Frank Koch berät vor allem bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen. Seine Tätigkeit umfasst Pre- und Post-M&A-Streitigkeiten, Gesellschafterauseinandersetzungen in Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Organhaftungsklagen. Daneben berät Frank Koch als Sportrechtsexperte sowohl Mandantinnen und Mandanten aus der Sportindustrie als auch Investoren und leitet die internationale Sports Group von Taylor Wessing.
Seit 2000 | Partner, Taylor Wessing |
1997 – 2000 | Associate, Taylor Wessing |
International Sport Lawyers Association American Bar Association |
Englisch |
Aktuelle News & Insights
Vorsicht, Lerngefahr!
Beratung zur Streitvermeidung und Streitlösung
von Dr. Frank Koch
Organhaftung trotz rechtlich zulässigem Verhalten – warum „rechtlich zulässig“ nicht immer pflichtgemäß ist
Unternehmerische Entscheidungen unter Unsicherheit
Climate Change Litigation – Droht aufgrund der „Thermofenster-Entscheidung“ des EuGH eine neue Welle zivilrechtlicher „Klimaklagen“?
von Philipp Schmitter und Johannes Raue