Autoren

Dr. Markus Böhme, LL.M. (Nottingham)

Partner

Read More

Dr. Christian Ertel

Senior Associate

Read More
Autoren

Dr. Markus Böhme, LL.M. (Nottingham)

Partner

Read More

Dr. Christian Ertel

Senior Associate

Read More

20. Juni 2023

Veröffentlichungsreihe – 22 von 55 Insights

Kriterien für die Erzeugung von grünem Wasserstoff – die delegierten Rechtsakte der EU-Kommission

  • Briefing

Update vom 20.06.2023

Mitte Februar 2023 hat die Europäische Kommission zwei delegierte Rechtsakte im Rahmen der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED II) erlassen, in denen festgelegt wird, was in Zukunft in der Europäischen Union als grüner, d.h. ausschließlich durch den Einsatz von erneuerbarem Strom hergestellter, Wasserstoff gilt. Die beiden Rechtsakte sind Teil eines umfassenderen EU-Rechtsrahmens für Wasserstoff, der neben der Definition von erneuerbarem Wasserstoff auch Vorgaben für Energieinfrastrukturinvestitionen und Vorschriften zu staatlichen Beihilfen sowie legislative Vorgaben für erneuerbaren Wasserstoff in Industrie und Verkehr umfasst. Die Rechtsakte sollen insbesondere dafür sorgen, dass alle erneuerbaren Brenn- und Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (renewable fuels of non-biological origin, RFNBOs) mit Strom hergestellt werden, der aus erneuerbaren Quellen stammt. Die EU-Kommission möchte mit möglichst klaren Kriterien und einem Zertifizierungssystem insbesondere Rechtssicherheit für Investoren schaffen und zudem die Ziele des europäischen Green Deals und des REPowerEU-Plans erreichen. Die beiden delegierten Rechtsakte sind hier und hier abrufbar. Inhaltlich können diese nicht mehr durch das EU-Parlament bzw. den EU-Ministerrat geändert werden. Die Frist für eine mögliche Ablehnung lief am 13. Juni aus. Die Rechtsakte sind damit angenommen. Diese treten am 20. Tag nach einer Veröffentlichung im Amtsblatt der Kommission in Kraft.

Frage: Was ist der Kern des ersten Delegierten Rechtsakts?

Antwort: Der erste delegierte Rechtsakt benennt die Kriterien dafür, wann Wasserstoff in der EU als grüner bzw. erneuerbarer gilt. Zum anderen legt der Rechtsakt fest, wie Wasserstofferzeuger nachweisen können, dass die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Grundsätzlich gilt, dass mit Elektrolyseuren erzeugter Wasserstoff nur dann als erneuerbarer bzw. grüner Wasserstoff klassifiziert wird, wenn er mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt wird. Wasserstofferzeuger müssen daher nachweisen, dass der von ihnen verwendete Strom aus solchen Quellen stammt. Dabei kann der Strom entweder aus einer an die Produktionsanlage angeschlossenen Erzeugungsanlage kommen oder aus dem Netz. Entscheidend dafür, dass der genutzte Strom als erneuerbarer gilt und der hergestellte Wasserstoff als grün eingestuft werden kann, sind die folgenden drei Kriterien:

  • Zusätzlichkeit in Bezug auf erneuerbare Energieerzeugung sowie
  • zeitliche und
  • räumliche Korrelation zwischen dem Strombezug des Elektrolyseurs und der erneuerbaren Stromerzeugung.

Frage: Wie sind diese Kriterien zu verstehen?

Das Kriterium der Zusätzlichkeit soll sicherstellen, dass die höhere Nachfrage nach Wasserstoff mit der Schaffung neuer Kapazitäten für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen einhergeht. So soll die Wasserstofferzeugung zur Dekarbonisierung beitragen. Zudem soll vermieden werden, dass die Stromerzeugung bei zunehmender Nachfrage bedingt durch die Wasserstofferzeugung unter Druck gerät. Nach Schätzungen der Europäischen Kommission werden etwa 500 TWh Strom aus erneuerbaren Quellen benötigt, um das mit dem REPowerEU-Plan für 2030 gesetzte Ziel einer Erzeugung von 10 Mio. Tonnen RFNBOs zu erreichen. Zur Herstellung von 10 Mio. Tonnen RFNBOS sind 14 % des gesamten Stromverbrauchs in der EU erforderlich. Die Kriterien der zeitlichen und geographischen Korrelation sollen gewährleisten, dass erneuerbarer Wasserstoff nur zu Zeiten und an Orten erzeugt wird, zu bzw. an denen ausreichend erneuerbare Energie zur Verfügung steht. Die Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, zusätzliche Kriterien für die geographische Korrelation einzuführen. Zum einen muss der erzeugte Erneuerbaren-Strom in derselben Stunde für die Produktion von Wasserstoff genutzt werden (zu Übergangsfristen siehe unten). Zudem müssen Elektrolyseure laut dem delegierten Rechtsakt grundsätzlich in derselben Stromgebotszone errichtet werden, wie die Erzeugungsanlage für erneuerbare Energien.

Frage: Wann gilt Wasserstoff als grün bzw. erneuerbar?

Antwort: Grundsätzlich ist hier zu unterscheiden, ob der Strom für die Herstellung des Wasserstoffs aus dem Stromnetz entnommen wird oder aus einer direkt an den Elektrolyseur angeschlossenen Produktionsanlage stammt:

Entnahme aus dem Stromnetz:

Wasserstoff gilt als grün/erneuerbar, wenn der verwendete Strom als vollständig erneuerbar angerechnet werden kann.

Damit dies der Fall ist, muss eine der folgenden Möglichkeiten erfüllt sein.

  1. Der Elektrolyseur befindet sich in einer Gebotszone, in der der durchschnittliche Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien im vorangegangenen Kalenderjahr über 90 % lag.
    Zusätzlich darf die Erzeugung von RFNBOs eine im Verhältnis zum Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien in der Gebotszone festgelegte Höchstzahl von Stunden nicht überschreiten.
  2. Der Elektrolyseur befindet sich in einer Gebotszone, in der die Emissionsintensität von Strom weniger als 18 gCO2eq/MJ beträgt.
    Zudem muss der Wasserstofferzeuger einen oder mehrere Stromabnahmeverträge für erneuerbare Energien (PPAs) abschließen, durch die Strom in einer Menge erzeugt wird, die mindestens der Menge an Strom entspricht, die als vollständig erneuerbar angegeben wird.
    Zusätzlich müssen die Bedingungen der zeitlichen und geographischen Korrelation erfüllt sein.
  3. Der Strom zur Wasserstoffherstellung wird während eines Ausgleichszeitraums verbraucht (Nachweise auf der Grundlage von Angaben des Netzbetreibers erforderlich). Er muss belegen, dass Stromerzeugungsanlagen, die erneuerbare Energiequellen nutzen, nach unten rückverteilt wurden und dass der für die Erzeugung von RFNBO verbrauchte Strom den Bedarf an Rückverteilung entsprechend verringert hat.
  4. Wenn keine der o.g. drei Möglichkeiten erfüllt ist: die Voraussetzungen der Zusätzlichkeit, der geographischen und der zeitlichen Korrelation müssen erfüllt sein.

Angeschlossene neue Produktionsanlage

Wasserstoff gilt als grün/erneuerbar, wenn der Wasserstofferzeuger kumulativ nachweist, dass die Stromerzeugungsanlage:

  1. Strom aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt,
  2. Direkt mit der Wasserstofferzeugungsanlage verbunden oder Teil dieser ist,
  3. frühestens 36 Monate vor der Wasserstofferzeugungsanlage in Betrieb genommen wurde,
  4. nicht an das Stromnetz angeschlossen ist, oder, wenn dies doch der Fall ist, über ein intelligentes Messsystem verfügt, welches belegt, dass dem Stromnetz kein Strom entnommen wird um den Wasserstoff zu erzeugen

Frage: Für wen gelten die Anforderungen an die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff?

Antwort: Im Hinblick auf die Anrechnung auf die EU-Ziele für erneuerbare Energien gelten die Anforderungen an die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff sowohl für inländische Erzeuger als auch für Erzeuger aus Drittländern, die erneuerbaren Wasserstoff in die EU exportieren wollen. Damit Wasserstofferzeuger (innerhalb und außerhalb der EU) nachweisen können, dass sie die Vorschriften einhalten, wird ein Zertifizierungssystem eingeführt, das den Wasserstofferzeugern den Handel mit grünem Wasserstoff in der EU ermöglichen soll.

