Johannes A. Höft berät deutsche und internationale Unternehmen sowie Führungskräfte in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts einschließlich der arbeitsgerichtlichen Prozessführung und der Vertretung in betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstellen. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt dabei auf der Beratung von Unternehmen zu Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der entsprechenden Vertretung gegenüber Behörden und Betriebsräten.
Seit 2020 | Salary Partner, Taylor Wessing |
2017 – 2019 | Senior Associate, Taylor Wessing |
2016 – 2017 | Associate, Taylor Wessing |
2014 – 2016 | Associate, Watson Farley & Williams |
2009 – 2013 | Wissenschaftlicher Mitarbeiter, arbeitsrechtliche Dezernate internationaler Kanzleien sowie im Bereich HR eines internationalen Unternehmens |
2014 | Zulassung als Anwalt |
2014 | Zweites Juristisches Staatsexamen |
2012 – 2013 | Referendariat, Hanseatisches Oberlandesgericht |
2010 – 2011 | Promotion zum Thema betriebliche Tarifpluralität, Düsseldorf und Brighton |
2010 | Erstes Juristisches Staatsexamen |
Englisch |
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