Sarah Spiecker ist Mitglied des arbeitsrechtlichen Teams im Hamburger Büro. Sie berät deutsche und internationale Unternehmen sowie Führungskräfte in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts einschließlich der arbeitsgerichtlichen Prozessführung und der Vertretung in betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstellen.
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BAG: Kein Präventionsverfahren bei Kündigung eines Schwerbehinderten Menschen innerhalb der Wartezeit des KSchG
von Sarah Spiecker
von Sean Nesbitt und Marc André Gimmy
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von Mark Smith
von Christina Poth, LL.M. (Edinburgh) und Dr. Antonia Gutsche
von Sean Nesbitt
von Mgr. Pavel Juřička, LL.M. und Mgr. JUDr. Markéta Cibulková, Ph.D.
von Vikki Wiberg und Louise Jennings