Die Verabschiedung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) steht nach der Sitzung des Rechtsausschusses des Bundestages unmittelbar bevor. Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeitern müssen somit schon sehr kurzfristig eine „Whistleblowing-Stelle“ einrichten. Anderenfalls drohen ein empfindliches Bußgeld sowie der Abfluss von kritischen Unternehmensinterna und sogar von Know-how. Rechtssicher festzulegen und zu dokumentieren sind überdies Bearbeitungs- und Rückmeldeprozesse zur Wahrung der gesetzlichen Fristen und der strengen Vertraulichkeit eingehender Hinweise. Immerhin droht bei Verletzung der Vertraulichkeit ein Bußgeld von bis EUR 1.000.000,00.
In der Anhörung des Rechtsauschusses gab es sowohl Lob als auch Kritik an dem Gesetzesentwurf. Ein wesentlicher Kritikpunkt am Gesetzesentwurf war der weite und unklare Anwendungsbereich des Gesetzes. Weder Unternehmen noch Arbeitnehmer können danach ohne Inanspruchnahme rechtlicher Beratung beurteilen, ob ein Hinweis in den Anwendungsbereich fällt und der Hinweisgeber mithin zu schützen ist. Unternehmen sollten diesen Rechtsunsicherheiten begegnen, indem sie den Anwendungsbereich in ihren „Whistleblowing-Policies“ möglichst umfassend definieren.
Ebenfalls kritisiert wurde, dass nach dem Gesetzesentwurf der Whistleblower einen potentiellen Compliance-Fall auch unmittelbar an staatliche Meldestellen berichten darf. Gefordert wurde der Vorrang einer internen Meldung, auch um Reputationsschäden durch Falschmeldungen verhindern zu können. Dem wird aber offenbar nicht abgeholfen, so dass Unternehmen gut beraten sind, durch Anreize zur Nutzung der internen Meldestelle zu verhindern, dass staatliche Ermittlungsstellen von einem Whistleblower vorrangig kontaktiert werden.
Festgehalten wurde schließlich auch an der stufenweisen Ausweitung der Pflicht zur Implementierung eines Whistleblower-Systems: Bereits ab dem 17. Dezember 2023 gilt die Verpflichtung, ein Hinweisgebersystem einzurichten und zu betreiben auch für Unternehmen mit lediglich 50 Beschäftigten.
Weitergehende Information zum Thema erhalten Sie in unseren FAQ und unserem Onepager.