18. Dezember 2023
Article Series
Zum Jahreswechsel ergeben sich einige gesetzliche Änderungen, die Arbeitgeber im Blick haben sollten. Wir haben nachfolgend die unserer Ansicht nach wichtigsten Änderungen kurz zusammengefasst.
Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten trifft nach dem SGB die Verpflichtung, wenigstens 5% der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeitern zu besetzen. Sofern diese Quote nicht erreicht wird, ist eine Ausgleichsabgabe zu errichten. Dabei liegt die Ausgleichsabgabe derzeit bei Arbeitgebern mit mindestens 60 Arbeitnehmern bei EUR 140 – EUR 360 pro unzureichend besetzten Arbeitsplatz pro Monat (abhängig von der Quote der schwerbehinderten Mitarbeiter).
Neu in 2024 ist, dass Arbeitgeber, die keinen einzigen schwerbehinderten Arbeitnehmer beschäftigen, eine Ausgleichsabgabe von EUR 720 pro Arbeitsplatz pro Monat zahlen müssen.
Beispiel: Ein Unternehmen mit 180 Beschäftigten muss 9 Arbeitsplätze (5 Prozent) mit Schwerbehinderten besetzen. Beschäftigt es das ganze Jahr über keinen einzigen Schwerbehinderten, so wird ab 2024 die Ausgleichsabgabe von 720 Euro monatlich fällig, insgesamt also EUR 77.760,00 (EUR 720 x 9 Arbeitsplätze x 12 Monate). Vor dieser Erhöhung hätte die Abgabe nur bei EUR 34.560,00 gelegen (EUR 320 (Höchstwert 2023) x 9 Arbeitsplätze x 12 Monate).
Schon ab dem 17. Dezember 2023 treten Änderungen im Hinweisgeberschutzgesetzes in Kraft. Arbeitgeber mit mindestens 50 Mitarbeitern sind dann verpflichtet, intern eine Meldestelle für Hinweise auf Rechtsverstöße einzurichten. Diese Regel galt bisher nur für Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern bzw. in bestimmten Branchen und wird nun ausgeweitet. Wenn der Arbeitgeber diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, drohen Bußgelder von bis zu EUR 20.000.
Im Januar 2024 erhöht sich der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von bisher EUR 12,00 auf EUR 12,41 brutto pro Arbeitsstunde. Entsprechend wird auch die monatliche Verdienstgrenze für sogenannte Mini-Jobber angehoben. Diese beträgt künftig EUR 538 brutto (bisher EUR 520 brutto).
Zum Januar 2024 laufen die Sonderregelungen der Corona-Pandemie für die Höchstzahl der Kinderkranktage aus. Eltern haben dann wieder einen Anspruch auf bis zu 10 Kinderkranktage pro Kind, das jünger als zwölf Jahre alt ist pro Jahr. Alleinerziehende haben dann wieder einen Anspruch auf bis zu 20 Kinderkranktage pro Kind pro Jahr. Der Gesetzgeber plant nach Angaben des BMG aber die dauerhafte Erhöhung der zulässigen Kinderkranktage auf bis zu 15 Arbeitstage bzw. 30 Arbeitstage für Alleinerziehende. Der Gesetzesentwurf ist aber noch nicht verabschiedet.
Seit Dezember 2023 besteht für Mitarbeiter wieder die Möglichkeit, telefonisch eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für bis zu 5 Kalendertage zu erhalten. Das gilt aber nur, wenn der Mitarbeiter in der jeweiligen Arztpraxis bekannt ist und die Krankheit ohne schwere Symptome verläuft.
Ab dem 1. Januar 2024 sind Arbeitgeber zudem verpflichtet, den zuständigen gesetzlichen Krankenkassen den Beginn und das Ende der Elternzeit eines Mitarbeiters anzuzeigen.
Zudem ist 2024 eine Reform des Elterngelds geplant. Die Einkommensgrenze (zu versteuerndes Einkommen der Eltern), ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt, soll gesenkt werden. Nach Pressemeldungen des BMFSFJ wird für Geburten ab dem 1. April 2024 die Einkommensgrenze auf EUR 200.000 pro Paar abgesenkt, ab dem 1. April 2025 soll die Einkommensgrenze dann dauerhaft auf EUR 175.000 pro Paar abgesenkt werden. Auch hier ist das Gesetz jedoch noch nicht verabschiedet.
