17. Mai 2021 | 22:37
Energie- und Versorgungsunternehmen schließen regelmäßig Werk- oder Dienstverträge mit externen Dienstleistern oder anderen Konzerngesellschaften (vor allem bei sog. „Shared Services“)
Werden hierbei bestimmte „Spielregeln“ nicht beachtet, können solche Vertragsbeziehungen unter Umständen zu einer verdeckten Arbeitnehmerüberlassung oder Scheinselbstständigkeit führen. Dies kann für die betroffenen Unternehmen sehr drastische Konsequenzen, bis hin zu strafrechtlichen Sanktionen haben.
Worauf Energie- und Versorgungsunternehmen zur Vermeidung verdeckter Arbeitnehmerüberlassung/ Scheinselbstständigkeit insbesondere achten müssen, hat unser Arbeitsrechtsexperte Dr. Tim Eickmanns jüngst im Interview mit dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) erläutert.