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13. März 2024

Digital Health 360° – 4 von 27 Insights

Fördermittel zur Digitalisierung von stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen

  • In-depth analysis

Der Einsatz innovativer Digitalanwendungen soll Pflegekräfte nachhaltig in ihrer Arbeit entlasten und zu einer effizienten Gestaltung komplexer Planungs- und Verwaltungsprozesse beitragen. Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Pflegepersonalunterstützungs- und -entlastungsgesetzes („PUEG“) ein Förderprogramm auf den Weg gebracht, das Pflegedienste und Einrichtungen mit Zuschüssen von bis zu 40 Prozent finanziell bei der Umsetzung bei der digitalen Transformation unterstützt. Bis Ende 2030 besteht die Chance, sich Investitionskosten für Digitalisierungsprojekte mit Zuschüssen von bis zu 40 Prozent fördern zu lassen. Wir beraten Sie gern, wie Sie die Förderungen erhalten und voll ausschöpfen können.

Zur Förderung im Detail:

Um die Digitalisierung in der Pflege und damit die Entlastung der Pflegekräfte sowie die Verbesserung der pflegerischen Versorgung voranzubringen und eine stärkere Beteiligung der Pflegebedürftigen zu fördern, wird in den Jahren 2019 bis 2030 aus den Mitteln der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung ein einmaliger Zuschuss für jede ambulante und stationäre Pflegeeinrichtung für die Anschaffung von entsprechender digitaler und technischer Ausrüstung bereitgestellt.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind einmalige Anschaffungen von digitaler oder technischer Ausrüstung sowie damit verbundene Schulungen, die beispielsweise

  • Investitionen in die IT- und Cybersicherheit, (insbesondere Kosten der Inbetriebnahme wie der Erwerb von Lizenzen, Einrichtung von W-LAN, Entbürokratisierung der Pflegedokumentation, die Dienst- und Tourenplanung, Investitionen in die IT- und Cybersicherheit),
  • das interne Qualitätsmanagement,
  • die Erhebung von Qualitätsindikatoren,
  • verbesserte Arbeitsabläufe und Organisation bei der Pflege und
  • die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und stationären Pflegeeinrichtungen (einschließlich Videosprechstunden) unterstützen.
  • die elektronische Abrechnung pflegerischer Leistungen nach § 105 SGB XI sowie
  • die Aus-, Fort-, Weiterbildung oder Schulung zu digitalen Kompetenzen von Pflegebedürftigen und Pflegekräften in der Langzeitpflege, die im Zusammenhang mit der Anschaffung von digitaler oder technischer Ausrüstung stehen

unterstützen.

Wie viel wird gefördert?

Gefördert werden bis zu 40 % der durch die Pflegeeinrichtung verausgabten Mittel. Pro Pflegeeinrichtung ist ein einmaliger Zuschuss in Höhe von EUR 12.000 („Maximalbetrag“) möglich.

Antragsverfahren für Fördermittel

Ein Antragsverfahren ist sowohl vor der Durchführung der Maßnahmen auf der Basis eines Kostenvoranschlags (prospektiv) als auch nach Durchführung der Maßnahmen auf der Basis von Rechnungen und eines Zahlungsnachweises (retrospektiv) möglich. Bei einem prospektiven Verfahren muss sich der Antragsteller verpflichten, die Maßnahme zügig durchzuführen. Der Antrag auf Fördermittel kann bis zum 31. Dezember 2030 gestellt werden.

Der Antrag ist an eine als Partei der Pflegesatzvereinbarung beteiligte Pflegekasse, deren Landesverband oder den Verband der Ersatzkassen e. V. in dem Bundesland zu richten, in dem die Pflegeeinrichtung zugelassen ist.

Können die Fördermittel für mehrere Maßnahmen und Anschaffungen beantragt werden?

Ein Antrag kann mehrere zeitlich und sachlich unterschiedliche Maßnahmen und Anschaffungen enthalten, die als Gesamtkonzept betrachtet und entsprechend des Maximalbetrags bewilligt werden können.

Wer ist Anspruchsberechtigter?

Anspruchsberechtigt sind alle nach § 72 SGB XI zugelassenen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen.

In welchem Zeitraum muss die digitale oder technische Ausrüstung angeschafft werden?

Digitale oder technische Ausrüstung ist förderfähig, sofern sie frühestens ab 01. Januar 2019 und spätestens bis 31. Dezember 2030 angeschafft wurde und hierfür Eigenmittel eingesetzt worden sind. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt jedoch erst nach Vorlage der Nachweise über die verausgabten Mittel.

Sind auch Leasing- und Ratenzahlungsverträge förderfähig?

