12. April 2024
Digital Health 360° – 4 von 29 Insights
UPDATE: Nach aktuellem Gesetzesentwurf vom 12.04.2024 ist die im folgenden Beitrag dargestellte Maßnahme nicht mehr vorgesehen.
Müssen wir uns von der Idee der Gesundheitskioske endgültig verabschieden? Im jüngsten Entwurf des Gesundheitsversorgungstärkungsgesetz (kurz: GVSG) finden sich bislang dagewesenen Regelungen zu Gesundheitskiosken und Primärversorgungszentren nun nicht mehr. Doch: Bedeutet dies das Aus für die Gesundheitskioske?
Ungeachtet der weiteren gesetzlichen Entwicklung hierzu besteht bereits jetzt die Möglichkeit, Gesundheitskioske in Kooperation mit Krankenkassen und/oder Gemeinden und Kreisen oder auch durch Einbeziehung von ärztlichen Leistungserbringern oder privaten Hilfsorganisationen zu gründen. Deutschlandweit gibt es bereits in mehreren Bundesländern, u.a. Hamburg, Bremen und NRW laufende Projekte. Die Finanzierung der Kioske erfolgt durch einen bunten Strauß an Beteiligten, wird in erster Linie aber durch kooperierende Krankenkassen und die öffentliche Hand übernommen. Ob die Gesundheitskioske allen Menschen, bestimmten Zielgruppen, nur Bürgerinnen und Bürgern der/des jeweiligen Gemeinde/Kreises oder sogar nur Versicherten der beteiligten Krankenkassen offen stehen, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Auch die Schwerpunkte und Beratungsangebote sind individuell festgelegt, bewegen sich aber im Rahmen der auch ursprünglich im GVSG vorgesehenen Schaffung niedrigschwelliger Beratungs- und Unterstützungsangebote rund um das Thema Gesundheit.
Für weitere Informationen hierzu sprechen Sie uns gerne an.
Beitrag vom 27. März 2024
Die flächendeckende Einführung sog. Gesundheitskioske ist Teil des im Gesetzesentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, kurz GVSG, vorgesehenen Maßnahmenpakets. Was ein Gesundheitskiosk ist, an wen sich das Angebot richtet, und viele weitere wichtige Fragen rund um das Thema Gesundheitskioske klären wir in unseren FAQ!
Voraussichtlich Anfang 2025 soll das GVSG in Kraft treten. Ziel des GVSG ist es, den Zugang zu medizinischer Versorgung und Unterstützung in sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen zu verbessern sowie die individuelle Gesundheitskompetenz zu erhöhen.
Gesundheitskioske sind Einrichtungen, die in Regionen und Stadtteilen mit einem hohen Anteil an sozial benachteiligten Personen oder einer strukturell benachteiligten Region ein allgemeines, niedrigschwelliges Beratungsangebot zu medizinischen Behandlungsmöglichkeiten, Möglichkeiten der Gesundheitsprävention und -förderung sowie sozialen Versorgungsangeboten bereitstellen sollen.
Dafür sollen die Gesundheitskioske neu errichtet oder in bestehende Räumlichkeiten und Angebote eingebettet werden, oder auch als mobiler Service, z.B. als Bus, zur Verfügung stehen. Bei Bedarf soll die Beratung auch in Fremdsprachen angeboten werden.
Konkret sollen von Gesundheitskiosken insbesondere folgende Aufgaben und Leistungen übernommen und angeboten werden können: •
Die Koordination all dieser gesundheits- und sozialbezogenen Leistungen soll insgesamt Versorgungsprozesse verbessern und so zu einer Entlastung des Gesundheitssystems führen, aber auch zu mehr Verständnis und einer besseren Orientierung der Menschen in den Strukturen des Gesundheitswesens beitragen.
Perspektivisch sollen auch Aufgaben der ergänzenden Primärversorgungszentren wahrgenommen werden, was zu einer Entlastung von Ärztinnen und Ärzten und der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung beitragen soll. So sollen sich Gesundheitskioske zu kommunalen Kompetenzzentren für Prävention und Gesundheitsförderung entwickeln.
Die Gesundheitskioske sollen von jeder Person, unabhängig von ihrem Versicherungsstatus, in Anspruch genommen werden können, und für die Nutzer kostenlos sein.
Aufsuchen kann man ein Gesundheitskiosk entweder aus eigener Initiative, aber auch auf Überweisung eines Arztes hin oder nach Vermittlung, beispielsweise durch soziale Einrichtungen.
Die initiative Entscheidung, ein Gesundheitskiosk zu gründen, soll eigenständig durch die Kreise bzw. Städte der betroffenen Regionen getroffen werden. Sie können dann von den Landesverbänden der Krankenkassen und der Ersatzkasse sowie dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. verlangen, in gemeinsamem Zusammenwirken einen Gesundheitskiosk zu errichten. Dafür sollen die beteiligten Parteien einen Vertrag schließen, der die Einzelheiten zur Errichtung, Organisation, Aufgabenerfüllung, den Einsatz von Finanzmitteln und die Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst regeln soll. Kann eine Einigung nicht erzielt, soll eine Schiedsperson eingesetzt werden.
