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Andre Lippert

Dr. André Lippert

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17. Januar 2023

Veröffentlichungsreihe – 28 von 32 Insights

Neustart der Digitalisierung der Energiewende – Gesetz zum Smart Meter Rollout

  • Briefing

Neuer Anlauf zur Digitalisierung der Energiewende: Nach technischen und rechtlichen Verzögerungen hat das Bundeswirtschaftsministerium ein Gesetz zum schnelleren und leichteren Rollout von intelligenten Messsystemen (Smart Meter) vorgelegt, dem das Bundeskabinett am 11. Januar 2023 zugestimmt hat. Die Zustimmung des Bundestags steht noch aus.

Dr. André Lippert (Umwelt, Planung & Regulierung sowie Energierecht) informiert über wesentliche Aspekte des nun im Kabinett angenommenen Gesetzesentwurfs und ordnet diesen rechtlich ein.

Frage: Warum jetzt ein Neustart der Digitalisierung?

Antwort: Smart Meter spielen eine zentrale Rolle bei der Digitalisierung der Energiewende und einem klimaneutralen Energiesystem. Sie sollen den Strom aus volatilen erneuerbaren Energien besser in den Strommarkt einbinden und helfen, Stromangebot und -nachfrage in Einklang zu bringen und damit letztlich auch den Stromverbrauch zu senken.

Der flächendeckende Einbau geht deutschlandweit jedoch viel zu langsam voran. Grund hierfür waren bislang vor allem das aufwendige Verwaltungsverfahren im Zuge der Rollout-Freigabe. Als im Dezember 2019 endlich der dritte Hersteller für ein Smart Meter Gateway vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert worden war, stufte das Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) 2021 die Markterklärung des BSI als rechtswidrig ein; im Frühjahr 2022 zog das BSI die Markterklärung, also die Grundlage für die flächendeckende Einbauverpflichtung, insgesamt und für alle Anwender zurück. Die Wende bringen soll nun nichts weniger als ein Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW), das vor allem das Messstellenbetriebsgesetz an entscheidenden Stellen ändert. Die Zielsetzungen sind ambitioniert und wurden gegenüber dem Referentenentwurf noch einmal verschärft. Der Einbau intelligenter Messsysteme soll beschleunigt, der Wettbewerb im Markt intensiviert und der gesamte Rollout entbürokratisiert und so gleichsam auch die Planungs- und Rechtssicherheit erhöht werden.

Frage: Welche wesentlichen Änderungen bringt das GNDEW mit sich?

Antwort: Das Gesetz bringt eine Reihe zum Teil wesentlicher Änderungen der aktuell geltenden Vorschriften mit sich:

  • Agiler Rollout statt Drei-Hersteller-Regel: Das bisherige Herzstück des Smart Meter Rollout, die „Drei-Hersteller-Regel“ und die damit verbundene Markterklärung des BSI, soll zukünftig entfallen. Bislang regelt das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), dass mindestens drei voneinander unabhängige Unternehmen intelligente Messsysteme auf den Markt gebracht haben müssen, die beim BSI zertifiziert sind. Erst dann kann der flächendeckende Rollout starten. Mit dem Wegfall dieser Regel soll das Tempo zukünftig vom innovativsten Hersteller bestimmt werden. Dies ermöglicht einen „agilen Rollout“: Mit bereits zertifizierten Geräten soll er bei Verbrauchsstellen bis 100.000 kWh und bei Erzeugungsanlagen bis 25 kW Leistung sofort beginnen. Aufwendige Funktionen (z.B. Steuern und Schalten) können im Zuge des Rolloutmanagements nach einer „Warmlaufphase“ über Anwendungsupdates auf den Smart Meter Gateways im Zusammenspiel mit den Backendsystemen nach und nach freigeschaltet bzw. bereitgestellt werden.
  • Neue Einbaufristen: Bis 2025 sollen 20 Prozent aller betroffenen Anschlüsse mit einer Einbauverpflichtung über ein intelligentes Messsystem verfügen, 2028 dann 50 Prozent und Ende 2030 bereits 95 Prozent. Gegenüber dem Referentenentwurf wurden die Eibaufristen noch einmal verschärft. Zunächst sollten bis 2025 lediglich 10 Prozent aller betroffenen Anschlüsse mit einer Einbauverpflichtung über ein intelligentes Messsystem verfügen, 2028 dann 30 Prozent und erst 2032 95 Prozent.
  • Neue Kosten für Netzbetreiber: Messentgelte für Verbraucher und Kleinanlagen-Betreiber sollen auf 20 Euro pro Jahr gedeckelt werden. Im Gegenzug sollen Netzbetreiber stärker als bislang an den Kosten des Rollouts beteiligt werden. Das BMWK rechtfertigt dies damit, dass Netzbetreiber von der verbesserten Transparenz im Netz profitierten. Alle Smart Meter sollen künftig viertelstündlich bilanziert werden.
  • Mehr dynamische Stromtarife: Die Schwelle, ab der Lieferanten ihren Kunden mit intelligentem Messsystem einen dynamischen Stromtarif anbieten müssen, entfällt 2025. Bislang lag diese bei 100.000 Letztverbrauchern. Der Referentenentwurf sah hier zunächst vor, die Schwelle lediglich abzusenken auf 50.000 Letztverbraucher. Im Referentenentwurf war ursprünglich vorgesehen, dass erst ab 2026 dynamische Tarife für alle Versorger zur Pflicht werden.

