Friedrich Goecke ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er berät national und international tätige Unternehmen sowie Führungskräfte in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.

Einen Tätigkeitsschwerpunkt bildet hierbei die vertragliche und tatsächliche Gestaltung des flexiblen Personaleinsatzes (Zeitarbeit, Interim Management, Freelancer, Outsourcing durch Werk-/Dienstverträge).

Friedrich Goecke berät insbesondere Unternehmen aus den Bereichen Automotive & Mobility. Er vertritt seine Mandanten in gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten und verhandelt an der Seite seiner Mandanten regelmäßig mit Betriebsräten und Gewerkschaften.
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Karrieresprünge in den eigenen Reihen: Taylor Wessing ernennt fünf neue Salary Partner

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