Da die allgemeine Daseinsvorsorge im Verantwortungsbereich der Kreise bzw. Städte liegt, müssen sie sich sowohl an den Beratungen und der Errichtung, als an der Finanzierung der Gesundheitskioske beteiligen; andernfalls besteht keine Mitwirkungsverpflichtung der Krankenkassen. Auf der anderen Seite sollen die gesetzlichen Krankenkassen über die Initiative „GKV-Bündnis für Gesundheit“ den Aufbau der Gesundheitskioske in den Kreisen bzw. Städten unterstützen, auch weil die Förderung gesundheitsförderlicher Strukturen in ihren Aufgabenbereich fällt.
Geleitet werden soll ein Gesundheitskiosk von einer Pflegefachkraft. Vorrangig sollen auch vor allem examinierte Pflegefachkräfte aus den Bereichen der Alten-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, aber auch Medizinische Fachangestellte oder Hebammen in den Gesundheitskiosken arbeiten.
Daneben soll die Möglichkeit bestehen, Sozialarbeiter, Sozialversicherungsfachangestellte, oder auch sog. Pflege- oder Gesundheitswissenschaftler mit einem akademischen Abschluss mit Gesundheitsbezug in den Gesundheitskiosken einzusetzen.
Die Kosten für den Betrieb eines Gesundheitskiosks werden in dem Gesetzesentwurf zum GVSG auf jährlich ca. 400.000 € pro Kiosk geschätzt. Diese Kosten sollen zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen, dem beteiligten Kreis bzw. der beteiligten Stadt, und dem Verband privater Krankenkassen e.V. geteilt werden. Dabei sollen die gesetzlichen Krankenkassen 74,5 %, die beteiligten Kreise bzw. Städte 20 %, und die privaten Krankenversicherungsunternehmen 5,5 % der Kosten übernehmen. Daneben sollen sich auch weitere Sozialversicherungsträger, wie z.B. die Deutsche Rentenversicherung, finanziell beteiligen können.
Aktuell werden bereits in mehreren Bundesländern vereinzelt Gesundheitskioske im Rahmen von Modellprojekten betrieben, die von einzelnen Krankenkassen finanziert werden, und daher auch nur den jeweiligen Versicherten dieser Krankenkassen offen stehen.
Voraussichtlich Anfang 2025 soll der Gesetzesentwurf des GVSG zur bundesweiten Errichtung von Gesundheitskiosken in Kraft treten, durch den Gesundheitskioske in die Regelversorgung aufgenommen und flächendeckend Bürgerinnen und Bürgern als niedrigschwelliges Beratungsangebot zur Verfügung stehen sollen. Eine Errichtung soll dabei ausschließlich in Regionen mit einem hohen Anteil an sozial benachteiligten Personen und in strukturell benachteiligten Gebieten stattfinden, die sich beispielsweise durch einen hohen Anteil an Bürgergeld- oder Sozialhilfeempfängern, einen hohen Anteil an wohnungslosen Menschen oder an nicht deutschsprachiger Bevölkerung auszeichnen können.
Langfristig soll es in Deutschland bundesweit etwa 1.000 Gesundheitskioske geben, sodass die Versorgung von ca. 80.000 Menschen pro Kiosk gewährleistet werden soll. Im Jahr 2025 sollen laut Schätzungen des Bundesgesundheitsministeriums bereits 30 Gesundheitskioske errichtet sein, bis zum Jahr 2028 rechnet das Bundesgesundheitsministerium mit der Errichtung von insgesamt ca. 220 Gesundheitskiosken.
22. October 2024
von mehreren Autoren
12. April 2024
von Karolina Lange-Kulmann, LL.M. (Medizinrecht), Rica Nauschütte
27. March 2024
13. March 2024
10. July 2023
14. March 2023
12. September 2022
12. September 2022
22. July 2022
12. April 2022
30. March 2022
4. March 2022
von Karolina Lange-Kulmann, LL.M. (Medizinrecht), Dr. Niclas von Woedtke, MBA (Kellogg/ WHU)
Gründe des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 9. Dezember 2021 veröffentlicht
15. February 2022
Strategie zur digitalen Potentialentfaltung des Gesundheitswesens der Zukunft
7. July 2021
29. April 2021
von mehreren Autoren
„Best Practices” für das Vertragsmanagement ab Tag 1
22. April 2021
von mehreren Autoren
von mehreren Autoren
21. October 2020
von Karolina Lange-Kulmann, LL.M. (Medizinrecht), Dr. Niclas von Woedtke, MBA (Kellogg/ WHU)
von Dr. Marina Schulte und Karolina Lange-Kulmann, LL.M. (Medizinrecht)
von mehreren Autoren
von Dr. Marina Schulte und Rica Nauschütte