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Kanzlei des Jahres für Nachfolge, Vermögen, Stiftungen
Carsten Müller ist spezialisiert auf gerichtliche und außergerichtliche streitige Auseinandersetzungen im Gesellschaftsrecht. Zu seiner Mandantschaft zählen Gesellschaften, Gesellschafter sowie Organmitglieder.
Hervorzuheben ist seine besondere Expertise im Bereich der Streitigkeiten von Familiengesellschaften und der Organhaftung, aber auch in Post-M&A-Streitigkeiten sowohl vor staatlichen Gerichten als auch Schiedsgerichten. Aufgrund seiner prozessrechtlichen Erfahrungen führt Carsten Müller rechtsbereichübergreifend zusammen mit den jeweiligen Spezialisten handelsrechtliche Streitigkeiten und Prozesse.
Kommentierung §§ 21 – 38 UmwG in Henssler/Strohn, Gesellschaftsrecht, 2. Aufl. 2014
Insolvenz– und Vollstreckungsfestigkeit von Zwangsabtretungsklauseln in Personengesellschaftsverträgen, , DB 2013, 329, zusammen mit Dr. Sommer und Dr. Leuchten
Die Anwendung des Art. 34 Nr. 4 EuGVVO auf Entscheidungen aus ein– und demselben Mitgliedsstaat, IPRax 2009, 484
International zwingende Normen des deutschen Arbeitsrechts, 2005
Geklärtes und Ungeklärtes im Internationalen Tarifrecht, BB 2004, 1333 (zusammen mit Dr. Thüsing)
Anmerkung zum Urteil des BGH vom 20. November 2003, I ZR 102/02, EWiR 2004, 227 (zusammen mit Pro. Dr. Henssler)
Öffentlich–rechtliches Preisrecht als Eingriffsnorm i.S. des Art. 34 EGBGB, IPRax 2003, 436 (zusammen mit Dr. Kilian)
Neue Entwicklungen im Recht der Anschlußrevision, ZZP 115, 215
Kanzlei des Jahres für Nachfolge, Vermögen, Stiftungen
Wettbewerbsrechtliche Beratung zu follow-on claims for damages gegen unseren Mandanten im Zusammenhang mit einer Kartellentscheidung der Europäischen Kommission. Darüber hinaus Beratung als Beklagter in weiteren kartellrechtlichen Schadenersatzklagen gegen andere Unternehmen im Zusammenhang mit einem Kartell auf der Grundlage der Entscheidung der Europäischen Kommission.
A large German industrial conglomerate on providing advice regarding alleged claims in relation to sales, purchase and deliveries, including representation at court and in arbitration proceedings.
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Taylor Wessing berät Q_PERIOR bei Übernahme durch Wavestone
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Taylor Wessing berät Triathlon Holding GmbH bei vollständigem Zusammenschluss mit Sunlight Group
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