Unser Team
Unsere Expertinnen und Experten stehen Ihnen zum wichtigen Thema Lieferkettengesetz gerne zur Verfügung!
Nach langen und zähen Verhandlungen wurde das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vom Bundestag (am 11. Juni 2021) und vom Bundesrat (am 25. Juni 2021) beschlossen. Es gilt seit dem 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mindestens 3.000 und ab dem 1. Januar 2024 für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern in Deutschland. Mit dem Gesetz entstehen für bestimmte Unternehmen menschenrechts- und umweltbezogene Sorgfaltspflichten. Rechtlich besteht vor allem Anpassungs- und Aktualisierungsbedarf in den Bereichen Compliance, Einkauf und Vertragsgestaltung.
Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beschäftigen sich seit dem ersten Entwurf mit dem Gesetz und klären auf dieser Seite zu allen rechtlichen Hintergründen zum LkSG auf. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie branchenübergreifend.
Detaillierter Leitfaden zum Lieferkettengesetz
Hier geht es zum Leitfaden
Synopse EU-Lieferketten-Sorgfaltspflichten
Synoptischer Vergleich des Vorschlags der Kommission und des Rats der Europäischen Union für eine EU-Lieferkettensorgfaltspflichten-Richtlinie mit dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
von mehreren Autoren
Synopse – FAQ zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
ESG Academy: Session #1 Supply Chain
LkSG – BAFA veröffentlicht weitere Handreichung zum Beschwerdeverfahren
In unserem Webinar sprechen wir über die neue Handreichung zum Beschwerdeverfahren unter dem Lieferkettengesetz
von mehreren Autoren
LkSG – BAFA veröffentlicht Fragenkatalog zur Berichterstattung
In unserem Webinar besprechen wir die Inhalte des Fragenkatalogs der BAFA und erklären die Folgen für die Berichts-Praxis unter dem LkSG.
von Dr. Martin Rothermel und Sebastian Rünz, LL.M. (Toronto)
Der Entwurf einer neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie