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15. April 2024

Medizinische Versorgungszentren – 1 von 9 Insights

Update aus Berlin: Keine Beschränkungen für Investoren-MVZ im GVSG

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Dieser Beitrag ist ein Update zum Quickread.

Im offiziellen Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz („GVSG“) sind keine einschränkenden Regeln für investorengetragene Medizinische Versorgungszentren („MVZ“) enthalten. Der Entwurf sieht ausschließlich Erleichterungen für kommunale MVZ vor. Zwar beharrt der Bundesminister für Gesundheit Prof. Dr. Karl Lauterbach offenbar weiterhin auf MVZ-Verschärfungen, insbesondere auf fachliche und räumliche Beschränkungen, Streichung der Möglichkeit des Verzichts auf die Vertragsarztzulassung zugunsten der Anstellung im MVZ, ein MVZ-Register und die Schilderpflicht. Er konnte sich innerhalb der Ampel-Koalition damit aber nicht durchsetzen. 

Nachdem es zunächst durchaus Unterstützung für die Forderungen des Minsters gegeben hatte, wurde die Debatte rasch sachlicher. Dazu beigetragen hat nicht nur das Gutachten von Prof. Dr. Martin Burgi zu europa- und verfassungsrechtlichen Grenzen einer MVZ-Reform, sondern auch die tatsächliche Datenlage, die durch die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion bekannt wurde.

Mit Veröffentlichung des Referentenentwurfs auf der Homepage des Ministeriums wurde das parlamentarische Verfahren eröffnet. Das Ministerium hat mit einer außergewöhnlich kurzen Frist von nur 14 Werktagen zur Abgabe von Stellungnahmen aufgefordert; das ist bis zum 30. April 2024 close of business (bzw. „DS“ - Dienstschluss im Beamtendeutsch) möglich.

Zum weiteren Verfahren: Der Referentenentwurf kann aufgrund der Stellungnahmen noch einmal geändert werden und wird ansonsten danach zur Abstimmung vom Kabinett beschlossen, anschließend dem Bundesrat zugeleitet und sodann zur 1. Lesung in den Deutschen Bundestag eingebracht. Es sei aber auf folgendes hingewiesen: Am Wochenende wurde ebenso die Verbändeanhörung zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz („KHVVG“) initiiert und die Frist läuft ebenso am 30. April 2024 ab. Im Anschreiben zum KHVVG bittet das Ministerium um Verständnis für die enge Fristsetzung, da die 1. Lesung noch vor der Sommerpause (letzte Sitzungswoche ist Ende Juni) stattfinden soll, „damit das Gesetz mit ausreichender parlamentarischer Beratungszeit wie geplant Anfang 2025 in Kraft tritt“. 

Ein solcher Passus fehlt im Anschreiben zum GVSG. Vielleicht wurde es vom (selben) Verfasser nur vergessen; vielleicht hat man es mit dem GVSG aber auch einfach nicht so eilig und der Bundestag befasst sich erst nach der Sommerpause und somit im beginnenden Wahlkampf damit.

Wie dem auch sei:  Lauterbachs Idee einer weitgehenden „Ent-Ökonomisierung des Gesundheitswesens“ im ambulanten Sektor bleibt vorerst wohl sein persönlicher Wunsch. Dennoch unterliegt auch das GVSG dem Struck’schen Gesetz, dass kein Gesetz den Bundestag so verlässt wie es reingekommen ist. Es ist deshalb nicht völlig ausgeschlossen, dass Karl Lauterbach versucht, die gewünschten Regelungen zu investorengetragenen MVZ noch im Nachhinein in das GVSG einzubringen. Aber es ist sehr unwahrscheinlich, dass er damit Erfolg hat.

Gerne unterstützen wir Sie, wenn Sie eine Initiativ-Stellungnahme zum Gesetzentwurf abgegeben möchten. Kontaktieren Sie uns jederzeit.

In dieser Serie

Life Sciences & Healthcare

Update aus Berlin: Keine Beschränkungen für Investoren-MVZ im GVSG

15. April 2024

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