13. April 2023
streiTWert – 5 von 55 Insights
Am 22. März 2023 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren ("Reparaturrichtlinie") angenommen.
Der Vorschlag setzt die Pläne der EU zur Schaffung einer Kreislaufwirtschaft um, indem er Regeln festlegt, die die Reparatur defekter Waren fördern und sie so lange wie möglich in Gebrauch halten, anstatt sie vorzeitig zu ersetzen und zu entsorgen. Dies soll zu Einsparungen für die Verbraucher führen und die Ziele des Europäischen Green Deal unterstützen, indem es die Abfallmenge verringert und den nachhaltigen Verbrauch fördert.
Am 11. Dezember 2019 kündigte die Europäische Kommission den Europäischen Green Deal an, der Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt machen soll.
Die Kommission räumt ein, dass dies nur gelingen kann, wenn Unternehmen nachhaltig produzieren und Verbraucher nachhaltig konsumieren. Derzeit gibt es jedoch kaum Anreize, defekte Produkte zu reparieren, zu recyceln und wiederzuverwenden. Die Verbraucher entscheiden sich regelmäßig für einen kostenlosen Ersatz (anstelle einer kostenlosen Reparatur), wenn defekte Waren noch von der gesetzlichen Gewährleistung abgedeckt sind und zurückgegebene Waren landen häufig im Abfall. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist lassen sich die Verbraucher oft durch die Unannehmlichkeiten und Kosten von der Reparatur defekter Produkte abschrecken. Doch das Wegwerfen und Ersetzen führt zu mehr Abfall und Treibhausgasemissionen sowie zu einem unnötigen Ressourcenverbrauch.
Der kürzlich angenommene Vorschlag für eine Reparaturrichtlinie (die die Verbraucher dazu ermutigt, defekte Produkte zu reparieren) ist nur eine der Initiativen, die darauf abzielen, dieses Problem anzugehen und somit das Ziel des Green Deals für nachhaltigen Konsum zu erreichen. Sie bildet zusammen mit der vorgeschlagenen Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (welche konkrete Anforderungen an die Reparierbarkeit festlegt) und dem Vorschlag für eine Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (die es den Verbrauchern ermöglicht, sich bei ihrer Kaufentscheidung über die Reparaturfähigkeit und Haltbarkeit von Waren zu informieren) ein umfassendes Maßnahmenpaket, das Verbraucher und Hersteller dazu ermutigen soll, Produkte in allen Phasen ihres Lebenszyklus zu reparieren.
Mit der Reparaturrichtlinie wird ein "Recht auf Reparatur" für Verbraucher während der gesamten Lebensdauer eines Produkts eingeführt. Wenn ein Produkt noch unter die gesetzliche Gewährleistung fällt, ist der Verkäufer verpflichtet, eine Reparatur anzubieten, wenn diese billiger ist als (oder genauso teuer ist wie) ein Austausch. Für Waren außerhalb dieses Zeitraums sollen mit den vorgeschlagenen Maßnahmen alle Hindernisse für die Reparatur beseitigt werden:
Die Kommission hofft, dass sowohl die Verbraucher davon profitieren, indem sie ihre Produkte länger nutzen und dadurch Geld sparen, als auch die EU-Wirtschaft, weil der Reparatursektor wächst. Auch die Umwelt wird profitieren, weil weniger Abfall anfällt und weniger Treibhausgasemissionen entstehen.
Die Reparaturrichtlinie muss nun vom Europäischen Parlament und vom Europäischen Rat im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens verabschiedet werden (die Verhandlungen über die anderen oben genannten Rechtsvorschriften sind schon weiter fortgeschritten, da diese Vorschläge von der Europäischen Kommission bereits vor einem Jahr angenommen wurden).
Katie Chandler, Philipp Behrendt and Christopher Bakier look at the EU's proposals to legislate for liability risks in AI products.
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