Unser Team
Unsere Expertinnen und Experten stehen Ihnen zum wichtigen Thema Lieferkettengesetz gerne zur Verfügung!
Nach langen und zähen Verhandlungen wurde das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vom Bundestag (am 11. Juni 2021) und vom Bundesrat (am 25. Juni 2021) beschlossen. Es gilt seit dem 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mindestens 3.000 und ab dem 1. Januar 2024 für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern in Deutschland. Mit dem Gesetz entstehen für bestimmte Unternehmen menschenrechts- und umweltbezogene Sorgfaltspflichten. Rechtlich besteht vor allem Anpassungs- und Aktualisierungsbedarf in den Bereichen Compliance, Einkauf und Vertragsgestaltung.
Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beschäftigen sich seit dem ersten Entwurf mit dem Gesetz und klären auf dieser Seite zu allen rechtlichen Hintergründen zum LkSG auf. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie branchenübergreifend.
LkSG & Kartellrecht: Was ist bei der Umsetzung der Pflichten nach dem LkSG kartellrechtlich zu beachten? | ESG Connect #5
LkSG – BAFA veröffentlicht Handreichung für die Finanzbranche
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Synopse – FAQ zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Synopse EU-Lieferketten-Sorgfaltspflichten
Synoptischer Vergleich des Vorschlags der Kommission und des Rats der Europäischen Union für eine EU-Lieferkettensorgfaltspflichten-Richtlinie mit dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
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China In & Out - data protection and cybersecurity in China
Europe is abuzz with discussions on the largest GDPR fine ever, while in China, a failed cybersecurity review of a foreign enterprise made the headlines. Could a fine like this also happen in China?
Überblick über das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)