Frage: Welche Übergangsfristen gelten während des Markthochlaufs?

Die Einführung der genannten Regelungen erfolgt stufenweise. Im Einklang mit der Gesamtentwicklung der Branche sollen die Regelungen zudem sukzessive verschärft werden. Zunächst gelten verschiedene Übergangsfristen:

  • Anforderungen an die Zusätzlichkeit: Ausnahmeregelung für Wasserstoffprojekte, die vor dem 1. Januar 2028 in Betrieb genommen werden. In diesem Zusammenhang erzeugter Wasserstoff kann als erneuerbar eingestuft werden, wenn langfristige Verträge über den Bezug von erneuerbarem Strom mit bereits bestehenden Anlagen abgeschlossen werden.

  • Zeitliche Korrelation: Es gilt eine Übergangsfrist bis einschließlich 31. Dezember 2029. In diesem Zeitraum dürfen Erzeuger von grünem Wasserstoff die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen und die damit verbundene Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff auf Monatsbasis und nicht auf Stundenbasis abgleichen. Mitgliedstaaten können jedoch ab dem 1. Juli 2027 strengere Vorschriften vorgeben. Ab dem 1. Januar 2030 müssen alle Erzeuger von erneuerbarem Wasserstoff den gekauften Strom auf Stundenbasis abgleichen.

Frage: Was ist der Kern des zweiten Delegierten Rechtsakts?

Antwort: Der zweite Rechtsakt enthält eine Methode zur Berechnung der Lebenszyklustreibhausgasemissionen von RFNBOs. Die Methode berücksichtigt die Treibhausgasemissionen während des gesamten Lebenszyklus der Brenn- bzw. Kraftstoffe, einschließlich vorgelagerter Emissionen, Emissionen im Zusammenhang mit der Entnahme von Strom aus dem Netz sowie Emissionen im Zusammenhang mit der Verarbeitung und mit der Beförderung dieser Brenn- bzw. Kraftstoffe zum Endverbraucher. Es wird zudem ein Mindestschwellenwert definiert: RFNBO sind nur dann auf das EU-Ziel für erneuerbare Energien anrechenbar, wenn sie im Vergleich zu fossilen Brennstoffen Treibhausgaseinsparungen von mehr als 70 Prozent erzielen.

Ausblick

Nachdem auf EU-Ebene die Einspruchsfrist von Rat und Parlament abgelaufen ist, sind die delegierten Rechtsakte nun angenommen. Hierdurch wird ein weiterer Meilenstein zur Energiewende in Europa gesetzt. Nach der bereits erfolgten Einigung der Europäische Kommission, des Europäischen Parlamentes und des Europäischen Rates Ende März 2023 auf eine umfassende Neugestaltung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (zukünftig RED III) wird das Thema RFNBOs und grüner Wasserstoff zukünftig erheblich an Bedeutung gewinnen. So erhöhen sich im Verkehrssektor die bereits verbindlichen Ziele massiv und sehen erstmals eine Kombination von RFNBOs und fortschrittlichen Biokraftstoffen vor. Des Weiteren müssen im Industriesektor bis 2030 42% und bis 2035 60% des verbrauchten Wasserstoffs aus erneuerbaren Energiequellen stammen.

Neben der europäischen Ebene hat das Bundesumweltministerium angekündigt, die delegierten Rechtsakte „sehr zeitnah“ umzusetzen. Dafür ist unter anderem eine Novellierung der BImSchV erforderlich. Ein Referentenentwurf für eine Verordnung zur Neufassung der siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) mit Stand von Ende April 2023, der explizit auf die delegierten Rechtakte Bezug nimmt, liegt bereits vor. Auch im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist geplant, die Kriterien für erneuerbaren Wasserstoff an die europäischen Vorgaben anzupassen. Insofern werden sich die Vorgaben insbesondere des ersten Rechtsakts aller Voraussicht nach zeitnah auf den nationalen Regelungsrahmen für Wasserstoff auswirken.

