Tim Eickmanns ist Mitglied der Practice Area Employment, Pensions & Mobility. Er berät national und international tätige Unternehmen sowie Führungskräfte in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Sein besonderer Schwerpunkt liegt hierbei in der Beratung von Unternehmen zu allen Fragen rund um die betriebliche Altersversorgung. Zum anderen hat er einen besonderen Branchenschwerpunkt in der arbeitsrechtlichen Beratung des Energie- und Versorgungssektors.
Tim Eickmanns vertritt seine Mandanten regemäßig im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen, insbesondere im Rahmen von Trennungsstreitigkeiten, sowie bei Streitigkeiten in Zusammenhang mit betrieblicher Altersversorgung. Er verfügt zudem über vertiefte Expertise bei der Beratung zum Einsatz von Fremdpersonal in- und außerhalb des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes.Seit 2022 | Salary Partner, Taylor Wessing |
2020 | Senior Associate, Taylor Wessing |
2017 - 2020 | Associate, Taylor Wessing |
2015 – 2017 | Referendariat |
2013 – 2015 | Wissenschaftlicher Mitarbeiter, internationale Wirtschaftskanzlei, Bereiche Gesellschafts- und Arbeitsrecht |
2008 – 2013 | Studentischer Mitarbeiter, Rechtsbereich eines Krankenhauses |
2017 | Zweites Juristisches Staatsexamen |
2013 – 2014 | Promotion zum Thema Flexibilisierung von Arbeitsbedingungen durch Vertragsgestaltung |
2012 | Erstes Juristisches Staatsexamen |
Zuschüsse auch bei Altverträgen Pflicht, in Health&Care Management Magazin.DE, 03/22, gemeinsam mit Jan Kern Fremdpersonal sicher einsetzen, Interview im dem VKU Experten Café, 05/2021 Corona-Testpflicht für Arbeitgeber: Was Unternehmen jetzt wissen müssen, in: HR Journal, 04/2021 Betriebsübergänge im Netzbetrieb: Auf das Timing kommt es an, in: Energate Messenger, 04/2021 |
Englisch |
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