Zum 1. Januar 2024 war zudem geplant, dass im Rahmen des Wachstumschancengesetzes u.a. die Verpflegungspauschalen bei Reisekosten oder der Freibetrag für Betriebsveranstaltungen erhöht werden sollte. Aufgrund der aktuellen Haushaltsdebatten um den Haushalt für 2024 verzögert sich die Verabschiedung des Gesetzes aber und wird voraussichtlich erst in 2024 erfolgen.
Zum 1. Januar 2024 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen. In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt sie bundesweit einheitlich auf jährlich EUR 62.100. Auch die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt: In den neuen Bundesländern auf EUR 89.400 Euro im Jahr und in den alten Bundesländern auf EUR 90.600 im Jahr.
Die Beitragssätze der verschiedenen Sozialversicherungen werden im Januar 2024 überwiegend nicht verändert. Lediglich der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung für 2024 wird erhöht auf 1,7 Prozent.
12. March 2024
28. February 2024
von Luca Koester
1. February 2024
18. January 2024
von Annika Rahn
18. December 2023
von Alessa Böttcher
27. November 2023
8. November 2023
25. October 2023
von Isabel Bäumer
18. September 2023
4. September 2023
20. November 2023
17. August 2023
7. August 2023
26. July 2023
12. July 2023
28. June 2023
von Vanessa Talayman
15. June 2023
Das Bundesarbeitsgericht hat sich erneut mit dem sehr praxisrelevanten Thema des Annahmeverzugs befasst. Das Urteil fiel zugunsten des Arbeitnehmers aus.
30. May 2023
von Laura Hannig
Die gängigen Fragestellungen zur Gewährung der Inflationsausgleichsprämie beantwortet.
19. May 2023
Am 31. Januar 2023 ist das Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitendem Formwechsel und grenzüberschreitender Spaltung in Kraft getreten.
5. May 2023
Der Gesetzesentwurf des BMAS zur Arbeitszeiterfassung ist veröffentlicht. Wir beantworten erste Fragen.
25. April 2023
von mehreren Autoren
Es reicht nicht aus, dass der Unterzeichner intern zum Ausspruch der Kündigung bevollmächtigt ist. Der Gekündigte sollte hiervon auch in Kenntnis gesetzt werden.
18. April 2023
von Alessa Böttcher
Beim Unterschreiben ist Vorsicht geboten: Nicht jedes „Gekritzel“ ist eine Unterschrift im Sinne des Gesetzes. Werden hier Fehler gemacht, droht die Unwirksamkeit der Kündigung.
6. April 2023
Arbeitgeber sollten frühzeitig Maßnahmen ergriffen, wenn es durch die Nutzung von ChatGPT zu arbeitsvertraglichen Pflichtverletzungen kommt.
22. March 2023
von Christina Poth, LL.M. (Edinburgh), Dr. Benedikt Kohn, CIPP/E
Kein Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß Art. 3 Abs. 1 GG, solange ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung vorliegt.
9. March 2023
Eine Frau hat Anspruch auf dasselbe Entgelt wie ihr männlicher Kollege – auch wenn dieser sein Gehalt geschickter verhandelt hat.
3. March 2023
von Annika Rahn
Die arbeitsvertragliche Nebenpflicht zur Rücksichtnahme endet für den Arbeitnehmer nach höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht per se mit dem Ende der Arbeitszeit.
26. January 2023
Das Annahmeverzugslohnrisiko für Arbeitgeber sinkt damit deutlich. Dies stärkt insbesondere die Verhandlungsposition der Arbeitgeberseite im Rahmen von Vergleichsgesprächen.
20. January 2023
Der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers unterliegt nicht der Verjährung, wenn der Arbeitgeber seinen Hinweis- und Aufforderungsobliegenheiten nicht nachkommen ist.
22. December 2022