5. November 2021
Veröffentlichungsreihe – 12 von 32 Insights
Das auf europäischer und nationaler Ebene gesetzlich verankerte Ziel der Klimaneutralität wird den Gebäudesektor in den nächsten Jahrzehnten massiv verändern. Bereits heute werden die Themen ESG, Nachhaltigkeit und Dekarbonisierung immer wichtiger für finanzierende Banken, Vertragspartner und Mieter. Ein erhebliches Potenzial CO2-Emissionen zu reduzieren bieten vor allem im Gebäudesektor Aufdach-Solaranlagen. Gleichzeitig bieten diese neue Geschäftsmöglichkeiten, um den Wert von Immobilien ohne kontinuierliche Investitionen zu steigern oder laufende Zusatzeinnahmen zu generieren.
Nichtdestotrotz bleiben aktuell viele Dachflächen von Einzelhandelsgeschäften, Lagerhallen, Produktionshallen und Industriegebäuden ungenutzt, obwohl sie oft nahezu ideale Voraussetzungen bieten. Dies liegt neben den verkannten Potenzialen oft an der Komplexität großer Projekte, die sich aus der Anzahl der Stakeholder sowie der Vielzahl an regulatorischen Vorgaben ergeben kann. Beteiligte sind regelmäßig: Projektplaner, Wohnungsbauunternehmen, Industrie- und Gewerbebetriebe, Grundstückseigentümer, Mieter, Modulhersteller, Installateure, Finanzierer, Behörden, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber.
Wie der aktuelle politische und gesellschaftliche Diskurs zeigt, werden Aufdach-Solaranlagen jedoch zukünftig auf allen Ebenen an Bedeutung gewinnen.
Nachfolgend haben wir Ihnen deshalb in unserem Q&A die wichtigsten rechtlichen Aspekte zusammengefasst und erläutert:
Frage: Gibt es eine Verpflichtung zur Installation von Aufdach-Solaranlagen in Deutschland?
Antwort: Laut dem am 15. Oktober 2021 veröffentlichten Sondierungspapier von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP soll der Ausbau von PV-Anlagen bei gewerblichen Neubauten verpflichtend und bei privaten Neubauten die Regel werden. Derzeit besteht eine solche Verpflichtung bereits für bestimmte Städte (Waiblingen, Tübingen, eingeschränkt Bonn; ab 2023 Bremen, Bremerhaven, Hamburg und Berlin) und für das Bundesland Baden-Württemberg (ab 01/2022 für Gewerbeimmobilien, ab 05/2022 für private Neubauten, ab 01/2023 für Dachsanierungen).
Frage: Werden Aufdach-Solaranlagen staatlich gefördert?
Antwort: Rooftop PV-Projekte können, je nach konkreter Verwendung und Standort, unmittelbare staatliche Zuschüsse oder Sonderkreditbedingungen von der KfW-Förderbank erhalten. Darüber hinaus setzt der Gesetzgeber unterschiedliche Anreize mittels Einspeisevergütung, Marktprämie, Mieterstromzuschlag, Strompreisersparnisse oder Gebäudeeffizienzsteigerung. Zudem könnten bei einer zukünftigen Regierung von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP die bestehenden Förderungen erheblich ausgeweitet werden.
Frage: Mit Aufdach-Solaranlagen ist die Realisierung neuer Geschäftsmöglichkeiten verbunden, wie können diese aussehen?
Antwort: Rooftop PV-Projekte können auf diverse Arten realisiert werden, um den unterschiedlichen Gegebenheiten sowie den regulatorischen Hürden und Vorteilen optimal Rechnung zu tragen. So sehen immer mehr Kunden davon ab, den produzierten Strom ausschließlich ins Netz einzuspeisen, was, je nach Größe der PV-Anlage, die Teilnahme an einer komplexen Ausschreibung voraussetzt. Andere Optionen sind hier beispielsweise der (anteilige) Eigenverbrauch des Stroms oder eine Weitergabe an die Mieter des Gebäudes bzw. an ansässige Drittfirmen innerhalb einer Kundenanlage. Hiermit können unterschiedliche Steuern, Umlagen und Abgaben eingespart werden, was sich positiv auf die Stromgestehungskosten auswirkt.
Frage: Was gilt es bei der Projektrealisierung von Aufdach-Solaranlagen zu beachten?
Antwort: Je nach den eigenen personellen und sachlichen Ressourcen besteht die Möglichkeit unterschiedliche Stakeholder bei der Projektrealisierung einzubinden. Dies geschieht üblicherweise im Rahmen von Herstellungs-, Wartungs-, Pacht-, Contracting- und/oder Betriebsführungsverträgen. Aufgrund der diversen Anzahl an Herstellern, Installateuren, Energieversorgern und sonstigen Projektplanern, kann dabei je nach Projektvolumen eine strukturierte Beschaffung im Rahmen von privaten Ausschreibungen sowie eine Begleitung durch Experten mit einschlägiger Branchenerfahrung sinnvoll sein. So kann die Vertragsgestaltung insbesondere bei großen Projekten sehr umfangreich ausfallen. Neben vertraglichen Aspekten sind vor allem auch regulatorische und teilweise baurechtliche Aspekte zu beachten.
Frage: Was macht Aufdach-Solaranlagen aus regulatorischer Sicht komplex?
Antwort: Das EEG 2021 enthält zahlreiche (neue) Pflichten für PV-Anlagen, u.a. wurde die Teilnahme an Ausschreibungen zur Ermittlung des anzulegenden Wertes (der bei der Förderung zugrunde zulegenden Größe) in zwei Segmente unterteilt. Zudem erfolgen die Ausschreibungen nach zahlreichen formalen, zum Teil strikten regulatorischen Vorgaben. Auch die Einbindung in das Stromnetz und den Strommarkt kann (rechtlich) anspruchsvoll sein, unter anderem da sich die gesetzlichen Anforderungen an den Netzanschluss, die Förderung und die Eigenversorgung mehrfach geändert haben und der Prozess an (rechtlicher) Komplexität gewonnen hat. PV-Anlagen und der erzeugte Strom können zudem auf unterschiedliche Weise vermarktet werden. Die Komplexität hängt zusammenfassend insbesondere von der Größe der Anlage, der erzeugten Strommenge, dem Strombedarf, der Mieterstruktur und dem personellen und technischen Aufwand ab.
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