Sara Thienhaus ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mitglied der Practice Area Employment, Pensions & Mobility. Sie berät nationale und internationale Unternehmen in sämtlichen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Ihr Beratungsschwerpunkt umfasst sämtliche rechtlichen Problemstellungen, die in diesem Zusammenhang auftreten.
In fachlicher Hinsicht verfügt sie über eine besondere Expertise im Bereich Arbeitsrechts-Compliance (Arbeitsstrafrecht / HR-Compliance) und begleitet Unternehmen in diesem Zusammenhang unter anderem umfassend beim Aufbau und der Implementierung einer HR Compliance-Organisation sowie bei der Durchführung von strukturierten und investigativen Untersuchungsprozessen; insbesondere „#MeToo“-Investigationen.
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Taylor Wessing berät Kiteworks beim Erwerb der DRACOON GmbH
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Müssen dienstliche Nachrichten und/oder Anrufe vom Arbeitgeber in der Freizeit beantwortet werden?
Die arbeitsvertragliche Nebenpflicht zur Rücksichtnahme endet für den Arbeitnehmer nach höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht per se mit dem Ende der Arbeitszeit.
von Mgr. Pavel Juřička, LL.M. und Mgr. JUDr. Markéta Cibulková, Ph.D.
von Vikki Wiberg und Charlie Pring
von Alessa Böttcher
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von Vikki Wiberg
von Mgr. Pavel Juřička, LL.M. und Mgr. JUDr. Markéta Cibulková, Ph.D.
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