Jan W. Grawe berät nationale und internationale Unternehmen in sämtlichen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Er vertritt Arbeitgeber bundesweit in allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit und in Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretungen. Schwerpunkte seiner Tätigkeit bilden die Beratung von Arbeitgebern bei Reorganisations- und Restrukturierungsprojekten und die Begleitung von Unternehmenstransaktionen.
Ein weiterer Fokus liegt auf der arbeitsrechtlichen Beratung von südkoreanischen und chinesischen Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in Deutschland. Aufgrund seiner umfassenden Kenntnisse der Transport- und Logistik-Branche zählen zudem diverse Unternehmen aus diesem Wirtschaftsbereich zu seinen Mandanten.
Seit 2017 | Salary Partner, Taylor Wessing |
2015 - 2017 | Senior Associate, Taylor Wessing |
2014 – 2015 | Associate, US-amerikanische Großkanzlei |
2011 – 2014 | Associate, deutsche Großkanzlei |
2009 – 2011 | Associate, deutsche Arbeitsrechtsboutique |
2012 | Fachanwalt für Arbeitsrecht |
2011 | Promotion zum Dr. iur., Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg |
2009 | Zulassung als Anwalt |
2009 | Zweites Juristisches Staatsexamen, Hessen |
2005 | Erstes Juristisches Staatsexamen, Baden-Württemberg |
Die Teilkündigung im deutschen Arbeitsrecht, Verlag Dr. Kovac, 2011 |
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von mehreren Autoren
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