17. Juni 2025
Veröffentlichungsreihe – 3 von 80 Insights
Deutschland und Europa haben sich das Ziel gesetzt, bis Mitte des Jahrhunderts klimaneutral zu wirtschaften. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Offshore-Windenergie, da sie verlässlich große Mengen sauberer Energie liefert und so die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduziert. Das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) legt konkrete Ausbauziele fest: 30 Gigawatt bis 2030, 40 Gigawatt bis 2035 und 70 Gigawatt bis 2045. Um diese ambitionierten Ziele zu erreichen, plant die neue Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD laut Koalitionsvertrag, deutsche Werften gezielt beim Einstieg in die Produktion von Offshore-Konverterplattformen zu unterstützen.
Die Offshore-Windenergie umfasst nicht nur den Bau von Windparks bestehend aus der Erzeugungsinfrastruktur (Fundamente, Turbinen und Innerparkverkabelung), sondern auch die dafür notwendige Übertragungsinfrastruktur. Eine zentrale Komponente dieser Übertragungsinfrastruktur sind die Offshore Konverterplattformen. Sie bestehen aus einer Gründungsstruktur (Jacket) mit Pfählen sowie einer Oberkonstruktion (Topside), in der die technische Ausrüstung zur Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) untergebracht ist.
Offshore-Windturbinen erzeugen Strom üblicherweise in Form von Wechselstrom (AC). Da Wechselstrom über große Entfernungen mit hohen Verlusten übertragen wird, wandeln die Offshore Konverterplattformen diesen Strom in Gleichstrom (DC) um – eine effizientere Form der Energieübertragung über weite Strecken. An Land wird der Strom dann wieder in Wechselstrom zurückverwandelt und ins Stromnetz eingespeist. Durch diese Umwandlung reduzieren diese Offshore Konverterplattformen die Übertragungsverluste erheblich und leisten so einen entscheidenden Beitrag zur effizienten und wirtschaftlichen Nutzung der Offshore-Windenergie.
Die HGÜ-Systeme (inklusive der Offshore Konverterplattformen) werden in Deutschland von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB), im Bereich Offshore also Tennet, Amprion und 50Hertz errichtet und betrieben. Für die nächste Ausbaustufe der Offshore-Windenergie in Deutschland sind erstmals leistungsstarke 2-Gigawatt-Konverterplattformen geplant. Diese neuen Plattformen markieren einen Technologiesprung, da sie die doppelte Übertragungskapazität bisheriger Anlagen bieten und so die Anbindung großer Windpark-Cluster an das Festland effizienter gestalten.
Der Bau der ersten 2-GW-Plattformen startet ab 2026; die ersten Inbetriebnahmen sind ab 2029 vorgesehen, etwa für die Anbindungssysteme BalWin4, LanWin2 und BalWin3 von TenneT oder die Anbindungssysteme BalWin1 und BalWin2 von Amprion. Insgesamt sollen bis 2042 insgesamt 21 dieser 2-GW-Konverterplattformen in der deutschen Nord- und Ostsee errichtet werden. Damit wird die Übertragungsinfrastruktur gezielt auf die ambitionierten Offshore-Ausbauziele ausgerichtet und die Grundlage für die Einspeisung großer Mengen Windstroms ins deutsche Stromnetz geschaffen.
Die Planung und Errichtung der HGÜ-Systeme (inklusive der Offshore Konverterplattformen) unterliegt einem komplexen regulatorischen Zusammenspiel aus verschiedenen Gesetzen.
Aus dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ergibt sich die Pflicht der Übertragungsnetzbetreiber die Offshore-Anbindungsleitungen im Einklang mit dem Netzentwicklungsplan (NEP) sowie dem Flächenentwicklungsplan zu errichten und zu betreiben.
Der NEP wird von den Übertragungsnetzbetreibern gemeinsam entwickelt und legt auf Grundlage des Flächenentwicklungsplans, in dem die einzelnen Offshore-Flächen und Erzeugungskapazitäten festgelegt sind, die konkreten Standorte und Inbetriebnahmedaten für die Offshore-Anbindungsleitungen fest. Der NEP wird durch die Bundesnetzagentur alle zwei Jahre geprüft, öffentlich konsultiert und genehmigt. Der genehmigte NEP wird durch den Gesetzgeber in den Bundesbedarfsplan übernommen. Nur Projekte im Bundesbedarfsplan unterliegen beschleunigten Planungs- und Genehmigungsverfahren. Die Genehmigung einer einzelnen Konverterplattform selbst liegt dann wiederum beim Bundesamt für Seeschifffahrt (BSH) und unterliegt dem WindSeeG.
