Empfohlener Anwalt für Kapitalmarktrecht: ECM
Oliver Rothley ist seit vielen Jahren spezialisiert auf Kapitalmarkttransaktionen mit Schwerpunkt auf Beratung bei Aktienplatzierungen und Börsenzulassungen sowie öffentlichen Übernahmen und M&A-Transaktionen.
Seine Tätigkeit umfasst weiterhin die rechtliche und strategische Beratung von Organen börsennotierter Unternehmen und die Beratung bei der Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen. Ein besonderer Schwerpunkt ist zudem die Beratung bei Anleiheemissionen. Zu seinen Mandantinnen und Mandanten zählen neben börsennotierten Unternehmen und IPO-Kandidaten auch Banken und Investoren.
Oliver Rothley ist Local Manager des Münchener Standortes von Taylor Wessing.
Kommentierungen zum WpÜG, Heidel, Aktienrecht und Kapitalmarktrecht, 6. Auflage 2024
Co-Autor: Beck'sches Mandatshandbuch Due Diligence, 4. Auflage 2024, in: C.H. BECK
Co-Autor: Aktienrecht und Kapitalmarktrecht, 6. Auflage. 2024, in: Nomos
Persönlichkeitsverletzung durch unverlangte kommerzielle Kommunikation, 2003, in: Duncker & Humblot
Co-Autor: Beck'sches Mandatshandbuch Due Diligence, Handbuch, 4. Auflage 20214, in: C.H. BECK
Co-Autor: AktG, RWS-Kommentar, 4., neu bearb. Aufl. 2022, in: RWS Verlag, Köln
Die Zuständigkeit der Hauptversammlung bei M&A-Transaktionen. Kompetenzverschiebung im Aktienrecht?, in: HV MAGAZIN (Sonderausgabe HV-Recht), 2018
Rechte und Pflichten des Versammlungsleiters - Hohe Ansprüche an eine „Hilfsperson“, (HV MAGAZIN Sonderausgabe HV-Recht), 2017
Securities Law in Germany, in: International Securities Law Handbook, Fourth Edition, World Law Group, 2014 (zusammen mit Marc-Oliver Kurth, LL.M.)
Anmerkung zu BGH: Mangelnde Tonübertragung der Hauptversammlung in Nebenräume verletzt nicht das Teilnahmerecht der Aktionäre, GWR 2014, 9
Anmerkung zu BGH: Aufgabe der Macrotron-Grundsätze (Frosta), GWR 2013, 493
Anmerkung zu BGH: Bei Verstoß gegen § 57 AktG sind weder Verpflichtungs- noch Erfüllungsgeschäft nichtig; GWR 2013, 202
Zweite Auflage (2013) des Kommentar zum AktG, Hrsg. Wachter, RWS-Verlag, Kommentierung der §§ 308-328
Anmerkung zu BGH: Ausgleich für nachteilige Maßnahme muss bereits im Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung bestimmt werden; GWR 2012, 417
Interview in der Börsen-Zeitung vom 14.07.2012, S. 13, „Mehr Spielraum für Unternehmen bei Delisting“
Anmerkung zu LG Frankfurt a.M.: Refinanzierung der Commerzbank AG durch Ausgabe einer Pflichtumtauschanleihe war rechtmäßig - CoMEN, GWR 2012, 14
Die Anforderung an Vollwertigkeit und Deckung nach § 30 I 2 GmbHG und § 57 I 3 AktG, NZG 2010, 1001 ff. (zusammen mit Dr. Franz Weinberger)
Die Neuregelung des Beschlussmängelrechts durch das ARUG, GWR 2009, 312
Empfohlener Anwalt für Kapitalmarktrecht: ECM
Sehr gute Erreichbarkeit; belastbar und "geländegängig"; schnell und effizient; durchgehend hohe Qualität, Mandant
Kernanwalt für Kapitalmarkt: ECM
Oft empfohlener Anwalt für Aktien- und Konzernrecht
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