25. Februar 2026
Newsflash 59 sec.
KI-gestützte Recruiting-Tools sind längst Alltag in vielen Unternehmen und damit auch in der Zeitarbeitsbranche – vom automatisierten „Matching“ bis zur Vorauswahl von Kandidaten. Die KI-Tools sind damit in der Lage, die HR-Abteilungen der Personaldienstleister mittels Analyse von Jobprofilen und Lebensläufen in Bewerbungsverfahren zu unterstützen und übernehmen im besten Fall auch noch die automatisierte und standardisierte Kommunikation mit den Bewerbern. Dadurch verbessert sich häufig nicht nur die Besetzungsquote, sondern auch Einstellungsprozesse werden signifikant schneller. In der Nutzung von KI-Recruiting-Tools liegt für die Branche daher eine erhebliche Chance zur Professionalisierung und Effizienzsteigerung von Prozessen.
Doch zeitnah ändert sich das Spielfeld: KI-Systeme für Recruiting werden als Hochrisiko-Anwendungen eingestuft, sodass auch für Zeitarbeitsunternehmen umfassende Pflichten wie z.B. Risikomanagement, Dokumentation, Transparenz und menschliche Aufsicht gelten, die von den Nutzenden zwingend einzuhalten sind. Eine frühzeitige Vorbereitung ist anzuraten. Damit KI wirklich funktioniert und der Einsatz rechtssicher erfolgt, braucht es daher mehr als Technik: integrierte Compliance-Prozesse und Schulungen der HR-Abteilungen. Denn häufige Fehler in der Praxis sind etwa unkontrollierte Vorauswahlprozesse, fehlende Offenlegung des KI‑Einsatzes oder der Einsatz diskriminierungsanfälliger KI-Tools.
Zu den To-dos der Zeitarbeitsunternehmen gehört daher zu prüfen, welche KI‑Funktionen bereits eingesetzt werden, wie automatisierte Entscheidungen im Recruiting-Prozess vorbereitet werden und ob Dokumentation, Transparenz und menschliche Kontrolle bereits belastbar geregelt sind. Wichtig ist, technologische Innovation und rechtliche Anforderungen in ein zukunftsfähiges Gesamtkonzept zu integrieren und die schrittweise Implementierung der KI-Verordnung und deren strenge Regularien in den kommenden Monaten nicht aus den Augen zu verlieren.
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Das EoR-Modell kann eine Gestaltungsoption für Auslandstätigkeiten Arbeitnehmender sein. Ist die geplante Tätigkeit nach deutschem (Arbeits-)Recht und etwaig anwendbaren ausländischen Rechtsvorschriften zulässig?
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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat seinen Bericht zur „Evaluation des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)“ veröffentlicht.
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Die Verhandlungen des iGZ und BAP mit den DGB-Gewerkschaften kamen zu einem Abschluss
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Der EuGH hat entschieden: Das AÜG ist europarechtskonform.
19. Dezember 2022
Das Modell soll Unternehmen die Beschäftigung von Arbeitnehmenden im Ausland erleichtern.
2. Dezember 2022
Dies hat das Bundesarbeitsgericht bestätigt.
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Wann können Zeitarbeitnehmer für Fahrten zum Entleiher eine Entfernungspauschale und wann eine Dienstreise abrechnen?
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28. Oktober 2022
von Dr. Robert Bauer
Ab dem 17. Dezember 2023 gilt die Verpflichtung, ein Hinweisgebersystem einzurichten.
10. Oktober 2022
Bis zum Jahresende soll der Bezug von Kurzarbeitergeld auch für Zeitarbeitnehmer:innen wieder ermöglicht werden.
30. September 2022
Die Arbeitswelt in Deutschland ist stark reguliert, sehr formalistisch sowie auch weiterhin wenig digital.
27. Juni 2022
Die neuen Spielregeln zum Know-how-Schutz durch Inkrafttreten des Geschäftsgeheimnisgesetzes erfordern von Unternehmen ein Handeln.
6. April 2022
Die Zeitarbeitsbranche ist auch über den 31. März 2022 hinaus berechtigt, Kurzarbeitergeld in Anspruch zu nehmen.
18. März 2022
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Die Regelung des iGZ-Manteltarifvertrags zur Bestimmung der Zuschlagspflicht von Überstunden verstößt gegen Europäisches Recht.
14. Januar 2022
von Dr. Robert Bauer
Die BA hat ein neues Merkblatt für Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen veröffentlicht.
5. November 2021
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Zum 1. Dezember 2021 tritt eine Änderung der Branchenzuschlagstarifverträge für die IG Metall in Kraft.
1. Oktober 2021
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