Henry Lauf ist Rechtsanwalt im Bereich Design- und Kennzeichenrecht. Im Designschutz vertritt und begleitet er Unternehmen aus der Einrichtungs-, Beleuchtungs- und Bekleidungsbranche. Im Kennzeichenrecht vertritt er renommierte Markenhersteller und führende Industrieunternehmen.
Als erfahrener Prozessanwalt ist er auf Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes spezialisiert und entwickelt Strategien für internationale Prozesse. Verfahren von maßgeblicher Relevanz für das Kennzeichenrecht wie beispielsweise Flugbörse (EuG/EuGH), NAI – Der Natur-Aktien-Index (BPatG/EuGH) oder VOODOO (OLG Karlsruhe/BGH) wurden von Henry Lauf betreut. Weitere Schwerpunkte seiner Expertise sind das Domainnamensrecht und der weltweite Kampf gegen Produktpiraterie.
Seit 2006 | Salary Partner, Taylor Wessing |
2006 | Zulassung als Anwalt, München |
2005 | Zweites Juristisches Staatsexamen, Oberlandesgericht München |
2002 | Erstes Juristisches Staatsexamen, Frankfurt am Main |
DAV GRUR |
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Aktuelle News & Insights
First ECJ decision on visibility and intended use in relation to complex products
von mehreren Autoren
„Sichtbarkeit“ und „bestimmungsgemäße Verwendung“ - EuGH zum Designschutz von Bauteilen komplexer Erzeugnisse (Sattelunterseite)
eCommerce: Muss ein Händler stets über Herstellergarantien informieren? – EuGH mit klarem „Jein“
Unstrittig: Herstellergarantien können den Abverkauf von Waren erhöhen und zur Kundenbindung beitragen. Aber sind Online-Händler auch verpflichtet, ihre Kunden darüber zu informieren, wenn es solche Garantien gibt?
von Johannes Raue und Henry Richard Lauf
BGH zum Teilschutz bei einem nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster (Front kit II)
Der BGH stellt in seinem Urteil „Front kit II“ klar, dass ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster auch an Teilen und Bauelementen eines komplexen Erzeugnisses entstehen kann.