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30. März 2022

Digital Health 360° – 18 von 27 Insights

Pflicht für E-Rezept wird aufgrund fehlenden flächendeckenden Rollouts verschoben

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Dr. Daniel Tietjen

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30. März 2022

Digital Health 360° – 18 von 27 Insights

Pflicht für E-Rezept wird aufgrund fehlenden flächendeckenden Rollouts verschoben

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Mit dem am 20. Oktober 2020 in Kraft getretenen "Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz –PDSG)" ist die rechtliche Grundlage zur Einführung des E-Rezepts von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln geschaffen worden. Geregelt wurde dadurch die digitale Verordnung apothekenpflichtiger Arzneimittel, die in der sicheren Telematikinfrastruktur (TI) gespeichert werden und über eine App oder mit einem ausgedruckten Code in der Apotheke einzulösen sind. Als digitale Alternative soll es die rund 500 Mio. Papierrezepte (Muster 16-Formular) pro Jahr ersetzen. Der Start der verpflichtenden E-Rezept Einführung war auf den 1. Januar 2022 festgelegt. Allerdings steht laut des Gesundheitsministerium die nötige Technik noch nicht weitreichend zur Verfügung. Es ist aufgrund des fehlenden flächendeckenden Rollouts die Umstellung daher auf noch unbekannte Zeit nach hinten verlegt worden.

Testphase hält weiter an

Die Testungen zu dem E-Rezept laufen seit dem Sommer 2021, zunächst in der Fokusregion Berlin/Brandenburg und seit dem 1. Dezember 2021 bundesweit. Die Gematik GmbH, eine Gesellschaft, die von der Spitzenorganisation des deutschen Gesundheitswesens gegründet wurde, begleitet hierbei die Test- und Rollout-Prozess. Nach Auskunft des Bundesministeriums für Gesundheit sei die Testphase nun offen verlängert worden. Die Grundvoraussetzung für eine verpflichtende Einführung sind die technische Verfügbarkeit nach § 360 Abs. 1 SGB V und die Erfüllung von Qualitätsmerkmalen. Sobald diese erfüllt sind, soll auch die Umstellung auf das E-Rezept erfolgen.

Die Praxen, Apotheken, Krankenhäuser und Softwareanbieter müssen derzeit aber noch mehr Erfahrung sammeln, um auf das System sicher umstellen zu können. Es handelt sich demnach noch immer um eine Testphase, bei der alle Akteure gefordert sind, sich intensiv zu beteiligen. Anfang Dezember 2021 sind gerade einmal 42 E-Rezepte ausgestellt worden. Die Einführung soll nunmehr nach einem noch festzulegenden stufenweisen Rollout-Verfahren erfolgen. Wann die gesetzliche Verpflichtung eintreten wird, ist - auch im Hinblick der akuten anhaltenden Pandemielage - ungewiss.

Aussicht auf weitere digitale Verordnungen

Neben dem E-Rezept sollen auch weitere veranlasste Leistungen wie etwa Heilmittel, Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege schrittweise elektronisch verordnet werden können. Mit dem „Digitale-Versorgung-Gesetz“ (DVG) wurde bekanntlich Ende 2019 die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, digitale Gesundheitsanwendungen (DiGa) zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung zu verordnen. Aktuell ist geplant, dass DiGas ab dem 1. Januar 2023 vollständig elektronisch über die TI verordnet werden können.

Fazit

Es bleibt abschließend abzuwarten, ab wann das Digitalisierungsprojekt des E-Rezepts bindend sein wird. Angesichts der Auswertung der vorangegangenen Testphasen und der noch fehlenden Grundvoraussetzungen nach § 360 Abs. 1 SGB V ist nicht anzunehmen, dass dies vor Ende dieses Jahres zum Standard in der Versorgungsstruktur wird.

Autoren: Leoni König, Dr. Daniel Tietjen

 


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