In dieser Serie

Projects, Energy & Infrastructure

Power Play: Renewable Energy Update

von mehreren Autoren

Energy & Infrastructure

Bundesregierung gibt Startschuss für Klimaschutzverträge

Power Play: Renewable Energy Update

18. March 2024

von mehreren Autoren

Energy & Infrastructure

Verpflichtende Sonderabgabe für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Brandenburg

Power Play: Renewable Energy Update

15. February 2024

von mehreren Autoren

Energy & Infrastructure

Erhebung von Baukostenzuschüssen beim Netzanschluss von Batteriespeichern

Power Play: Renewable Energy Update

16. January 2024

von Dr. Christian Ertel

Data Centre Expertise

Effizienzvorgaben für Rechenzentren

Power Play: Renewable Energy Update

28. December 2023

von mehreren Autoren

Energy & Infrastructure

Stromspeicher – Die Strategie des BMWK für die Energiewende

Power Play: Renewable Energy Update

20. December 2023

von Dr. Julia Wulff, Dr. Christian Ertel

Data Centre Expertise

Verabschiedung des Energieeffizienzgesetzes im Bundestag – Pflichten für Betreiber und Entwickler von Rechenzentren

Power Play: Renewable Energy Update

4. October 2023

von mehreren Autoren

Energy & Infrastructure

Änderung der Differenzbetragsanpassungsverordnung (DBAV) ab dem 1. Oktober 2023

Power Play: Renewable Energy Update

29. September 2023

von Rebekka Ackermann

Energy & Infrastructure

Ein Jahr § 2 EEG: Beschleunigungsfaktor oder viel Lärm um nichts?

Power Play: Renewable Energy Update

25. August 2023

von Dr. Julia Wulff

Energy & Infrastructure

Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie

Power Play: Renewable Energy Update

24. August 2023

von Dr. Niels L. Lange, LL.M. (Stellenbosch), Dr. Janina Pochhammer

Energy & Infrastructure

Behindert der Denkmalschutz den Ausbau erneuerbarer Energien?

Power Play: Renewable Energy Update

18. August 2023

von Kris Breudel, LL.M. (Aberdeen)

Energy & Infrastructure

Rechtsprechung zum Waldrecht zeigt Grenze des § 2 EEG auf

Power Play: Renewable Energy Update

9. August 2023

von Birte Zeitner

Energy & Infrastructure

Happy Birthday § 2 EEG! Was kann die Vorschrift und wann kommt sie zur Anwendung?

Power Play: Renewable Energy Update

26. July 2023

von Dr. Julia Wulff

Energy & Infrastructure

Das Solarpaket I als erster Umsetzungsakt zur Solarstrategie der Bundesregierung

Power Play: Renewable Energy Update

12. July 2023

von Dr. Tillmann Pfeifer, Dr. Christian Ertel

Energy & Infrastructure

ZuFinG – Investitionsmöglichkeiten für offene Immobilienfonds in Erneuerbare-Energien-Anlagen?

Power Play: Renewable Energy Update

12. May 2023

von Dr. Angela Menges

Energy & Infrastructure

Herausforderungen für Datencenterbetreiber - Referentenentwurf der Bunderegierung für ein Energieeffizienzgesetz

Power Play: Renewable Energy Update

4. April 2023

von mehreren Autoren

Energy & Infrastructure

Ein Monat Strom- und Gaspreisbremse – Teil 2

Power Play: Renewable Energy Update

31. January 2023

von Dr. Christian Ertel, Hannes Tutt

Energy & Infrastructure

Ein Monat Strom- und Gaspreisbremse – Teil 1

Power Play: Renewable Energy Update

27. January 2023

von Dr. Christian Ertel

Energy & Infrastructure

Neustart der Digitalisierung der Energiewende – Gesetz zum Smart Meter Rollout

Power Play: Renewable Energy Update

17. January 2023

Projects, Energy & Infrastructure

Neustart der Digitalisierung der Energiewende – Gesetzentwurf zum Smart Meter Rollout

Power Play: Renewable Energy Update

13. December 2022

Energy & Infrastructure

Herausforderungen für Datencenterbetreiber? Referentenentwurf des BMWK für ein Energieeffizienzgesetz

Power Play: Renewable Energy Update

7. December 2022

von mehreren Autoren

Environmental, Social & Governance (ESG)

Neue Offenlegungspflichten für EU- und Nicht-EU-Unternehmen:

Power Play: Renewable Energy Update

29. November 2022

von Dr. Amir-Said Ghassabeh, Dr. Angela Menges

Energy & Infrastructure

Liquefied Natural Gas-Vorhaben in Deutschland: Das LNG-Beschleunigungsgesetz

Power Play: Renewable Energy Update

10. June 2022

von Prof. Dr. Norbert Kämper

Energy & Infrastructure

Renewable Energy Wrap-Up - Großbritannien

Power Play: Renewable Energy Update

15. March 2022

von Dominic FitzPatrick

Energy & Infrastructure

Gebäudeenergieeffizienz: Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Power Play: Renewable Energy Update

14. February 2022

Umwelt, Planung & Regulierung

Fit for 55 – Wasserstoff und die Reform des Europäischen Gasmarktes

Power Play: Renewable Energy Update

6. January 2022

Energy & Infrastructure

Renewable Energy Wrap-Up – Netherlands

Power Play: Renewable Energy Update

2. December 2021

Energy & Infrastructure

Aufdach-Solaranlagen

Power Play: Renewable Energy Update

5. November 2021

von Dr. Christian Ertel

Projects, Energy & Infrastructure

Renewable Energy Wrap-Up – Poland

Power Play: Renewable Energy Update

21. September 2021

von Olav Nemling

Projects, Energy & Infrastructure

Renewable Energy Wrap-Up – Österreich

Power Play: Renewable Energy Update

18. August 2021

von Mag. Peter Solt, LL.M.

Energy & Infrastructure

Fit for 55

Power Play: Renewable Energy Update

13. July 2021

von Dr. Markus Böhme, LL.M. (Nottingham)

Projects, Energy & Infrastructure

Renewable Energy Wrap-Up – Deutschland

Power Play: Renewable Energy Update

12. July 2021

von Carsten Bartholl

Projects, Energy & Infrastructure

Schwimmende Fundamente für Offshore-Windparks

Power Play: Renewable Energy Update

8. June 2021

von Dr. Janina Pochhammer

Projects, Energy & Infrastructure

Artenschutzrechtliche Ausnahme – Bedeutung für die Windenergie

Power Play: Renewable Energy Update

25. May 2021

von Dieter Lang, LL.M.Eur.

Projects, Energy & Infrastructure

Wasserstoff-Infrastruktur: Power-to-Hydrogen

Power Play: Renewable Energy Update

29. March 2021

von Dr. Janina Pochhammer

Energy & Infrastructure

Fokus PV: Agri-PV- und Floating-PV-Anlagen

Power Play: Renewable Energy Update

23. March 2021

von Dr. Angela Menges

Energy & Infrastructure

Fokus EEG – Erneuerbare Energien Gesetz

Power Play: Renewable Energy Update

9. March 2021

von Dr. Angela Menges, Dr. Markus Böhme, LL.M. (Nottingham)

Energy & Infrastructure

Hot Topics im Energiebereich 2021: EEG-Novelle, Wasserstoff und BEHG

Power Play: Renewable Energy Update

21. January 2021

von Dr. Markus Böhme, LL.M. (Nottingham), Jasmin Schlee

Call To Action Arrow Image

Newsletter-Anmeldung

Wählen Sie aus unserem Angebot Ihre Interessen aus!

Jetzt abonnieren
Jetzt abonnieren

Related Insights

Energy & Infrastructure

Stromspeicher – Die Strategie des BMWK für die Energiewende

Power Play: Renewable Energy Update

20. Dezember 2023

von Dr. Julia Wulff und Dr. Christian Ertel

Klicken Sie hier für Details
Energy & Infrastructure

OLG Düsseldorf: Bilanzielle Zuordnung von Stromentnahme in der Mittelspannungsebene – kein konkludenter Vertragsschluss durch Realofferte: Eine Handlungsempfehlung für Netzbetreiber

Power Play: Renewable Energy Update

16. Oktober 2023
Briefing

von mehreren Autoren

Klicken Sie hier für Details
Data Centre Expertise

Verabschiedung des Energieeffizienzgesetzes im Bundestag – Pflichten für Betreiber und Entwickler von Rechenzentren

Power Play: Renewable Energy Update

4. Oktober 2023
Briefing

von mehreren Autoren

Klicken Sie hier für Details