22. Dezember 2022 | 34:13 min.
Webinar-Reihe – 6 von 18 Insights
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein wegweisendes Urteil für Zeitarbeitnehmer und Personaldienstleister gefällt (Az. C-311/21). Dabei hat er dem deutschen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ein gutes Zeugnis erteilt: Das AÜG ist europarechtskonform. Zugleich hat er den deutschen Arbeitsgerichten aber aufgegeben, die Zeitarbeitstarifverträge daraufhin zu überprüfen, ob diese in Summe mit dem Niveau der Arbeits- und Entgeltbedingungen der jeweiligen Kundenbranche vergleichbar sind. Dort wo dies im Einzelfall nicht so ist, gilt laut EuGH das Equal-Treatment-Prinzip statt der Tarifbedingungen.
Zu berücksichtigen ist laut EuGH aber auch, ob der Zeitarbeitnehmer unbefristet beim Verleiher beschäftigt ist, sodass er kein Einsatzrisiko trägt. In diesem Fall darf der Zeitarbeitstarifvertrag hinter den Arbeits- und Entgeltbedingungen der jeweiligen Kundenbranche zurückbleiben, um die wirtschaftliche Absicherung in verleihfreien Zeiten zu refinanzieren.
Die Arbeitsrechtler Dr. Anne Förster und Dr. Oliver Bertram erläutern in dieser Spezialausgabe der HR Coffee Break das Urteil des EuGH und die Folgen für Zeitarbeitsunternehmen und ihre Kunden.
Download: Präsentation "EuGH Urteil - wegweisend für die Zeitarbeit"
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