Friedrich Goecke ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er berät national und international tätige Unternehmen sowie Führungskräfte in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.
Einen Tätigkeitsschwerpunkt bildet hierbei die vertragliche und tatsächliche Gestaltung des flexiblen Personaleinsatzes (Zeitarbeit, Interim Management, Freelancer, Outsourcing durch Werk-/Dienstverträge).Seit 2023 | Salary Partner, Taylor Wessing |
Seit 2018 | Associate und Senior Associate, Taylor Wessing |
2015 – 2017 | Referendariat, Hamburg und Köln |
2012 – 2014 | Wissenschaftlicher Mitarbeiter, internationale Wirtschaftskanzlei, Hamburg |
2022 | Fachanwalt für Arbeitsrecht |
2020 | Promotion, Universität Bonn |
2018 | Zulassung als Anwalt |
2017 | Zweites Juristisches Staatsexamen, Hamburg |
2012 | Erstes Juristisches Staatsexamen, Köln |
Zeig mir, wie grün du bist. Umfang und Grenzen der Unterrichtung des Betriebsrats über Maßnahmen des betrieblichen Umweltschutzes, in: comply, 07/2021, gemeinsam mit Katja Schiffelholz Semedo „compliance@work“: Prävention und Aufklärung von Diskriminierung und Belästigungen am Arbeitsplatz, in: Compliance Berater, 07/2021, gemeinsam mit Jan-Patrick Vogel Das Heuerverhältnis unter dem Seearbeitsgesetz, Dissertation, Bonn, 2021 |
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