Rolloutfahrplan BMWK

Das Gesetz stellt klar, dass das Smart Meter Gateway am Netzanschlusspunkt zu verbauen ist und dort die Steuersignale wirken sollen. Die Schaffung von Standards für Steuereinheiten, Ladeeinrichtungen oder Wärmepumpen soll zukünftig vorrangig durch die Wirtschaft bzw. die Unternehmen selbst erfolgen.

Das Gesetz sieht zudem vor, dass das BSI seine gesetzlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Messstellenbetriebsgesetz "im Auftrag" des BMWK wahrnimmt.

Frage: Worum handelt es sich bei der neu geschaffenen Rolle des bundesweiten Auffangmessstellenbetreibers?

Antwort: Das Gesetzt sieht die Einführung eines bundesweiten Auffangmessstellenbetreibers vor. Dieser soll beim Ausfall des grundzuständigen Messstellenbetreibers dessen Stelle einnehmen (§ 11 GNDEW). Auffangmessstellenbetreiber soll das Unternehmen sein, das laut Daten der Bundesnetzagentur die meisten intelligenten Messstellen betreibt. Dieses Unternehmen muss den Messstellenbetrieb für alle Messstellen bei Ausfall des grundzuständigen Messstellenbetreibers zunächst mit Notfallmaßnahmen sicherzustellen. Die notfallmäßige Sicherstellung des Messstellenbetriebs beinhaltet nicht die Pflicht zur weiteren Ausstattung mit intelligenten Messsystemen oder modernen Messeinrichtungen.

Frage: Wie kann das Gesetz eingeordnet werden?

Antwort: Aus Sicht der Energiewende war der Neustart der Digitalisierung unerlässlich. Daher ist das nun im Bundestag verabschiedete Gesetz grundsätzlich zu begrüßen und sollte überdies geeignet sein, den flächendeckenden Rollout intelligenter Messsysteme schneller voranzutreiben. Die steigenden finanziellen Belastungen können Netzbetreiber über die Netzentgelte auf die Kunden umlegen. Nicht zuletzt rechtlich kritisch kann die Schaffung der Position des Auffangmessstellenbetreibers gesehen werden, die eine Vormachtstellung im Markt begründet. Zudem sind Messstellenbetreiber, die den Ausbauvorgaben nicht nachkommen, nicht mehr zur Übertragung der Grundzuständigkeit verpflichtet. Beides hemmt den Wettbewerb der Messstellenbetreiber untereinander, der doch eigentlich mit dem Entwurf gestärkt werden soll.

Auch der BDEW fordert Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren. Insbesondere kritisiert er, dass jeder Kunde auf Antrag zeitnah ein intelligentes Messsystem eingebaut bekommen kann. Demgegenüber zu bevorzugen wäre eine Priorisierung für die Messstellenbetreiber, nach der Pflichteinbaufälle beispielsweise prioritär behandelt werden können. So könnten Messstellenbetreiber den Rollout effizienter planen und umsetzen.

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