Die weiteren Bestandteile des HGÜ-Systems fallen hingegen nicht per se unter das WindSeeG. So unterliegt beispielsweise die Onshore-Konverterplattform der Genehmigungspflicht nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und wird insoweit auch nicht vom BSH genehmigt. Die unterschiedlichen Zuständigkeiten für die einzelnen Komponenten erhöht die Komplexität des Gesamtverfahrens und macht eine koordinierte Abstimmung unerlässlich.
In Ländern wie den Niederlanden oder Großbritannien wird die elektrische Energie aus Offshore-Windparks in der Regel direkt per Wechselstromleitung ans Festland übertragen. In Deutschland hingegen ist der Einsatz von offshore Konverterplattformen notwendig, da deutsche Windparks im internationalen Vergleich oft deutlich weiter von der Küste entfernt liegen – zum Teil bis zu 100 Kilometer. Auf diese Entfernungen ist die Nutzung von Wechselstrom ineffizient, da zu viel Energie verloren geht. Daher wird hier die Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung verwendet, die solche Verluste deutlich reduziert.
Der Bedarf an HGÜ-Technik wird in Zukunft weiter steigen, da Windräder nicht nur größer werden und somit mehr Strom produzieren können, sondern die Windräder auch zunehmend weiter von der Küste entfernt gebaut werden.
Gleichzeitig werden in Deutschland derzeit keine Konverterplattformen produziert. Die einzige Werft in Europa, die aktuell Gründungsstrukturen (sog. Jackets) für solche Offshore Konverterplattformen herstellt, ist die Dragados Werft mit Sitz im spanischen Cádiz.
Das sorgt für Besorgnis in der Branche, da Konverterplattformen somit zum Flaschenhals beim Ausbau der Offshore-Windenergie werden könnten. Bereits Ende 2024 hatte das BSH über verschiedene Verzögerungen bei der Installation der HGÜ-Systeme informiert – teilweise mit einem zeitlichen Umfang von bis zu zwei Jahren. Der rechtzeitige Ausbau der Produktionskapazitäten für Konverterplattformen und Kabelsysteme ist daher entscheidend, um mit dem Ausbau der Offshore-Erzeugung Schritt halten zu können. Verzögerungen in der Errichtung können die Übertragungsnetzbetreiber zu Entschädigungszahlungen gemäß § 17e EnWG verpflichten.
Nachdem sich bereits der ehemalige Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck dafür ausgesprochen hatte, deutsche Werften beim Einstieg in den Konvertermarkt mittels Bürgschaften zu unterstützen, haben Bund und Länder ein Sonderbürgschaftsprogramm für den Bau von Konvertern und Konverterplattformen ins Leben gerufen. Dieses Programm sieht vor, dass Bund und Länder über Ausfallbürgschaften bis zu 80 Prozent der zu leistenden Vertragssicherheiten (Anzahlungs-, Erfüllungs- und Gewährleistungssicherheiten) absichern. Ziel der Sonderbürgschaft ist es, Finanzierungsengpässe beim Bau von Konverterplattformen im Rahmen der beschleunigten Energiewende abzufedern.
Diese Idee greift der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD auch auf. Dort heißt es:
„Wir werden den Einstieg deutscher Werften in die Produktion von Offshore-Konverterplattformen unterstützen, etwa durch Bürgschaften.“
Darüber hinaus hat die Politik angekündigt, die notwendige Infrastruktur wie Schwerlastflächen und Hafenanlagen zu schaffen bzw. bestehende Infrastrukturen auszubauen. Zudem will der Bund Mittel bereitstellen, um den Aufbau und Ausbau von Produktionskapazitäten zu fördern – etwa über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).
Auch in der im März 2024 verabschiedeten Nationalen Hafenstrategie werden Investitionen in geeignete Häfen für den Bau von Konverterplattformen als wichtige Maßnahme zur Stärkung der deutschen Hafenwirtschaft und damit des Wirtschaftsstandorts Deutschland hervorgehoben.
Den politischen Rückenwind wollen auch deutsche Werften nutzen. So planen einige deutsche Weften den Einstieg in den Bau von Konverterplattformen und investieren in den Ausbau oder die Sicherung entsprechender Produktionsflächen.
Ob und inwieweit die von der neuen Bundesregierung angekündigten Unterstützungsmaßnahmen umgesetzt und auch Erfolg haben werden, so dass auch deutsche Werften an dem weiteren Ausbau der Offshore Windenergie partizipieren werden, bleibt abzuwarten.
Angesichts der ambitionierten und im Windenergie-auf-See-Gesetz verankerten Ausbauziele für die Offshore-Windkraft besteht ein erheblicher Bedarf an weiteren Offshore Konverterplattformen. Ein zügiger Hochlauf in der Produktion ist damit erforderlich, um zu vermeiden, dass fehlende Konverterplattformen künftig zum Engpass für den Ausbau der Offshore-Windenergie werden.
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