12. Februar 2025
Die Energiewende stellt den Immobiliensektor vor große Herausforderungen – insbesondere im Bereich der Wärmeversorgung. Fossile Energieträger wie Öl und Gas sollen zunehmend durch nachhaltige Alternativen ersetzt werden, um sowohl die Klimaziele zu erreichen als auch langfristig Kosten zu senken. Eine besonders vielversprechende Technologie ist die Nutzung von Erdwärme mittels Wärmesonden. Diese ermöglicht eine umweltfreundliche, effiziente und nahezu CO₂-freie Wärmeversorgung von Gebäuden. Doch bevor eine Wärmesonde genutzt werden kann, ist ein Genehmigungsverfahren erforderlich, das je nach Standort und Tiefe der Bohrung unterschiedlich komplex sein kann.
Dieser Beitrag soll zu diesem Zweck eine erste Übersicht zu den ggfs. erforderlichen Genehmigungsverfahren geben:
Der erste Schritt ist die Standortanalyse: Hier gilt es technisch und rechtlich zu prüfen, ob der geplante Standort für eine Erdwärmesonde geeignet ist. Wichtige Faktoren sind:
In dieser Phase sollte zunächst auf einen technischen Fachgutachter zurückgegriffen werden, der die geologischen und hydrologischen Bedingungen bewertet. Sollte das Vorhaben in einem Wasserschutzgebiet liegen, wäre zudem eine rechtliche Bewertung des Standortes erforderlich.
Verläuft die Standortanalyse insgesamt positiv, erfolgt die Antragstellung bei der zuständigen Behörde – in der Regel ist das die Untere Naturschutzbehörde; In einigen Bundesländern ist für Bohrungen unterhalb einer bestimmten Tiefe (z. B. 100 Meter) zusätzlich eine bergrechtliche Genehmigung erforderlich, so dass das Bergbauamt für den Antrag zuständig sein kann. Der Antrag muss detaillierte Informationen enthalten:
Die Behörde prüft den Antrag insbesondere auf technische und ökologische Machbarkeit. Dabei werden insbesondere folgende Aspekte besonders berücksichtigt:
Je nach Komplexität des Vorhabens kann dieser Schritt mehrere Wochen bis Monate dauern.
Nach erfolgreicher Prüfung erteilt die Behörde eine Genehmigung, die mit Auflagen verbunden sein kann (z. B. regelmäßige Dichtigkeitsprüfungen). Anschließend kann die Bohrung durch ein zertifiziertes Fachunternehmen durchgeführt werden. Während der Arbeiten erfolgt regelmäßig eine behördliche Überwachung, um sicherzustellen, dass alle Vorgaben eingehalten werden.
Nach Abschluss der Bohrarbeiten wird die Wärmesonde installiert und an das Heizsystem angeschlossen. Die Inbetriebnahme muss dokumentiert und bei der Behörde angezeigt werden. Zudem verpflichten die Behörden Vorhabenträger im Regelfall zu regelmäßig wiederkehrenden Wartungen, um den sicheren Betrieb langfristig zu gewährleisten.
Zwar kann das Genehmigungsverfahren mit einem gewissen Aufwand verbunden, doch dieser lohnt sich: Wer derart nachhaltige Immobilien im Portfolio hält, profitiert von langfristig niedrigen Betriebskosten, einer Steigerung des Immobilienwerts und einem wichtigen Beitrag zur Energiewende. Die Energieeffizienz von Immobilien spielt eine zentrale Rolle im Umweltaspekt (E) der ESG-Kriterien. Ein hoher ESG-Score kann z.B. die Kreditwürdigkeit verbessern und die Finanzierung von Projekten deutlich erleichtern. Nicht nachhaltige Gebäude verlieren hingegen an Wert ("Brown Discounts") und sind auch schwerer zu vermarkten.
Wohnungsbau nun endlich auf der Überholspur?