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Dr. Oliver Bertram

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27. Juni 2022

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Nachweisgesetz geändert – Arbeitsverträge bleiben analog, müssen aber geändert werden | Newsflash 59 sec.

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Die Arbeitswelt in Deutschland ist stark reguliert, sehr formalistisch sowie auch weiterhin wenig digital – und nach Maßgabe der am vergangenen Donnerstag, den 23. Juni 2022 von dem Deutschen Bundestag in dritter Lesung verabschiedeten Verschärfungen des Nachweisgesetzes soll dies auch so bleiben.

So hat der deutsche Gesetzgeber beschlossen, dass jede:r Mitarbeiter:in zukünftig bereits am ersten Tag des jeweiligen Arbeitsverhältnisses einen schriftlichen Nachweis in den Händen halten muss, der neben den bislang schon üblichen Regelungen eines Arbeitsvertrages zwingend weitere Pflichtangaben enthalten muss. Zu nennen sind insbesondere die Angabe zu vereinbarten Ruhepausen und Ruhezeiten, ein Hinweis auf die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen (sofern vereinbart) und das bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhaltende Verfahren, mindestens das Schriftformerfordernis und die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Diese Angaben sind in Ihren bisherigen Arbeitsverträgen – für externe wie interne Mitarbeiter – branchenüblich nicht enthalten.

Diese neuen Anforderungen gelten bereits für jede:n ab dem 1. August 2022 in das Arbeitsverhältnis eintretende:n Mitarbeiter:in, sodass erhebliche Eile geboten ist bei der Umstellung der bestehenden Vertragsmuster; insbesondere wenn man bedenkt, dass entsprechende Vertragsangebote an die Bewerber:innen bereits einige Tage vorher versandt werden. Für Bestandsmitarbeiter:innen gilt zudem, dass diese einen um die neuen gesetzlichen Mindestanforderungen ergänzten Nachweis jederzeit verlangen können und diesen sodann innerhalb von sieben Tagen nachweislich erhalten müssen. Als Personaldienstleister mit zahlreichen, häufig wechselnden Mitarbeitern:innen benötigen Sie demnach ein Muster und einen definierten Prozess für entsprechende Nachweise an Bestandsmitarbeiter.

Die schriftlichen Nachweise müssen von dem Arbeitgeber unterschrieben sein und dem/r Mitarbeiter:in ausgehändigt, d.h. im Original übergeben oder übersandt werden. Zugleich sind allein digitale Umsetzungsformen von dem Gesetzgeber auf der Zielgeraden – noch in der abschließenden Bundestagsdebatte – ausdrücklich für nicht zulässig erklärt worden. Denkbar sind aber Kombinationsmodelle mit digital unterzeichneten Verträgen und einem vom Arbeitgeber nachgesandten Nachweis in Papier.

Von besonderer Bedeutung für die Personaldienstleister-Branche ist, dass ein Verstoß gegen diese neuen Pflichten des Nachweisgesetzes nunmehr mit einem Bußgeld belegt ist – in Höhe von 2.000 EUR je Einzelfall. Im Rahmen zukünftiger Prüfungen der Bundesagentur für Arbeit dürfte die dokumentierte Einhaltung des Nachweisgesetzes daher ein (neuer) Prüfungsschwerpunkt werden; ggf. mit finanziell weitreichenden Folgen sowie zu befürchtenden Einträgen im Gewerbezentralregister.

Bitte achten Sie daher darauf, die neuen Anforderungen schnellstmöglich in Ihre Vertragspraxis umzusetzen. Dabei sollten Sie auch berücksichtigen, dass die Länge der Probezeit zukünftig die Dauer einer etwaigen Befristung berücksichtigen muss. Auch dies sehen Vertragsmuster bislang nicht vor.

In dieser Serie

Employment, Pensions & Mobility

Newsflash 59sec. im Überblick

von mehreren Autoren

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Zulässigkeit der Abweichung von der gesetzlichen Höchstüberlassungsdauer | Newsflash 59 sec.

Vor wenigen Tagen hat das BAG seine Entscheidungsgründe für ein Urteil um die Zulässigkeit der Abweichung von der gesetzlichen Höchstüberlassungsdauer durch Tarifverträge bzw. Betriebsvereinbarungen veröffentlicht.

