Oliver Betram berät als Arbeitsrechtler nationale und internationale Unternehmen sowie Arbeitgeberverbände in allen Fragen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts, insbesondere bei der Verhandlung und Gestaltung von Tarifverträgen und Konzepten zur Personal-, Entgelt- und Arbeitszeitflexibilisierung.
Er ist spezialisiert auf die vertragliche und tatsächliche Gestaltung des Einsatzes flexibler Personalreserven (Zeitarbeit, Interim Management, Freelancer, Outsourcing durch Werk-/Dienstverträge) und komplexe Projekte zur Sicherstellung der HR-Compliance. Im Schwerpunkt berät er Personaldienstleistungs-, IT/Engineering- und Logistikunternehmen sowie Krankenhäuser. Hinzu kommt die strategische Beratung von Großunternehmen in kollektiv-, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen. Als HR-Partner bei Taylor Wessing Deutschland kennt Oliver Bertram dabei die arbeitsrechtlichen Themen seiner Mandanten auch aus der Brille des Unternehmensjuristen.
Seit 2011 | Partner, Taylor Wessing |
2006 – 2011 | Partner, KLEINER Rechtsanwälte |
2001 – 2006 | Anwalt, KLEINER Rechtsanwälte |
1998 | Referendariat, Düsseldorf und San Francisco |
1996 | Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Lehrstuhl für Arbeits- und Sozialrecht, Westfälische Wilhelms–Universität, Münster |
2004 | Fachanwalt für Arbeitsrecht |
2003 | Promotion über "Sozialversicherungsrechtliche Beschränkungen der Freizügigkeit Selbständiger in der Europäischen Union", Westfälische Wilhelms-Universität, Münster |
2001 | Niederlassung als Rechtsanwalt, Düsseldorf |
2000 | Zweites Juristisches Staatsexamen, Düsseldorf |
1996 | Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Lehrstuhl für Arbeits- und Sozialrecht, Westfälische Wilhelms-Universität, Münster |
1996 | Erstes Juristisches Staatsexamen, Münster |
1991 | Rechtswissenschaften, Westfälischen Wilhelms-Universität, Münster |
Münsterische Sozialrechtsvereiningung Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen – iGZ |
Englisch |
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von mehreren Autoren
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