Salary Partner
Patrick Zurheide ist Mitglied der Practice Area Technology, Media & Telecoms. Er berät inländische und ausländische Unternehmen im Softwarevertrags- und -vertriebsrecht, Datenschutzrecht, E- und M-Commerce, grenzüberschreitenden Transaktionen sowie insbesondere bei IT-Projekten und damit einhergehenden gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Weitere Schwerpunkte liegen zum einen in der Beratung bei agilen Softwareprojekten jeglicher Größe, einschließlich ERP-Einführungen, bei denen er als Certified Scrum Master neben den rechtlichen Themen auch das Projektvorgehen insgesamt im Blick hat, zum anderen bei allen Datenschutzthemen im Real Estate Bereich, einschließlich der Verarbeitung personenbezogener Energie-Daten, z. B. im Rahmen vom Smart Metering.
DB 2025, 786: Zum konkreten Inhalt des Auskunftsrechts nach Art. 15 Abs. 1 Buchst. h) DSGVO beim Scoring
MMR 2025, 325: Cloud-Bereitstellungspflichten für smarte Produkte im B2B-Bereich
DB 2024: SCHUFA-Scoring kann als verbotene automatisierte Entscheidungsfindung qualifiziert werden
DB 2024, 3021: Zulässigkeit der Klagen von Mitbewerbern nach dem UWG wegen Verstößen gegen die DSGVO
K&R 2024, 573: Zur Klagebefugnis von Verbraucherverbänden bei Datenschutzverstößen
DSRITB 2023, 599: Wird die Idee eines formallogischen Verfahrens insbesondere im Bereich des IT-Rechts demnächst Realität?
von Dr. Patrick Vincent Zurheide, LL.M. (Aberdeen) und Alexander Schmalenberger, LL.B.
BSI-Handreichung zur NIS-2-Geschäftsleitungsschulung
von Dr. Patrick Vincent Zurheide, LL.M. (Aberdeen) und Alexander Schmalenberger, LL.B.
Was sind „Best Practices“ bei agilen Softwareprojekten in der Automobilbranche? | TWheel
von Tim de Klerck und Solange Baris
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von Mike Vallance
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