Wohnungsbau nun endlich auf der Überholspur?
Am 9. April 2024 wurde für das Land Berlin ein erster Referentenentwurf für das sogenannte „Schneller-Bauen-Gesetz“ (Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben) vorgelegt. Mit dem Gesetz sollen laut einer Pressemitteilung der Senatskanzlei „die allgemeinen Rahmenbedingungen für das Bauen in Berlin“ verbessert werden.
Zu diesem Zweck stellt der Senat ein umfassendes Maßnahmenpaket vor – insbesondere für den Wohnungsbau: Laut Bausenator Christian Gaebler (SPD) sind neben 41 Änderungen in 9 Landesgesetzen sowie einer Rechtsverordnung zusätzliche 69 untergesetzliche Maßnahmen vorgesehen. Die geplante Beschleunigung soll unter anderem mittels angepasster Planungs- und Genehmigungsverfahren nach dem Berliner Landesrecht sowie einer Abstimmung der Zuständigkeiten von Landes- und Bezirksbehörden erzielt werden – nicht erfasst werden davon Regelungen nach dem Bundesrecht, wie z.B. Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen.
Einige Kernpunkte des Schneller-Bauen-Gesetzes sind:
- Mehr Eingriffsrechte für den Senat: Mit dem § 13a im Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz (AZG) steht dem Berliner Senat als zuständige Bezirksaufsichtsbehörde ein Eingriffsrecht zu, unter anderem gegen Handeln oder Unterlassen eines Bezirks, sofern das dringende Gesamtinteresse Berlins direkt und unmittelbar beeinträchtigt. Erst am 9. April 2024 hatte die Senatskanzlei mithilfe des bestehenden Eingriffsrechts den Weg für ein Wohnungsbauprojekt in Berlin-Lichtenberg frei gemacht. Mit der geplanten Gesetzesänderung sollen sich diese Eingriffsrechte des Senats ausgeweitet werden.
- Erleichterte bauliche Umnutzung in rechtmäßig errichteten Bestandsgebäuden nach der Berliner Bauordnung: Geprüft wird im Kontext bauordnungsrechtlicher Anforderungen zur Änderung rechtmäßig bestehender Gebäude, inwiefern Brandschutzerleichterungen umsetzbar sind, insbesondere mit Blick auf die Aufstockung von Wohngebäuden bis zu zwei Etagen. Die Erleichterungen mit Blick auf die zu prüfenden Anforderungen könnten zu wesentlichen Zeit- und Kosteneinsparungen beim Umbau von Bestandsgebäuden, bspw. Bürogebäude, Krankenhäuser sowie Hotels und Beherbergungsstätten, zu Wohnzwecken beitragen.
- Beschleunigung denkmalschutzrechtlicher Verfahren: Neben weiteren Änderungen im Rahmen des Denkmalschutzgesetzes Berlin ist die Einführung einer Genehmigungsfrist für Vorhaben an Denkmälern und Vorhaben in der Umgebung eines Denkmals vorgesehen.
- Zu Gunsten von Wohnungsbauvorhaben und sozialer Infrastruktur sollen
- bereits vorhandene Ausnahmemöglichkeiten vom Biotopschutz zusätzlich erweitert werden (§ 28 Abs. 4 NatSchG Bln).
- Eingriffe auf Waldflächen vereinfacht werden. D.h. durch eine „finanzielle Ablöse“ soll der Waldausgleichs umsetzbar werden (§ 6 Landeswaldgesetz).
- Ausnahmeregelungen von der Baumschutzverordnung erleichtert zugelassen werden (§ 5 Abs. 1 BaumSchVO).
Das Berliner Schneller-Bauen-Gesetz soll noch im Laufe des Jahres 2024 in Kraft treten und fügt sich in eine Vielzahl von Initiativen für bundesgesetzliche Änderungen ein. Es bleibt zu hoffen, dass es zu weiteren Gesetzesänderungen für eine Baubeschleunigung ggfs. auch im Bundesrecht kommt.
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