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13. April 2023

streiTWert – 11 von 61 Insights

Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue Richtlinie über die Reparatur von Waren

  • Briefing

Am 22. März 2023 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren ("Reparaturrichtlinie") angenommen.

Der Vorschlag setzt die Pläne der EU zur Schaffung einer Kreislaufwirtschaft um, indem er Regeln festlegt, die die Reparatur defekter Waren fördern und sie so lange wie möglich in Gebrauch halten, anstatt sie vorzeitig zu ersetzen und zu entsorgen. Dies soll zu Einsparungen für die Verbraucher führen und die Ziele des Europäischen Green Deal unterstützen, indem es die Abfallmenge verringert und den nachhaltigen Verbrauch fördert.

Hintergrund

Am 11. Dezember 2019 kündigte die Europäische Kommission den Europäischen Green Deal an, der Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt machen soll.

Die Kommission räumt ein, dass dies nur gelingen kann, wenn Unternehmen nachhaltig produzieren und Verbraucher nachhaltig konsumieren. Derzeit gibt es jedoch kaum Anreize, defekte Produkte zu reparieren, zu recyceln und wiederzuverwenden. Die Verbraucher entscheiden sich regelmäßig für einen kostenlosen Ersatz (anstelle einer kostenlosen Reparatur), wenn defekte Waren noch von der gesetzlichen Gewährleistung abgedeckt sind und zurückgegebene Waren landen häufig im Abfall. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist lassen sich die Verbraucher oft durch die Unannehmlichkeiten und Kosten von der Reparatur defekter Produkte abschrecken. Doch das Wegwerfen und Ersetzen führt zu mehr Abfall und Treibhausgasemissionen sowie zu einem unnötigen Ressourcenverbrauch.

Der kürzlich angenommene Vorschlag für eine Reparaturrichtlinie (die die Verbraucher dazu ermutigt, defekte Produkte zu reparieren) ist nur eine der Initiativen, die darauf abzielen, dieses Problem anzugehen und somit das Ziel des Green Deals für nachhaltigen Konsum zu erreichen. Sie bildet zusammen mit der vorgeschlagenen Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (welche konkrete Anforderungen an die Reparierbarkeit festlegt) und dem Vorschlag für eine Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (die es den Verbrauchern ermöglicht, sich bei ihrer Kaufentscheidung über die Reparaturfähigkeit und Haltbarkeit von Waren zu informieren) ein umfassendes Maßnahmenpaket, das Verbraucher und Hersteller dazu ermutigen soll, Produkte in allen Phasen ihres Lebenszyklus zu reparieren.

Die Reparaturrichtlinie

Mit der Reparaturrichtlinie wird ein "Recht auf Reparatur" für Verbraucher während der gesamten Lebensdauer eines Produkts eingeführt. Wenn ein Produkt noch unter die gesetzliche Gewährleistung fällt, ist der Verkäufer verpflichtet, eine Reparatur anzubieten, wenn diese billiger ist als (oder genauso teuer ist wie) ein Austausch. Für Waren außerhalb dieses Zeitraums sollen mit den vorgeschlagenen Maßnahmen alle Hindernisse für die Reparatur beseitigt werden:

  • Die Reparaturunternehmen werden verpflichtet, standardisierte, zentrale Informationen über die Reparaturbedingungen und den Preis der Reparatur mittels eines europäischen Reparaturinformationsformulars bereitzustellen, damit die Verbraucher Reparaturleistungen bewerten und leicht vergleichen können.
  • Die Hersteller werden verpflichtet, Mängel an bestimmten Produkten zu beheben, z. B. an Waschmaschinen, Geschirrspülern, Kühlgeräten und Staubsaugern, es sei denn, die Reparatur ist unmöglich.
  • Sind die Hersteller zur Reparatur von Waren verpflichtet, müssen sie die Verbraucher über diese Verpflichtung informieren und Informationen über die Reparaturdienste bereitstellen.
  • Die EU-Mitgliedstaaten müssen eine nationale Online-Reparaturplattform bereitstellen, um die Verbraucher mit Reparaturbetrieben und Verkäufern von reparierten Waren zusammenzubringen. Dies wird den Verbrauchern helfen, die Vorzüge verschiedener Reparaturdienste zu bewerten und zu vergleichen und sie dazu animieren, sich für eine Reparatur statt für den Kauf einer neuen Ware zu entscheiden.
  • Es wird eine freiwillige europäische Qualitätsnorm für Reparaturdienstleistungen entwickelt, die es den Verbrauchern erleichtern soll, Werkstätten zu erkennen, die sich zu hohen Qualitätsstandards verpflichten. So wird das Vertrauen in Reparaturdienstleistungen in der gesamten EU gestärkt.

Die Kommission hofft, dass sowohl die Verbraucher davon profitieren, indem sie ihre Produkte länger nutzen und dadurch Geld sparen, als auch die EU-Wirtschaft, weil der Reparatursektor wächst. Auch die Umwelt wird profitieren, weil weniger Abfall anfällt und weniger Treibhausgasemissionen entstehen.

Die nächsten Schritte

Die Reparaturrichtlinie muss nun vom Europäischen Parlament und vom Europäischen Rat im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens verabschiedet werden (die Verhandlungen über die anderen oben genannten Rechtsvorschriften sind schon weiter fortgeschritten, da diese Vorschläge von der Europäischen Kommission bereits vor einem Jahr angenommen wurden).

 

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