Marc Müller ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und berät nationale und internationale Unternehmen in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Seit vielen Jahren unterstützt er Arbeitgeber bei Fragen zur betrieblichen Mitbestimmung, verhandelt mit Betriebsräten und begleitet Einigungsstellungsverfahren.
Ein Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der Begleitung von Restrukturierungsmaßnahmen, einschließlich Betriebsübergang, Outsourcing, Betriebsänderung, Personalabbau. Marc Müller berät auch regelmäßig zur Unternehmensmitbestimmung und ihrer Ausgestaltung und hat fundierte Erfahrungen bei der Gründung Europäischer Aktiengesellschaften (Societas Europaea), einschließlich der Verhandlung von SE-Beteiligungsvereinbarungen. Marc Müller verfolgt das Ziel einer personalpolitisch nachhaltigen strategischen Beratung und zeichnet sich durch pragmatische Handlungsempfehlungen aus.
Seit 2008 | Partner, Taylor Wessing |
2002 – 2008 | Associate, Taylor Wessing |
1999 – 2006 | Repetitor |
2006 | Fachanwalt für Arbeitsrecht |
2002 | Zulassung als Anwalt, Hamburg |
2002 | Zweites Juristisches Staatsexamen, Hanseatisches Oberlandesgericht |
2002 | Referendariatsstation, Sozietät Taylor Joynson Garett, London |
2000 – 2002 | Referendariat, Hanseatisches Oberlandesgericht |
2000 – 2001 | Referendariatsstation, Deutsches Generalkonsulat, New York City |
1998 | Erstes Juristisches Staatsexamen, Hanseatisches Oberlandesgericht |
1995 – 1996 | Rechtswissenschaft, Universität Lausanne, Schweiz |
1993 – 1998 | Rechtswissenschaft, Universität Hamburg |
Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins Hamburger Anwaltverein |
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von mehreren Autoren
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