Johannes Callet ist Leiter der Practice Group Real Estate. Er ist Rechtsanwalt für Immobilienwirtschafts- und Baurecht. Dank seiner deutsch-französischen Herkunft kennt er die internationale Perspektive von Haus aus. Er berät vor allem internationale Unternehmen, insbesondere französische Investoren, Immobilienfonds und Projektentwickler.
Beim Ankauf, Verkauf und Entwicklung von Immobilien bringt er seine langjährige Transaktionserfahrung voll zum Tragen. Das Spektrum seiner immobilienrechtlichen Beratung umfasst Einzel- und Portfolioverkäufe ebenso wie Transaktionen an der Schnittstelle zwischen Immobilien- und Gesellschaftsrecht. Er bietet außerdem rechtlichen Beistand im gewerblichen Mietrecht und dem allgemeinen Immobilienrecht.
Erhebliche Erweiterung der ESG-Berichtspflichten - Die Corporate Sustainability Reporting Directive („CSRD“) fordert die Immobilienbranche heraus, in: Deutscher AnwaltSpiegel vom 3. August 2022
Die Immobilienwirtschaft hat noch Luft nach oben, Interview in: Börsen-Zeitung, 06/2021
Real estate transactions and technology, PlugIn – Wir denken das Recht der digitalen Zukunft, Ausgabe #23, Juli 2019
“Immobiliar- und Mobiliarsachenrecht”, in: Beisel/Andreas (Hrsg.), Beck’sches Mandatshandbuch Due Diligence, 3. Aufl. 2017
Empfohlener Anwalt für Immobilienrecht
„exzellent“, Mandant
Oft empfohlener Anwalt für Immobilienwirtschaftsrecht
"Johannes Callet besitzt hervorragende Expertise im Immobilen- und Gesellschaftsrecht. Auch im Prozessrecht ist er stark. Jederzeit praxisbezogene Beratung."
"Wir arbeiten mit Johannes Callet. Er besitzt die Fähigkeit, auch komplexe Probleme einfach zusammenzufassen."
Empfohlener Anwalt für Immobilienrecht
„Hohe Qualität, überragende Zuverlässigkeit“, Mandant
Oft empfohlener Anwalt für Immobilienwirtschaftsrecht
„Johannes Callet ist ein zentraler Ansprechpartner für Immobilientransaktionen und besitzt besondere Erfahrung in der Begleitung von französischen Investoren“ […] „[…] sehr zugänglich und ein verlässlicher und bewährter Partner bei großen Transaktionen und Deals.“
„deckt das gesamte Spektrum im Bereich Real Estate ab und war insbesondere durch die Kenntnisse der französischen Sprache und des französischen Rechts ein idealer Partner“
Mehrfach ausgezeichnet für Immobilen & Baurecht und Vertragsrecht
Beratung von Lifento, dem französischen, auf Gesundheitsimmobilien spezialisierten Fonds, zu ESG Verpflichtungen in Mietverträgen und einem ambitionierten CAPEX Plan zur Energieeffizienz. Während bei der Nutzung von Gesundheitsimmobilien das "S" in "ESG" im Vordergrund steht, verbessert Lifento darüber hinaus kontinuierlich die Energieeffizienz seiner Immobilien. Taylor Wessing berät Lifento seit dem Markteintritt fortlaufend bei Immobilienakquisitionen sowie im Asset Management, beides unter Berücksichtigung der von Lifento verfolgten ESG Strategie.
Der Immobilienmanager N A S Invest hat das Hochhausprojekt 99 West in Frankfurt von BNP Paribas Real Estate Property Development erworben. Die internationale Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing hat unter der Federführung von Johannes Callet (Berlin) die BNP Paribas Real Estate Property Development in Rechtsfragen bei der Transaktion beraten. Es handelt sich für den Verkäufer um das erste Hochhausprojekt in Deutschland. Das antizipierte Investitionsvolumen beträgt insgesamt 265 Millionen Euro. 99 West bietet rund 27.000 Quadratmeter Mietfläche mit modernen, hochwertigen Büroflächenkonzepten. Zusammen mit der markanten Fassade des renommierten Architekten Cyrus Moser soll das Projekt dem großen Bedarf an hochwertigen Büroflächen in Frankfurt gerecht werden. Das Projekt in der Robert-Mayer-Straße ist Teil der Stadtteilentwicklung Kulturkampus rund um das bekannte Senckenberggebiet. Neben dem 99 West befinden sich der 140 West Wohn- und Hotelturm, das 21 West Bürogebäude und Frankfurts größter Kindergarten im Bau. Im modernen Stadtquartier werden nach Fertigstellung bis zu 2.500 Menschen leben und arbeiten.
Press releasevon mehreren Autoren
LUWIN kauft mit Taylor Wessing Wohnanlage in Düsseldorf von Union Investment
von mehreren Autoren
Stichtag 1. Januar 2025 - Wechsel von der Schriftform zur Textform für Gewerberaummietverträge: Was bedeutet das für Sie?
von mehreren Autoren
von Adam Griffiths und Paddy Quinlan
von Ed Chapman und Jack Coventry
von Laura Coucke und Adam Lybaert
von Rebecca Stephen
von Ross McNaughton und Oli Denne
von mehreren Autoren
von Alicia Convery
von Emma Archer