Die Bundesagentur für Arbeit hat ein neues Merkblatt für Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen veröffentlicht.
Dieses muss von Ihnen ab sofort bei Vertragsschluss den Zeitarbeitnehmern ausgehändigt werden. Das bisherige Merkblatt sollte nicht weiterverwendet werden. Die vorhandenen Arbeitnehmer müssen Sie nicht über das neue Merkblatt informieren, es ist lediglich für Neusteinstellungen zu verwenden.
Hier geht's zum Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit
Sofern Sie bereits Arbeitsverträge in elektronischer Form schließen oder dies für die Zukunft planen, beachten Sie bitte die aus der gesetzlichen Pflicht zur „Aushändigung“ dieses Merkblattes resultierenden Vorgaben. Innerhalb der gesetzlichen wie tariflichen Anforderungen an eine Digitalisierung der Arbeitsabläufe in der Zeitarbeit ist dies eine zu beachtende Hürde.