15. November 2022
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Der Bedarf nach flexiblen Personallösungen wird ständig größer, gerade nach hochqualifizierten Beschäftigten. Vor allem wenn (Schein-)Werkverträge ausscheiden und die Überlassungshöchstdauer des AÜG einer langfristigen Planung im Wege steht, kann die Errichtung eines Gemeinschaftsbetriebes eine sehr tragfähige Lösung sein.
Begrifflich spricht man von einem Gemeinschaftsbetrieb, wenn zwei Unternehmen gemeinsam ihr jeweiliges Personal in einem einheitlichen Betrieb einsetzen. Dieses Personal untersteht einer einheitlichen Personalführung und setzt die im Betrieb vorhandenen Arbeitsmittel gemeinschaftlich ein.
Zur Frage, wann ein Gemeinschaftsbetrieb vorliegt, hat das BAG eine aktuelle Entscheidung veröffentlicht (Urteil vom 24.05.2022, 9 AZR 337/21). Hierin wurde bestätigt, dass keine Arbeitnehmerüberlassung vorliegt, wenn eine Beschäftigung des Arbeitnehmers in einem Gemeinschaftsbetrieb erfolgt. Als einen möglichen Beleg für einen Gemeinschaftsbetrieb hat das BAG dabei die Errichtung eines gemeinsamen Betriebsrats benannt. Sofern in einem Betrieb demgegenüber mehrere Betriebsräte bestehen, kann dies ein Indiz dafür sein, dass kein gemeinsamer Betrieb vorliegt. Ohne (gemeinsamen) Betriebsrat ist ein Gemeinschaftsbetrieb jedoch nicht ausgeschlossen.
Unverzichtbar für einen Gemeinschaftsbetrieb ist demgegenüber eine einheitliche Personalführung, beispielsweise in Form einer Personalführungsgesellschaft oder einer gemeinschaftlichen Betriebsleitung. Dokumentiert werden sollte diese durch eine schriftliche Führungsvereinbarung, in der die Aufgaben und Kompetenzen des Personalführungsorgans und die Leistungsbeiträge der beteiligten Unternehmen detailliert niedergelegt sind.
Ein Gemeinschaftsbetrieb ist also keine „Raketen-Wissenschaft“, aber ein sehr taugliches Mittel für eine langfristige Personalflexibilisierung. Das Bundesarbeitsgericht hat die Tauglichkeit dieses Mittels jetzt nochmals bestätigt.
Vor wenigen Tagen hat das BAG seine Entscheidungsgründe für ein Urteil um die Zulässigkeit der Abweichung von der gesetzlichen Höchstüberlassungsdauer durch Tarifverträge bzw. Betriebsvereinbarungen veröffentlicht.
3. March 2023
von Dr. Robert Bauer
Das EoR-Modell kann eine Gestaltungsoption für Auslandstätigkeiten Arbeitnehmender sein. Ist die geplante Tätigkeit nach deutschem (Arbeits-)Recht und etwaig anwendbaren ausländischen Rechtsvorschriften zulässig?
3. February 2023
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat seinen Bericht zur „Evaluation des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)“ veröffentlicht.
16. January 2023
Die Verhandlungen des iGZ und BAP mit den DGB-Gewerkschaften kamen zu einem Abschluss
13. January 2023
von Dr. Robert Bauer
Der EuGH hat entschieden: Das AÜG ist europarechtskonform.
19. December 2022
Das Modell soll Unternehmen die Beschäftigung von Arbeitnehmenden im Ausland erleichtern.
2. December 2022
Dies hat das Bundesarbeitsgericht bestätigt.
15. November 2022
Wann können Zeitarbeitnehmer für Fahrten zum Entleiher eine Entfernungspauschale und wann eine Dienstreise abrechnen?
9. November 2022
von Dr. Anne Förster
Welche Arbeitnehmer, als Gewerkschaftsmitglieder, haben einen Anspruch auf das um den sogenannten „Mitgliedervorteil“ erhöhte Weihnachtsgeld?
28. October 2022
von Dr. Robert Bauer
Ab dem 17. Dezember 2023 gilt die Verpflichtung, ein Hinweisgebersystem einzurichten.
10. October 2022
Bis zum Jahresende soll der Bezug von Kurzarbeitergeld auch für Zeitarbeitnehmer:innen wieder ermöglicht werden.
30. September 2022
Die Arbeitswelt in Deutschland ist stark reguliert, sehr formalistisch sowie auch weiterhin wenig digital.
27. June 2022
Die neuen Spielregeln zum Know-how-Schutz durch Inkrafttreten des Geschäftsgeheimnisgesetzes erfordern von Unternehmen ein Handeln.
6. April 2022
Die Zeitarbeitsbranche ist auch über den 31. März 2022 hinaus berechtigt, Kurzarbeitergeld in Anspruch zu nehmen.
18. March 2022
von Dr. Robert Bauer
Die Regelung des iGZ-Manteltarifvertrags zur Bestimmung der Zuschlagspflicht von Überstunden verstößt gegen Europäisches Recht.
14. January 2022
von Dr. Robert Bauer
Die BA hat ein neues Merkblatt für Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen veröffentlicht.
5. November 2021
von Dr. Robert Bauer
Zum 1. Dezember 2021 tritt eine Änderung der Branchenzuschlagstarifverträge für die IG Metall in Kraft.
1. October 2021
von Dr. Robert Bauer
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Jetzt anmelden!Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat seinen Bericht zur „Evaluation des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)“ veröffentlicht.
von Dr. Kilian Friemel und Christiane Richter–Wienke, LL.M. (Kent)
von mehreren Autoren