Unsere internationale Private-Wealth-Gruppe ist seit vielen Jahren als einer der Marktführer anerkannt. Wir bieten unseren Mandanten eine vollständig integrierte rechtliche Beratung, die Geschäfts-, Anlage- und die persönlichen Interessen berücksichtigt.
Wir leben in einer Welt voller „Global Citizen“, die nach immer neuen Anlagemöglichkeiten für ihr Vermögen suchen. Ein wesentlicher Teil unserer Beratung erfolgt grenzüberschreitend, weil mehr als 80 Prozent unserer Mandanten Verbindungen zu mehr als einer Jurisdiktion pflegen.
Zu unseren Mandanten zählen sehr vermögende Privatpersonen und Familien, Family Offices, globale Immobilieninvestoren, Unternehmer, Risikokapitalgeber sowie Gründer und Principals von Private-Equity-Unternehmen, Hedgefonds und anderen Finanzdienstleistungsunternehmen. Auf internationaler Ebene beraten wir Treuhänder, die Trusts und andere Vermögensstrukturen für vermögende Privatpersonen und deren Familien verwalten.
An ein solches Vermögen sind oftmals eine Vielzahl von Verantwortlichkeiten und Herausforderungen geknüpft. Zentrale und sensible Fragestellungen sind beispielsweise Familienanlagestrategien, regelmäßig wechselnde Steuerregelungen, globale Transparenzregelungen, anspruchsvollere Anforderungen an die Family Governance, Streitigkeiten und sich ändernde Einwanderungsgesetze.
Unser Team besteht aus 50 Partnerinnen und Partnern in 17 Jurisdiktionen – sie alle bringen umfangreiche Erfahrung im Umgang mit den Bedürfnissen der Mandanten mit.
Nach dem Firmenverkauf stellt sich für die Altbesitzer die Frage: Was tun mit den Einnahmen? Ein Family Office trägt dazu bei, das Vermögensmanagement zu professionalisieren. Was dabei zu beachten ist.
Ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht eine erhebliche Verschärfung der Wegzugsbesteuerung natürlicher Personen vor. Hat das Vorhaben Bestand, droht die internationale Mobilität mancher Unternehmerfamilie ohne Gegenmaßnahmen zur Steuerfalle zu werden.
Wenn Familien Vermögen weitergeben wollen, droht nicht nur durch die Erbschaftssteuer, sondern auch schon zu Lebzeiten eine Steuerbelastung. Doch beim Vermögenstransfer zwischen Ehepartnern gibt es Gestaltungsspielraum. Warum und wo dieser Spielraum nochmals erweitert wurde, erklären Cornelia Maetschke-Biersack, Johanna Beermann und Jens Escher von Taylor Wessing.
Zum 1. Januar 2023 ist das Vormundschafts- und Betreuungsrecht reformiert worden. Einige inhaltliche Neuerungen wirken sich auch auf Unternehmer und vermögende Privatpersonen aus. Cornelia Maetschke-Biersack und Johanna Beermann von Taylor Wessing erklären, welche das sind und was zu beachten ist.
International geprägte Ehen in Deutschland unterliegen nicht automatisch deutschem Recht. Um böse Überraschungen im Falle einer Scheidung zu vermeiden, ist ein Ehevertrag unerlässlich. Was es dabei zu beachten gilt, erläutern Cornelia Maetschke-Biersack und Johanna Beermann von der Kanzlei Taylor Wessing.
Die Vor- und Nacherbschaft ist ein beliebtes Gestaltungsinstrument in der Nachfolgeplanung, um das Vermögen zeitlich nacheinander an einen von vornherein bestimmten Personenkreis zu vererben. Die Tücken dieser Praxis beleuchten Cornelia Maetschke-Biersack und Saskia Ballon von der Kanzlei Taylor Wessing.
Verliebt, verlobt, verheiratet – geschieden. Nehmen Unternehmerehen diesen Verlauf, ist oft auch der Betrieb in der Krise. Wer den Bestand seines Unternehmens sichern möchte, schließt frühzeitig gute Verträge, die für einen Interessensausgleich zwischen den Ex-Partnern sorgen. Anwälte sagen, wie das geht.
Die Pandemie verschärft die Anforderungen an eine schriftliche Umsetzung des Patientenwillens. Axel Godron und Jessica Wöppel von der Kanzlei Taylor Wessing erläutern, ob die Patientenverfügung für den Fall einer Sars-CoV-2-Infektion anzupassen ist und wann eine gesonderte Covid-19-Erklärung sinnvoll sein kann.
Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 9. Oktober 2020 eine umfassende Reform des Gemeinnützigkeitsrechts vorgeschlagen. Philipp Weiten und Patrick Grzella kommentieren die für die Praxis wichtigsten geplanten Gesetzesänderungen.
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