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Arbeitsrechtliche Risiken beim sogenannten Employer of Record (EoR) | Newsflash 59 sec.

Das EoR-Modell kann eine Gestaltungsoption für Auslandstätigkeiten Arbeitnehmender sein. Ist die geplante Tätigkeit nach deutschem (Arbeits-)Recht und etwaig anwendbaren ausländischen Rechtsvorschriften zulässig?

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BMAS: Die AÜG-Reform 2017 war ein Rohrkrepierer | Newsflash 59 sec.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat seinen Bericht zur „Evaluation des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)“ veröffentlicht.

16. January 2023

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Die Verhandlungen des iGZ und BAP mit den DGB-Gewerkschaften kamen zu einem Abschluss

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Arbeitsrecht

Wegweisendes EuGH-Urteil für die Zeitarbeitspraxis | Newsflash 59 sec.

Der EuGH hat entschieden: Das AÜG ist europarechtskonform.

19. December 2022

von Dr. Oliver Bertram

Employment, Pensions & Mobility

Employer of Record (EoR) – Neues Geschäftsmodell für Personaldienstleister | Newsflash 59 sec.

Das Modell soll Unternehmen die Beschäftigung von Arbeitnehmenden im Ausland erleichtern.

2. December 2022

von Johannes Simon, LL.M. (Durham)

Employment, Pensions & Mobility

Keine Anwendbarkeit des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes im Gemeinschaftsbetrieb | Newsflash 59 sec.

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15. November 2022

von Dr. Kilian Friemel

Employment, Pensions & Mobility

(Mehr) Rechtsklarheit über erste Tätigkeitsstätte von Zeitarbeitnehmern | Newsflash 59 sec.

Wann können Zeitarbeitnehmer für Fahrten zum Entleiher eine Entfernungspauschale und wann eine Dienstreise abrechnen?

9. November 2022

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Arbeitsrecht

Weihnachtsgeld und der „Gewerkschaftsvorteil“ für Zeitarbeitnehmer | Newsflash 59 sec.

Welche Arbeitnehmer, als Gewerkschaftsmitglieder, haben einen Anspruch auf das um den sogenannten „Mitgliedervorteil“ erhöhte Weihnachtsgeld?

28. October 2022

von Dr. Robert Bauer

Corporate Crime & Compliance

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) kommt | Newsflash 59 sec.

Ab dem 17. Dezember 2023 gilt die Verpflichtung, ein Hinweisgebersystem einzurichten.

10. October 2022

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Employment, Pensions & Mobility

Neues Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit für die Zeitarbeit | Newsflash 59 sec.

Bis zum Jahresende soll der Bezug von Kurzarbeitergeld auch für Zeitarbeitnehmer:innen wieder ermöglicht werden.

30. September 2022

von Jan-Patrick Vogel, LL.M. (Stellenbosch University)

Employment, Pensions & Mobility

Nachweisgesetz geändert – Arbeitsverträge bleiben analog, müssen aber geändert werden | Newsflash 59 sec.

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von Dr. Oliver Bertram

Employment, Pensions & Mobility

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Employment, Pensions & Mobility

Verlängerung des Kurzarbeitergelds (KUG) für die Zeitarbeit | Newsflash 59 sec.

Die Zeitarbeitsbranche ist auch über den 31. März 2022 hinaus berechtigt, Kurzarbeitergeld in Anspruch zu nehmen.

18. March 2022

von Dr. Robert Bauer

Employment, Pensions & Mobility

Europarechtswidrigkeit der iGZ-Regelung zu Überstundenzuschlägen | Newsflash 59 sec.

Die Regelung des iGZ-Manteltarifvertrags zur Bestimmung der Zuschlagspflicht von Überstunden verstößt gegen Europäisches Recht.

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Die BA hat ein neues Merkblatt für Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen veröffentlicht.

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Employment, Pensions & Mobility

Erweiterung des Anwendungsbereichs der Branchenzuschlags-Tarifverträge der IG Metall | Newsflash 59 sec.

Zum 1. Dezember 2021 tritt eine Änderung der Branchenzuschlagstarifverträge für die IG Metall in Kraft.

1. October 2021

von Dr. Robert Bauer

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