Anschaffungen in Verbindung mit einem Leasing-Vertrag sind mit ihrem Gesamtbetrag gemäß dem zugrundeliegenden Leasingvertrag anzugeben. Der Gesamtbetrag darf dabei ausschließlich die monatlichen Leasingbeträge beinhalten, die frühestens ab dem 01. Januar 2019 und maximal bis zum 31. Dezember 2030 für die Einrichtung anfallen. Als Nachweis ist mit dem Antrag eine Bescheinigung des Leasinggebers einzureichen. Eine Kündigung oder sonstige Änderung des Leasingverhältnisses ist der auszahlenden Pflegekasse unverzüglich zu melden.

Kosten für den Betrieb der digitalen oder technischen Ausrüstung (z. B. Zinsen oder Kosten für Wartung, Reparatur und Service) sind nicht förderfähig und von der Gesamtsumme zu subtrahieren.

Auch Anschaffungen in Verbindung mit einem Ratenzahlungsvertrag sind mit ihrem Gesamtbetrag gemäß dem zugrundeliegenden Ratenzahlungsvertrag anzugeben. Als Nachweis ist mit dem Antrag eine Bescheinigung über die Vereinbarung des Ratenzahlungsvertrages einzureichen. Eine Kündigung oder sonstige Änderung des Ratenzahlungsvertrages ist der auszahlenden Pflegekasse unverzüglich zu melden.

Kosten für den Betrieb der digitalen oder technischen Ausrüstung (z. B. Zinsen oder Kosten für Wartung, Reparatur und Service) sind nicht förderfähig und von der Gesamtsumme zu subtrahieren.

Dr. Melanie von Dewall und Dr. Marina Schulte unterstützen Sie gerne beim Antragsverfahren zur Förderung. Ferner helfen wir gerne bei begleitenden Fragestellungen insbesondere aus dem Vergaberecht, Sozialrecht, Datenschutz- und IT-Recht. Sprechen Sie uns gerne an.

FAQ zur Digitalisierung in der Pflege (erstellt mithilfe von ChatGPT)

Was versteht man unter Digitalisierung in der Pflege?

Die Digitalisierung in der Pflege bezieht sich auf den Einsatz digitaler Technologien und Lösungen, um die Pflegeeffizienz zu verbessern und die Qualität der Versorgung zu steigern. Dies umfasst u.a. den Einsatz der elektronischen Patientenakte, Telemedizin, Pflegeroboter, Überwachungssysteme und digitale Kommunikationsmittel. Durch die Digitalisierung können Pflegeprozesse optimiert, administrative Aufgaben vereinfacht und die Patientensicherheit erhöht werden. Sie ermöglicht auch eine bessere Vernetzung zwischen Pflegekräften, Ärzten und anderen Gesundheitsdienstleistern sowie eine verbesserte Datenerfassung und -analyse für eine individualisierte Pflege. Die Digitalisierung in der Pflege birgt jedoch auch Herausforderungen wie Datenschutzfragen, technologische Barrieren und die Notwendigkeit einer angemessenen Schulung der Pflegekräfte.

Ist die Digitalisierung in der Pflege in Deutschland Pflicht?

In Deutschland gibt es keine generelle gesetzliche Pflicht zur Digitalisierung in der Pflege. Allerdings gibt es verschiedene Gesetze und Regelungen, die den Einsatz digitaler Technologien fördern oder bestimmte digitale Lösungen vorschreiben können. Zum Beispiel ist ein Anschluss an die Telematikinfrastruktur und die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) bis zum 1. Juli 2025 durch das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) gesetzlich vorgeschrieben. Auch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) enthält Regelungen zur Förderung der Digitalisierung in der Pflege, insbesondere durch den Einsatz von digitalen Dokumentationssystemen. Im Übrigen obliegt es den Einrichtungen und Trägern der Pflege, die Digitalisierung umzusetzen, jedoch werden durch verschiedene gesetzliche Maßnahmen Anreize geschaffen, um den Prozess zu unterstützen.

Was sind Beispiele für die Digitalisierung in der Pflege?

Beispiele für die Digitalisierung in der Pflege sind: 

  1. Elektronische Patientenakten (ePA), die die Verwaltung und den Zugriff auf Patientendaten erleichtern und die Kommunikation zwischen verschiedenen Pflegekräften und Fachbereichen verbessern. 
  2. Telemedizinische Anwendungen, die es ermöglichen, Patienten aus der Ferne zu überwachen, Diagnosen zu stellen und Behandlungen durchzuführen, was besonders in ländlichen Gebieten oder bei Patienten mit eingeschränkter Mobilität hilfreich ist. 
  3. Pflegeroboter und assistive Technologien, die Pflegekräfte bei körperlich anstrengenden Aufgaben unterstützen oder die Autonomie von Patienten fördern, beispielsweise durch automatisierte Medikamentenausgabe oder Unterstützung bei der Mobilität. 
  4. Digitale Dokumentationssysteme, die die Pflegedokumentation vereinfachen und die Genauigkeit der Aufzeichnungen verbessern, was die Arbeitsbelastung der Pflegekräfte reduziert und die Qualität der Pflege erhöht. 
  5. Mobile Gesundheits-Apps, die es Patienten ermöglichen, digitale Therapien durchzuführen, ihre Gesundheitsdaten zu verfolgen, ihren Behandlungsplan zu verwalten und Informationen über ihre Erkrankungen und Medikationen zu erhalten, was zur aktiven Einbindung der Patienten in ihre Pflege beiträgt.

