Als Anwalt im Zivil- und Prozessrecht ist Johannes Raue ein routinierter und streiterprobter Allrounder. Vertragsgestaltung und -verhandlung in Einkauf, Verkauf und Vertrieb sind ebenso Teil seines Portfolios wie komplexe Rechtsstreitigkeiten, vor allem im Handels-, Werk-, Kaufvertrags- und Schadensersatzrecht.
Dabei vertritt er die Interessen seiner Mandantinnen und Mandanten vor nationalen Gerichten und nationalen wie internationalen Schiedsgerichten, weiß aber als ausgebildeter Wirtschaftsmediator auch alternative Instrumente der Streitschlichtung zielgerichtet einzusetzen. Zudem ist er für ein namhaftes Unternehmen der Papierindustrie ständiger Ansprechpartner in vertragsrechtlichen und prozessualen Fragen. Sein Wissen in diesen Bereichen gibt er als Lehrbuchautor und in internen Veranstaltungen an junge Kolleginnen und Kollegen und Studierende weiter.
IT-basierte Risikoanalyse: von nice to have zu need to have, PlugIn – Wir denken das Recht der digitalen Zukunft, Ausgabe #18, Februar 2019
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Climate Change Litigation – Klimaklagen gegen privatrechtliche Unternehmen bislang nicht erfolgreich
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eCommerce: Muss ein Händler stets über Herstellergarantien informieren? – EuGH mit klarem „Jein“
Unstrittig: Herstellergarantien können den Abverkauf von Waren erhöhen und zur Kundenbindung beitragen. Aber sind Online-Händler auch verpflichtet, ihre Kunden darüber zu informieren, wenn es solche Garantien gibt?
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