25. Juni 2024
- Update 25. Juni 2024 -
Als Reaktion auf den Einmarsch Russlands in die Ukraine und die Anerkennung der Gebiete Luhansk/Donezk in der Ost-Ukraine als souveräne Staaten, haben die EU Außenminister 14 Sanktionspakete auf den Weg gebracht. Die Sanktionspakete umfassen mehrere Verordnungen und beinhalten insbesondere Restriktionen für den Zugang des russischen Staates und russischer Unternehmen zum Kapitalmarkt, Finanzsanktionen gegen bestimmte Personen und Unternehmen, Aus- und Durchfuhrverbote sowie eine Preisobergrenze für Öl und Ölprodukte und ein Verbot der Bekleidung von Posten in Leitungsgremien russischer Staatsunternehmen, für die ein allgemeines Transaktionsverbot gilt (sog. „Lex Schröder“). Seit dem 11. Sanktionspaket liegt das Hauptaugenmerk insbesondere auf der Bekämpfung von Umgehungskonstellationen. Verstöße gegen die Sanktionen sind für Unternehmen und deren Mitarbeiter mit empfindlichen Strafen belegt. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die beschlossenen Maßnahmenpakete und erläutern, was Unternehmen nun tun müssen.
Am 25. Juni 2024 ist ein neues, das mittlerweile 14. Sanktionspaket der EU gegen Russland in Kraft getreten (Verordnung (EU) 2024/1739 und Verordnung (EU) 2024/1745). Es geht zum einen bestehende Durchsetzungsprobleme an und beinhaltet zum anderen neue Maßnahmen im Bereich Flüssigerdgas (LNG) sowie Sanktionen gegen Schiffe, die den Krieg Russlands gegen die Ukraine unterstützen.
Zum zweiten Jahrestag des russischen Angriffs auf die Ukraine hat die EU am 23. Februar 2024 ein 13. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Es beinhaltet weitere Einschränkungen des russischen Zugangs zu Militärtechnologie, z. B. zu Drohnen. Außerdem wurden weitere Unternehmen und Personen, die sich an den russischen Kriegsanstrengungen beteiligen, auf die Sanktionsliste der EU aufgenommen.
Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich am 18. Dezember 2023 auf das 12. Sanktionspaket gegen Russland geeinigt (Verordnung (EU) 2023/2873 und Verordnung (EU) 2023/2878). Das neue Paket sieht insbesondere eine Verpflichtung für Unternehmen vor, im Rahmen von Exportgeschäften mit Kunden in Drittländern eine Vertragsklausel aufzunehmen, die den Abnehmern bestimmter Waren eine Wiederausfuhr nach Russland verbietet. Daneben werden tritt ein Importverbot russischer Diamanten in Kraft. Im Übrigen werden den Personensanktionslisten erneut Einträge hinzugefügt.
Am 23. Juni 2023 hat der Rat der Europäischen Union sein 11. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet (VO (EU) 2023/1214). Mit dem Paket soll sichergestellt werden, dass die EU-Sanktionen gegen Russland besser durchgesetzt und Umgehungen verhindert werden. In diesem Zusammenhang ist nun ausnahmsweise auch die Beschränkung von Güterlieferungen in Drittländer möglich. Die Sanktionen traten am 24. Juni 2023 in Kraft und beinhalten insbesondere folgende Maßnahmen:
Hinsichtlich der fortschreitenden Kampfhandlungen in der Ukraine hat der Rat der Europäischen Union mit der Verabschiedung eines 10 Sanktionspaketes eine Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in Form der Verordnung (EU) Nr. 2023/427 vom 25.02.2023 geschaffen. (Amtsblatt Nr. LI 59/6 v. 25.02.2023; Verordnung (EU) 2023/427). Die wesentlichen Neuregelungen und Anpassungen umfassen:
Am 16. Dezember 2022 wurde die Verordnung bezüglich des neunten Sanktionspaketes verabschiedet. Die Sanktionen traten am 17. Dezember 2022 in Kraft und beinhalten insbesondere folgende Maßnahmen (Amtsblatt Nr. L 322 v. 16.12.2022, S. 1-314; Verordnung (EU) 2022/2474):
Angesichts der jüngsten Handlungen Russlands zur Destabilisierung der Lage in der Ukraine hat der Rat der Europäischen Union am 06. Oktober 2022 ein achtes Sanktionspaket verabschiedet, mit dem zum einen bestehende Sanktionen erweitert und zum anderen neue Sanktionen aufgenommen wurden. Die Sanktionen stehen insbesondere im Lichte der weiteren militärischen Aggressionen Russlands gegen die Ukraine, der Organisation illegaler „Scheinreferenden“ in den von Russland besetzten Gebieten Cherson, Donezk, Luhansk und Saporischschja, der illegalen Annexion dieser ukrainischen Gebiete durch Russland, sowie der Mobilmachung in Russland und der erneuten Drohung mit dem Einsatz von Massenvernichtungswaffen (Amtsblatt Nr. LI 259/3 v. 06.10.2022, S. 3-75; Verordnung (EU) 2022/1904):
Am 21. Juli 2022 wurde die Verordnung bezüglich des siebten Sanktionspaketes verabschiedet. Die Sanktionen traten am 22. Juli 2022 in Kraft und beinhalten folgende Maßnahmen (Amtsblatt Nr. L 193 v. 21.07.2022, S. 1-132; Verordnung (EU) 2022/1269):
In der Nacht vom 30. auf den 31. Mai 2022 hat sich der Europäische Rat auf ein sechstes Sanktionspaket gegen Russland mit folgenden Maßnahmen geeinigt (Amtsblatt Nr. L 153 v. 03.06.2022, S. 53-74; Verordnung (EU) 2022/879):
Die EU hat ein fünftes Sanktionspaket gegen Russland mit folgenden Maßnahmen beschlossen. Dieses fünfte Paket umfasst sechs Säulen (Amtsblatt Nr. L 111 v. 08.04.2022, S. 1-66; Verordnung (EU) 2022/576):
Schließlich werden außerdem weitere natürliche und juristische Personen auf die europäische Sanktionsliste gesetzt. Diese unterliegen damit dem sog. Bereitstellungsverbot (siehe dazu Ausführungen oben).
Die EU hat ein viertes Sanktionspaket gegen Russland mit folgenden Maßnahmen beschlossen (Amtsblatt Nr. L 87I v. 15.03.2022, S. 13-43: Verordnung (EU) 2022/428):
In Reaktion auf die fortgesetzten Angriffe der russischen Streitkräfte in der Ukraine haben die Vereinigten Staaten, Frankreich, Kanada, Italien, Großbritannien, die EU-Kommission und Deutschland am 26. Februar 2022 weitere Finanz-Sanktionen gegen Russland beschlossen.
Am 24. Februar 2022 haben die EU Außenminister weitere Sanktionen beschlossen.
Amtsblatt Nr. L 49 v. 25.02.2022, S.1-140: Verordnung (EU) 2022/328
Amtsblatt Nr. L 42I v. 23.02.2022, S. 74-76: Verordnung (EU) 2022/262
Amtsblatt Nr. L 42I v. 23.02.2022, S. 15-73: Durchführungsverordnung (EU) 2022/260, Amtsblatt Nr. L 42I v. 23.02.2022, S. 3-14: Durchführungsverordnung (EU) 2022/261; Amtsblatt Nr. L 53 v. 25.02.2022, S. 1-44: Durchführungsverordnung (EU) 2022/332; Amtsblatt Nr. L 58 v. 28.02.2022, S.1-18: Durchführungsverordnung (EU) 2022/336; Amtsblatt Nr. L 66 v. 02.03.2022, S. 1-13: Durchführungsverordnung (EU) 2022/353; Amtsblatt Nr. L 80 v. 09.03.2022, S. 1-30: Durchführungsverordnung (EU) 2022/396; Amtsblatt Nr. L 84 v. 11.03.2022, S. 2-17: Durchführungsverordnung (EU) 2022/408; Amtsblatt Nr. L 87I v. 15.03.2022, S.1-12: Verordnung (EU) 2022/427
Amtsblatt Nr. L 42I v. 23.02.2022, S. 77-94: Verordnung EU 2022/263