Die Digitalisierung hat das Potenzial, die Effizienz, Qualität und Zugänglichkeit der Pflege zu verbessern.

Warum ist Digitalisierung in der Pflege wichtig?

Die Digitalisierung in der Pflege ist wichtig aus mehreren Gründen: 

  1. Effizienzsteigerung: Digitale Technologien ermöglichen es, Pflegeprozesse zu automatisieren, zu optimieren und zu standardisieren, was die Arbeitsabläufe effizienter gestaltet und Zeit spart. 
  2. Verbesserte Patientenversorgung: Durch den Einsatz digitaler Lösungen können Patientendaten besser erfasst, ausgetauscht und analysiert werden, was zu einer individuelleren und qualitativ hochwertigeren Versorgung führt. 
  3. Erhöhte Patientensicherheit: Digitale Systeme unterstützen bei der Vermeidung von Fehlern, verbessern die Medikamentensicherheit und ermöglichen eine genauere Überwachung von Patienten, was insgesamt die Sicherheit im Pflegeprozess erhöht. 
  4. Bessere Kommunikation und Vernetzung: Digitale Plattformen erleichtern die Kommunikation zwischen Pflegekräften, Ärzten, Patienten und anderen beteiligten Parteien, was zu einer verbesserten Koordination und Zusammenarbeit im Gesundheitswesen führt. 
  5. Unterstützung des demografischen Wandels: Angesichts einer alternden Bevölkerung und des zunehmenden Pflegebedarfs können digitale Technologien dazu beitragen, die Pflege effektiver und nachhaltiger zu gestalten, indem sie die Ressourcen optimal nutzen und die Pflegepersonalengpässe abmildern. 
  6. Entlastung von Pflegepersonal und pflegenden Angehörigen: Beispielsweise durch Telemonitoringtools aber auch assistive Technologien können Pflegepersonal, aber auch pflegende Angehörige entlastet werden. 
  7. Vermeidung von Krankenhausbesuchen: Digitale Technologien ermöglichen es, die Überwachung von Patienten nicht zwingend nur stationär durchzuführen und somit Krankenhäuser zu entlasten. 
  8. Gewinnung von strukturierten Datensätzen: Die Gewinnung von strukturierten Datensätzen bietet die Chance die Therapie und Pflege weiterzuentwickeln.

Insgesamt trägt die Digitalisierung dazu bei, die Pflegequalität zu verbessern, die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte zu erleichtern und die Gesundheitsversorgung insgesamt effektiver und zugänglicher zu gestalten.

In dieser Serie

Life Sciences & Healthcare

Beitragsserie: Digital Health 360°

von mehreren Autoren

Healthtech & Digital Health

Primärversorgungszentren | FAQ-Sammlung

1. March 2024

von Dr. Marina Schulte, Rica Nauschütte

Healthtech & Digital Health

Assistierte Telemedizin | FAQ-Sammlung

1. February 2024

von Dr. Marina Schulte

Datenschutz & Cyber-Sicherheit

DSGVO-Compliance bei Digital Health Apps

21. September 2023

von Dr. Tim Jonathan Schwarz

Healthtech & Digital Health

Werbung für Fernbehandlung bei anerkanntem fachlichen Standard zulässig

Gründe des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 9. Dezember 2021 veröffentlicht

15. February 2022

von Dr. Daniel Tietjen

Healthtech & Digital Health

BVDW Leitfaden Digitale Gesundheit 2030

Strategie zur digitalen Potentialentfaltung des Gesundheitswesens der Zukunft

7. July 2021

von Thanos Rammos, LL.M.

Healthtech & Digital Health

When Health and Technology meet Law – Digital Health @ Taylor Wessing

29. April 2021

von mehreren Autoren

Healthtech & Digital Health

Digital Health Start-Ups

„Best Practices” für das Vertragsmanagement ab Tag 1

22. April 2021

von mehreren Autoren

Healthtech & Digital Health

Digital Health 2021

26. January 2021

von mehreren Autoren

Healthtech & Digital Health

Das Krankenhauszukunftsgesetz

7. December 2020

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Briefing

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1. Februar 2024
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