13. Juli 2021
Veröffentlichungsreihe – 9 von 32 Insights
Frage: Worum handelt es sich bei „Fit for 55“?
Antwort: Die Europäische Union entschied im September 2020, das EU-Klimaziel für 2030 anzuheben: So sollen bis zum Jahr 2030 die Treibhausgasemissionen der Europäischen Union um 55 Prozent im Vergleich zur Emissionsmenge des Jahres 1990 reduziert werden. Bisher war eine Reduzierung um 40 Prozent geplant. Am 14. Juli 2021 legt die EU-Kommission ein umfangreiches Maßnahmenpaket vor, das den rechtlichen Rahmen der europäischen Energie- und Klimapolitik an diese neue Zielsetzung anpassen soll, den ersten Teil des sogenannten „Fit for 55 Package“. Der zweite Teil des zum European Green Deal gehörenden Pakets soll im Dezember 2021 vorgelegt werden.
Frage: Welche Vorhaben beinhaltet das „Fit for 55 Package“ der Europäischen Kommission?
Antwort: Das „Fit for 55 Package“ soll den energiepolitischen Rahmen der EU grundlegend überarbeiten und so an die aktualisierten Klimaziele anpassen. Während es im Dezember 2021 thematisch um dekarbonisiertes Gas sowie um den Gebäudesektor gehen wird, sind für den 14.Juli 2021 insgesamt zehn weitere Vorschläge bzw. Vorhaben vorgesehen. Insgesamt handelt es sich beim „Fit for 55 Package“ mit den folgenden Vorhaben um das zentrale Maßnahmenpaket des Europäischen Green Deal:
Frage: Welche Vorhaben sind für die Energiewirtschaft von besonderer Bedeutung?
Antwort: Von den insgesamt 12 Vorhaben bis Ende des Jahres sind die meisten für die Energiewirtschaft von großer Bedeutung. Insbesondere plant die Kommission eine Verschärfung des EU-Emissionshandelssystems sowie die Anpassung der Lastenteilung zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten. Mit der Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) soll der Anteil Erneuerbarer Energien in allen Sektoren in den nächsten zehn Jahren durch einen schnelleren entsprechenden Ausbau sowie eine zunehmende Integration des Energiesystems erhöht werden. Auch die Einführung eines neuen CO2-Grenzausgleichssystems sowie die Überarbeitungen der Richtlinie über den Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, der Energieeffizienz-Richtlinie, der Verordnung über Emissionen aus dem Landnutzungssektor (LULUCF) und der Energiesteuer-Richtlinie betreffen die Energiewirtschaft direkt.
Mit der Novellierung der Gasbinnenmarktrichtlinie und der Gasbinnenmarktverordnung soll zur Verringerung der Treibhausgasemissionen insbesondere Wasserstoff in den Rechtsrahmen einbezogen werden. Dabei spielen sowohl Fragen der Infrastrukturplanung als auch der Marktregulierung eine Rolle. Auch wenn diese Regulierung eine Blaupause für die aktuell auch in Deutschland diskutierten Regelungen für eine Wasserstoffinfrastruktur sein dürften, werden auf europäischer Ebene neben eigentumsrechtlichen Fragen auch Fragen der Finanzierung und der Standardisierung (Vermeidung von Marktsegmentierung beispielsweise durch Qualitätsunterschiede beim Wasserstoff und unterschiedliche nationale Quoten für die Beimischung) eine Rolle spielen.
Frage: Wie geht der Prozess aller Voraussicht nach weiter?
Antwort: Vize-Kommissionspräsident Franz Timmermans wird die Pläne am 14. Juli 2021 in Brüssel vorstellen. Hierbei handelt es sich um den Beginn eines aller Voraussicht nach langen Prozesses, an dessen Ende sich die Kommission, das Parlament und die Mitgliedstaaten geeinigt werden haben müssen. Dies wird vor allem auch aufgrund einer neuen Schwerpunktsetzung des Pakets eine Herausforderung sein: So steht nach aktuellem Stand der vorliegenden Entwürfe nicht mehr ausschließlich im Fokus, was man sich als Europäische Union bzw. einzelner Mitgliedstaat an Klimaschutz leisten kann. Nunmehr scheint die Zielerreichung im Fokus zu stehen und somit die Frage, welche Anpassungen hierfür notwendig sind. Eine zusätzliche Herausforderung, die eine Einigung über die Inhalte des Gesamtpakets erschwert, besteht darin, Branchen und Unternehmen zu unterstützen, die international im Wettbewerb stehen, oftmals mit Unternehmen aus Ländern, in denen die finanziellen Belastungen durch den Umweltschutz geringer ausfallen. Die Erhaltung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit wird maßgeblich für die Unterstützung der Entwürfe der Kommission sein. Zunächst einmal handelt es sich jedoch genau um das - Entwürfe. Wann die Umsetzungsphase in den einzelnen Mitgliedstaaten beginnt und auf welche spezifischen Inhalte die beteiligten Parteien sich zu diesem Zeitpunkt geeinigt haben werden, ist aktuell noch nicht absehbar.
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