15. Juni 2026
Veröffentlichungsreihe
Corona-Hilfen waren für viele Unternehmen Rettungsring und Turbo zugleich. Jetzt rollt die Gegenwelle: Nach Einreichung der Schlussabrechnung finden sich bundesweit viele Unternehmen Rückforderungsbescheiden ausgesetzt. Wer unzutreffende Angaben im Antrag gemacht hat oder seine Angaben nicht sauber belegen kann, dem drohen neben der Rückforderung auch strafrechtliche Folgen – Stichwort „Subventionsbetrug“.
Die wichtigste Erkenntnis: Fördermittel sind kein „Gratisgeld“. Sie sind an Voraussetzungen, Nachweispflichten und fortlaufende Dokumentationsanforderungen geknüpft. Wer Fördermittel beantragt, muss Verantwortung übernehmen – und zwar über den gesamten Förderzyklus hinweg.
Unsere Fördermittelcompliance setzt genau dort an. Sie endet nicht mit Eingang des Geldes, sondern heißt: Wir begleiten öffentlich geförderte Projekte von der Vorbereitung des Förderantrags bis zur Verwendungsnachweisprüfung.
Nur wenn der gesamte Prozess strukturiert und nachvollziehbar organisiert sowie dokumentiert ist, lassen sich Rückforderungs- und Haftungsrisiken für das Unternehmen wie auch strafrechtliche Risiken für die Geschäftsführung wirksam begrenzen – System- statt Papiercompliance. Denn die unrichtige oder unvollständige Angabe von subventionserheblichen Tatsachen und die Verwendung von Fördermitteln entgegen einer Verwendungsbeschränkung ist strafbar.
Was sollten Unternehmen jetzt tun? Bestehende und vergangene Förderprojekte systematisch inventarisieren. Antrags- und Bewilligungsunterlagen, Berechnungen und interne Freigaben digital zusammenführen und auf ggf. noch zu erledigende Meldungen prüfen. Bei neuen Fördermittelprojekten: Von Anfang an strukturierte Prozesse etablieren. Im Notfall: Besonnen reagieren. Auch Rückforderungsbescheide können fehlerhaft sein und angefochten werden. Wir haben unlängst Fördermittel einer Mandantin erfolgreich vor dem höchsten deutschen Verwaltungsgericht verteidigt (BVerwG, Urteil vom 10.6.26, 8 C 4.25 - Pressemitteilung Nr. 42/2026 | Bundesverwaltungsgericht).
12. März 2026
12. März 2026
von Thomas Kahl, Jan-Patrick Vogel, LL.M. (Stellenbosch University)
12. März 2026
von Isabel Bäumer
22. Dezember 2025
25. November 2025
2. Oktober 2025
von Isabel Bäumer
23. September 2025
Inhalt:▪️Dr. Martin Knaup: Wie sich Compliance-Standards aus der Geldwäscheprävention der Finanzbranche zunehmend auch auf andere Wirtschaftszweige übertragen lassen.▪️Dr. Verena Ritter-Döring und Thomas Kahl: Die Financial Data Access Regulation (FIDA) erweitert ab 2027 den Zugang zu Finanzdaten und schafft dabei hohe Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen für Unternehmen.▪️Sebastian Rünz und Louis Warnking: Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) bringt neue, weitreichende Sorgfaltspflichten für Lieferketten mit sich, räumt Unternehmen zugleich mehr Zeit zur Umsetzung ein.
28. Januar 2025
von mehreren Autoren
Inhalt:▪️Sebastian Rünz und Julius Dahmen: Die geplante EU-Richtlinie CSDDD im Vergleich mit dem deutschen Lieferkettengesetz – deutlich mehr Unternehmen werden von verschärften Sorgfaltspflichten betroffen sein.▪️Dr. Leonard Szabó: Wie Unternehmen durch vorsichtige Kommunikation und gezielte Maßnahmen die Anfechtung von Zahlungen in Krisensituationen vermeiden können.▪️Dr. Anne Förster und Mareike Christine Gehrmann: Analyse zur Einführung generativer KI wie ChatGPT aus Compliance-Perspektive – datenschutzrechtliche, urheberrechtliche und ethische Schutzmaßnahmen sind notwendig.
28. Januar 2025
von mehreren Autoren
Inhalt:▪️Mareike Christine Gehrmann und Dr. Anne Förster: Die stufenweise Einführung der EU-KI-Verordnung ab August 2024 – wie sich Unternehmen frühzeitigen durch eigene KI-Kompetenzteams vorbereiten können.▪️Dr. Benedikt Rohrßen: Wie KI einerseits zur Unterstützung von Compliance-Prozessen eingesetzt werden kann und andererseits selbst strengen Compliance-Anforderungen unterliegt.
28. Januar 2025
von mehreren Autoren
Inhalt: ▪️Dr. Martin Knaup: Die Geschäftspartnerprüfung („Know your Customer“, KYC) ist zunehmend unverzichtbares Instrument zur Vermeidung externer Compliance-Risiken und Einhaltung regulatorischer Anforderungen.▪️Dr. Michael Brüggemann und Tim Hendricks: Der neue Leitfaden der EU-Kommission zur Sanktions-Compliance soll Unternehmen bei der Vermeidung von Sanktionsumgehungen unterstützen.▪️Lara Nonnenmühlen: Warum bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes auch kartellrechtliche Vorgaben unbedingt berücksichtigt werden müssen.
28. Januar 2025
von mehreren Autoren
Inhalt: ◾ Dr. Rebekka Krause: Unternehmen benötigen eine ESG-Abteilung aufgrund steigender rechtlicher Nachhaltigkeitsanforderungen (CSRD) ◾ Dr. Leonard Szabó: Insolvenzverwalter können Zahlungen anfechten, wenn der Empfänger von der Zahlungsunfähigkeit des Kunden wusste. Unternehmen sollten Krisenindikatoren beachten ◾ Jan-Patrick Vogel, LL.M.: Überhöhte oder zu geringe Vergütungen von Arbeitnehmervertretern bergen Strafbarkeitsrisiken. Unternehmen sollten ihre Vergütungspraxis prüfen
28. Januar 2025
von Dr. Rebekka Krause, Jan-Patrick Vogel, LL.M. (Stellenbosch University)
Überblick über beschlossene Maßnahmenpakete und Handlungsempfehlungen für Unternehmen
von mehreren Autoren