Vier „Anwälte des Jahres“, 39 Auszeichnungen als „Ones to Watch“ sowie rund 180 Nennungen als „Beste Anwälte“.
Gleich vier Partner hat das diesjährige Ranking des Handelsblatts in Zusammenarbeit mit Best Lawyers zu „Anwälten des Jahres“ gekürt: Die beiden Münchener Dr. Axel Godron (Vermögens- und Nachfolgeplanung) und Dr. Martin Rothermel (Franchiserecht) sowie die Berliner Dr. Gregor Schmid (Gewerblicher Rechtsschutz) und Dr. Paul Voigt (Daten- und Cybersicherheitsrecht). Im Vorjahr gab es zwei Ernennungen zum „Anwalt des Jahres“.
39 „Ones To Watch“-Auszeichnungen
Darüber hinaus wurden Anwältinnen und Anwälte insgesamt 39 Mal in der Kategorie „Ones to Watch – Anwälte der Zukunft“ ausgezeichnet. Das sind fünf mehr als 2025 – ebenfalls eine Verbesserung im Vorjahresvergleich. Dabei handelt es sich um eine Ehrung, die sich an jüngere Berufsträger:innen richtet, die im Rahmen der Umfrage durch exzellentes Fachwissen und besondere Reputation bei Mandant:innen sowie in der Fachwelt aufgefallen sind.
Dabei stechen zwei Hamburger besonders hervor, die in je drei Rechtsbereichen ausgezeichnet wurden:
Dr. Carolin Roßkothen (Gesellschaftsrecht, M&A sowie Private Equity) und Philip Kühn (Daten- und Cybersicherheitsrecht, IT-Recht, Gewerblicher Rechtsschutz). Zweifach in der Kategorie „Ones To Watch“ ausgezeichnet wurden: Fritz-Ulli Pieper (Daten- und Cybersicherheitsrecht, IT-Recht), Dr. Theresa Sauerwein (Corporate Governance und Compliance, Strafverteidigung), Kerstin Bär (Internationale Schiedsgerichtbarkeit, Prozessführung), Josefin Eleonore Nagel (Baurecht, Immobilienrecht) und Dr. Julia Freifrau von Imhoff (Gewerblicher Rechtsschutz, Prozessführung).
Eine Auszeichnung in dieser Kategorie erhielten: Dr. Christian Köhler (Bank- und Kapitalmarktrecht), Dr. Tim Eickmanns (Arbeitsrecht), Daniel Mursa (M&A), Dr. Severin Sarfert (Arbeitsrecht), Ina Schmidtbauer-Rahe (Gesundheitsrecht), Sarah Anderson (Immobilienrecht), Isabel Bäumer (Arbeitsrecht), Matthias Brenner (Daten- und Cybersicherheitsrecht), Lucas Corleis (Arbeitsrecht), Florian Lambracht (Prozessführung), Dr. Lena Niehoff (Prozessführung), Joana Pamukova (Gesellschaftsrecht), Nicola Reinholz-Hain (Immobilienrecht), Philipp Seimel (Gesellschaftsrecht), Jan-Patrick Vogel (Arbeitsrecht), Finja Clever (Gewerblicher Rechtsschutz), Philipp Hoegl (Venture Capital), Anne-Kathrin Hoppe (Gesellschaftsrecht), Nikolaus Vaerst (Immobilienrecht), Dr. Christian Ertel (Energierecht), Dr. Benedikt Groh (Arbeitsrecht), Dr. Johanna Rösch (Gesellschaftsrecht) und Julia Siedhoff (Insolvenzrecht).
Mehr als 100 „Beste Anwälte“
Mehr als 100 Juristinnen und Juristen von Taylor Wessing zählen zu den „Best Lawyers – Deutschlands beste Anwälte“ und wurden teils in bis zu fünf unterschiedlichen Rechtsgebieten ausgezeichnet. Insgesamt erreicht die Kanzlei damit 179 Nennungen in 40 Rechtsbereichen.
Besonders stark vertreten ist Taylor Wessing im Gesellschaftsrecht mit 19 Empfehlungen, gefolgt vom M&A mit 16, dem Bereich Gewerblicher Rechtsschutz mit 15 sowie dem Arbeitsrecht mit 12 empfohlenen Anwältinnen und Anwälten.
Weitere Schwerpunkte liegen im IT-Recht mit zehn Nennungen sowie bei Private Equity, gefolgt von Insolvenz- und Immobilienrecht mit je neun. Auch in den Bereichen Medienrecht, Projektfinanzierung und -entwicklung sowie Technologierecht ist die Kanzlei mit jeweils sechs Auszeichnungen stark vertreten.
Über das Ranking
Die Liste der „Besten Anwälte“ wird jährlich vom Verlag Best Lawyers in Zusammenarbeit mit dem Handelsblatt erstellt. Die Rangliste basiert methodisch auf einer Peer-to-Peer-Umfrage: Dabei geben die teilnehmenden Juristinnen und Juristen an, welche Kolleginnen und Kollegen sie außerhalb der eigenen Kanzlei empfehlen würden – etwa dann, wenn sie ein Mandat aus Zeitgründen oder wegen eines Interessenkonflikts nicht selbst übernehmen können. Anwältinnen und Anwälte mit besonders vielen Empfehlungen werden in das Ranking aufgenommen. Best Lawyers gilt in den USA als Marktführer bei der Bewertung juristischer Fachkompetenz.