelle Entwicklungen und Fragestellungen im Bereich der erneuerbaren Energien über verschiedene Jurisdiktionen hinweg beleuchten. Taylor Wessings internationale Industriegruppe Energy & Infrastructure zählt mehr als 50 Experten an 16 Standorten. Seit mehr als 15 Jahren sind wir im Bereich Corporate/M&A sowie Finanzierung zu erneuerbaren Energien tätig und verfügen über umfassende rechtliche und wirtschaftliche Expertise und Marktkenntnis. Aktuell belegen wir in den Clean Energy League Tables 2021 weltweit Rang vier, nach der Anzahl der M&A-Deals im Bereich erneuerbare Energien.
Frage: Was sind die wichtigsten aktuellen Entwicklungen im Bereich Transaktionen und Finanzierung von erneuerbaren Energien?
Antwort: In Deutschland beschäftigen uns weiter verstärkt großflächige und großvolumige Solarparks, zumeist noch in frühen Entwicklungsphasen (regelmäßig 50 MWp und größer bis an 200 MWp heran). Dieser Entwicklung steht ein zwangsläufig abnehmendes Flächenangebot und zusätzliche öffentlich-rechtliche Beschränkungen der Flächennutzungen gegenüber. Zugleich steigt von Tag zu Tag die Nachfrage insbesondere auch großer industrieller Stromabnehmer nach der Belieferung mit sehr erheblichen Liefermengen rein grünen Stroms. Diese Entwicklung betrifft vor allem den PV-Bereich. Im Bereich Onshore Wind sind grüne Power Purchase Agreements aktuell aufgrund der immer noch relativ attraktiven Förderung und der fehlenden Flächenbegrenzung im Vergleich zu Solar PV nur für ausgeförderte Anlagen ein Thema und natürlich aufgrund der „0 EURO Auktionsergebnisse“ der letzten Ausschreibungen auch für Offshore Wind. Hier liegt auch ein zentraler Unterschied hinsichtlich der Projektfinanzierung. Im Gegensatz zu geförderten Projekten liegt die Herausforderung für die Umsetzung (großvolumiger) PPAs darin, die notwendige Finanzierung (höherer Anteil Eigenkapital) sicherzustellen.
Allgemein ist die Beobachtung des Wechselspiels von sich weiter entwickelndem Angebot bei zugleich massiv verstärkender Nachfrage und die Beratung in dieser bewegten Marktentwicklung eine faszinierende Aufgabe. Das Transaktionsgeschäft wird durch dieses Wechselspiel erheblich belebt.
Frage: Welche Marktentwicklungen sind bis Ende 2021 zu erwarten?
Antwort: Wir erwarten für Deutschland eine weiterhin anhaltend hohe Transaktionstätigkeit.
Die Nachfrage nach geeigneten Investitionsprojekten im Bereich erneuerbare Energien ist nicht nur ungebrochen, sie steigt weiter an. Der Trend zu Investitionen von Investoren über die Grenzen der eigenen Jurisdiktion hinweg nimmt ebenfalls weiter zu. So hat die zunehmende Nachfrage nach Projekten im Bereich Solar PV und Onshore Wind auch (bzw. weiterhin) in Deutschland zur Folge, dass wir bereits seit einigen Jahren eine Zunahme der Transaktionen im Ausland, zunächst neben Spanien und Italien insbesondere in den skandinavischen Ländern, nunmehr auch verstärkt wieder in Osteuropa beobachten können.
Frage: Was ist Ihr persönlicher "Game-Changer" bzw. Ihr "Highlight" im Bereich Erneuerbare Energien seit Anfang 2021?
Antwort: Ein echter Paukenschlag war die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit des deutschen Klimaschutzgesetzes mit der Begründung, der Gesetzgeber dürfe nicht kommenden Generationen die größere Last bei der Bewältigung der Klimakrise überlassen. Das Klimaschutzgesetz soll vor diesem Hintergrund zeitnah geändert werden, ein erster Regierungsentwurf liegt bereits vor. Der Industrie, insbesondere der energieerzeugenden Industrie, sollen dabei sehr viel weitreichendere Reduzierungsziele zugewiesen werden als bisher. Wie das tatsächlich geschehen soll, lässt der Gesetzesentwurf ausdrücklich offen. Das auch oben zu Frage 1 gerade die Wirtschaft umtreibende Thema, wie sich denn die Energiebedarfe mit sauberer Energie angesichts des derzeitigen gesetzlichen Umfeldes und der Ausbaumöglichkeiten mit der nötigen Geschwindigkeit (einmal ganz abgesehen von Kostenfragen) weiter entwickeln sollen, bleibt offen. Zwar hat die Bundesregierung in einem „Sofortprogramm“, welches unter den Ministerien im Moment abgestimmt wird, höhere Ausbauziele für Wind- und Solarenergie vorgesehen – allerdings ein weiteres Mal unverbindlich. Dringend benötigte Planungssicherheit für die betroffenen Wirtschaftszweige (i.e.: alle) fehlt (mehr zu diesem Thema in unserem Insight). Bahnbrechend war auch das Urteil eines niederländischen Gerichts gegen Shell Ende Mai 2021. Erstmals wurde ein multinationales Unternehmen gerichtlich zum Klimaschutz verpflichtet. Von einer Signalwirkung kann ausgegangen werden. Die Frage, ob Einzelpersonen einen Anspruch auf Klimaschutz gegenüber Unternehmen und Staaten haben und diesen Anspruch geltend machen können, ist mit weitreichenden und nicht vollumfänglich abschätzbaren (rechtlichen) Folgen verbunden. Wichtige Entwicklungen gab es Ende April 2021 auch auf europäischer Ebene. Die Kommission hat ein Maßnahmenpaket vorgelegt, das Anreize für mehr Investitionen in nachhaltige Tätigkeiten setzen soll. Das Paket, Teil des europäischen Green Deal, umfasst die delegierte Verordnung zur EU-Klimataxonomie, einen Richtlinienvorschlag zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen sowie Änderungsrechtsakte zu treuhänderischen Pflichten und zu Anlage- und Versicherungsberatung.
Haben Sie Fragen oder sind Sie an einem (interdisziplinären) Austausch mit unserem Corporate Energy-Team interessiert? Wir freuen uns auf ein Gespräch!
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