Oliver Bertram berät als Arbeitsrechtler nationale und internationale Unternehmen sowie Arbeitgeberverbände in allen Fragen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts, insbesondere bei der Verhandlung und Gestaltung von Tarifverträgen und Konzepten zur Personal-, Entgelt- und Arbeitszeitflexibilisierung.

Er ist spezialisiert auf die vertragliche und tatsächliche Gestaltung des Einsatzes flexibler Personalreserven (Zeitarbeit, Interim Management, Freelancer, Outsourcing durch Werk-/Dienstverträge) und komplexe Projekte zur Sicherstellung der HR-Compliance. Im Schwerpunkt berät er Personaldienstleistungs-, IT/Engineering- und Logistikunternehmen sowie Krankenhäuser. Hinzu kommt die strategische Beratung von Großunternehmen in kollektiv-, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen. Als HR-Partner bei Taylor Wessing Deutschland kennt Oliver Bertram dabei die arbeitsrechtlichen Themen seiner Mandantschaft auch aus der Brille des Unternehmensjuristen.

 

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