Holger Schrewe ist seit vielen Jahren für nationale und internationale Unternehmen in allen Fragen des Kapital- und Personengesellschaftsrechts ein profilierter Rechtsberater. Investitionen und Joint Ventures, darunter auch vielfach grenzüberschreitende Transaktionen, sowie Restrukturierungen zählen zu seiner ständigen Praxis.
Darüber hinaus unterstützt er Familienunternehmen und deren Eigentümer bei der Gestaltung und Umsetzung von Unternehmensnachfolgekonzepten und beim Vermögensschutz. Zahlreiche langfristige Mandantenbeziehungen sind das Ergebnis seiner strukturierten, stets praxistauglichen Beratung und versierten Arbeitsweise, vor allem auch in internationalen Kontexten.
Seit 2009 | Partner, Taylor Wessing |
2004 – 2009 | Associate, Taylor Wessing |
1999 – 2002 | Referendariat, Hamburg und Melbourne |
2002 – 2004 | Promotion, Universität Heidelberg |
2002 | Zulassung als Anwalt, Hamburg |
2002 | Zweites Juristisches Staatsexamen, Hamburg |
1998 – 1999 | LL.M., Universität London |
1992 – 1998 | Studium der Rechtswissenschaften, Universität Bielefeld |
Englisch |
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