15. Juni 2026
Veröffentlichungsreihe
Ab dem 10. Juli 2027 gilt die EU-Geldwäscheverordnung (EU-AML-VO) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Als Kernstück des EU-AML-Pakets soll sie ein tatsächlich einheitliches Single Rulebook für den gesamten europäischen Binnenmarkt schaffen.
Im Fokus steht künftig die tatsächliche Belastbarkeit und Wirksamkeit des jeweiligen Systems zur Geldwäscheprävention. Dies markiert einen grundlegenden Paradigmenwechsel: Standen bislang vor allem formale Dokumentationspflichten im Vordergrund, rückt nun die effektive Funktionsfähigkeit des Compliance-Systems in den Mittelpunkt.
Die Verordnung verschärft nicht nur die Anforderungen an KYC-Prozesse, die Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter (UBO) und die PEP-Prüfung, sondern macht die Geldwäscheprävention vor allem datengetrieben. Unternehmen werden künftig nicht darum herumkommen, ihre Daten strukturiert zu erfassen, laufend zu aktualisieren und smart auszuwerten. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund des neuen EU-Listensystems für Hochrisikoländer sowie der engeren Verzahnung mit dem Sanktionsrecht. Datenschutz und Geldwäscheprävention rücken damit deutlich näher zusammen und lassen sich künftig nicht mehr isoliert voneinander betrachten.
Ein weiterer wesentlicher Einschnitt ist die neue Bargeldobergrenze: Barzahlungen über 10.000 Euro im geschäftlichen Kontext sind künftig EU-weit für sämtliche Unternehmen untersagt. Parallel konkretisieren technische Regulierungsstandards (RTS) und Implementierungsstandards (ITS) der neuen europäischen Aufsichtsarchitektur die operativen Anforderungen. Sie definieren detailliert, welche Maßnahmen umzusetzen sind und wie Datenflüsse, Meldungen und Kontrollen auszugestalten sind.
Was bedeutet das konkret für Unternehmen? Es sollte frühzeitig eine Gap-Analyse durchgeführt werden, um Abweichungen zwischen bestehenden Prozessen der Geldwäscheprävention, Datenstrukturen und IT-Systemen einerseits sowie den künftigen regulatorischen Anforderungen andererseits zu identifizieren. Weiter sind KYC, UBO-Ermittlung, PEP-Screening und Sanktionsprüfungen in ein integriertes, revisionssicheres Compliance-System zu überführen. Dies flankiert von klar definierten Rollen und dokumentierten Workflows. Zudem bedarf es eines neuen Verständnisses innerhalb des eigenen Unternehmens: Geldwäscheprävention darf nicht länger als bloße Pflichtübung verstanden werden, sondern als Frühwarn- und Risikosteuerungssystem mit echtem Mehrwert für das eigene Geschäft. Unternehmen, die diesen Wandel frühzeitig einleiten, reduzieren nicht nur regulatorische Risiken. Sie schaffen zugleich effizientere Prozesse, stärken das Vertrauen von Geschäftspartnern und sichern sich einen spürbaren Wettbewerbsvorsprung.
12. März 2026
12. März 2026
von Thomas Kahl, Jan-Patrick Vogel, LL.M. (Stellenbosch University)
12. März 2026
von Isabel Bäumer
22. Dezember 2025
25. November 2025
2. Oktober 2025
von Isabel Bäumer
23. September 2025
Inhalt:▪️Dr. Martin Knaup: Wie sich Compliance-Standards aus der Geldwäscheprävention der Finanzbranche zunehmend auch auf andere Wirtschaftszweige übertragen lassen.▪️Dr. Verena Ritter-Döring und Thomas Kahl: Die Financial Data Access Regulation (FIDA) erweitert ab 2027 den Zugang zu Finanzdaten und schafft dabei hohe Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen für Unternehmen.▪️Sebastian Rünz und Louis Warnking: Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) bringt neue, weitreichende Sorgfaltspflichten für Lieferketten mit sich, räumt Unternehmen zugleich mehr Zeit zur Umsetzung ein.
28. Januar 2025
von mehreren Autoren
Inhalt:▪️Sebastian Rünz und Julius Dahmen: Die geplante EU-Richtlinie CSDDD im Vergleich mit dem deutschen Lieferkettengesetz – deutlich mehr Unternehmen werden von verschärften Sorgfaltspflichten betroffen sein.▪️Dr. Leonard Szabó: Wie Unternehmen durch vorsichtige Kommunikation und gezielte Maßnahmen die Anfechtung von Zahlungen in Krisensituationen vermeiden können.▪️Dr. Anne Förster und Mareike Christine Gehrmann: Analyse zur Einführung generativer KI wie ChatGPT aus Compliance-Perspektive – datenschutzrechtliche, urheberrechtliche und ethische Schutzmaßnahmen sind notwendig.
28. Januar 2025
von mehreren Autoren
Inhalt:▪️Mareike Christine Gehrmann und Dr. Anne Förster: Die stufenweise Einführung der EU-KI-Verordnung ab August 2024 – wie sich Unternehmen frühzeitigen durch eigene KI-Kompetenzteams vorbereiten können.▪️Dr. Benedikt Rohrßen: Wie KI einerseits zur Unterstützung von Compliance-Prozessen eingesetzt werden kann und andererseits selbst strengen Compliance-Anforderungen unterliegt.
28. Januar 2025
von mehreren Autoren
Inhalt: ▪️Dr. Martin Knaup: Die Geschäftspartnerprüfung („Know your Customer“, KYC) ist zunehmend unverzichtbares Instrument zur Vermeidung externer Compliance-Risiken und Einhaltung regulatorischer Anforderungen.▪️Dr. Michael Brüggemann und Tim Hendricks: Der neue Leitfaden der EU-Kommission zur Sanktions-Compliance soll Unternehmen bei der Vermeidung von Sanktionsumgehungen unterstützen.▪️Lara Nonnenmühlen: Warum bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes auch kartellrechtliche Vorgaben unbedingt berücksichtigt werden müssen.
28. Januar 2025
von mehreren Autoren
Inhalt: ◾ Dr. Rebekka Krause: Unternehmen benötigen eine ESG-Abteilung aufgrund steigender rechtlicher Nachhaltigkeitsanforderungen (CSRD) ◾ Dr. Leonard Szabó: Insolvenzverwalter können Zahlungen anfechten, wenn der Empfänger von der Zahlungsunfähigkeit des Kunden wusste. Unternehmen sollten Krisenindikatoren beachten ◾ Jan-Patrick Vogel, LL.M.: Überhöhte oder zu geringe Vergütungen von Arbeitnehmervertretern bergen Strafbarkeitsrisiken. Unternehmen sollten ihre Vergütungspraxis prüfen
28. Januar 2025
von Dr. Rebekka Krause, Jan-Patrick Vogel, LL.M. (Stellenbosch University)