Bund und Länder haben sich gestern überraschend auf das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) geeinigt – und damit den drohenden Vermittlungsausschuss abgewendet. Die Reform kann nun zügig weitergehen. Für Krankenhäuser bedeutet das vor allem mehr Planungssicherheit, klare Qualitätsvorgaben und das Startsignal für die Leistungsgruppenzuweisung.
Die wichtigsten Punkte im Überblick
- KHAG wird weitgehend wie geplant beschlossen – Grundlage sind die 46 Änderungsanträge der Koalition.
- Länderprotest beendet – Die Länder akzeptieren den Kompromiss und betonen die Notwendigkeit einer schnelleren Umsetzung.
- Qualität & Leistungsgruppen – Streitpunkte zu Qualitätsvorgaben, Fachkrankenhäusern und Standortdefinitionen wurden beigelegt.
- Finanzierung und Übergangsfristen präzisiert – Mehr Spielraum und längere Übergänge für die Umsetzung vor Ort.
- Zeitplan steht – Bundestag soll das Gesetz kurzfristig beschließen, Bundesrat folgt Ende März.
Was bedeutet das für Krankenhäuser konkret?
- Startklar für Leistungsgruppen: Kliniken können nun mit der Vorbereitung und Strukturplanung beginnen.
- Mehr Verlässlichkeit: Die Einigung schafft eine stabile Grundlage für Investitionen und die Personalplanung.
- Qualitätsanforderungen werden schärfer: Kliniken müssen sich auf klarere Vorgaben einstellen – Details dazu folgen.
Klärungsbedarf besteht trotzdem noch
- Die konkreten Zugeständnisse an die Länder sind noch nicht veröffentlicht.
- Endgültige Definitionen der Leistungsgruppen und Fachkrankenhäuser stehen noch aus – sie werden entscheidend für Standort- und Leistungsentscheidungen.
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