15. Juni 2026
Veröffentlichungsreihe
Seit dem 06. Dezember 2025 gilt das NIS-2-UmsCG in Deutschland. Es überführt die europäische NIS-2-Richtlinie in das BSI-Gesetz und verschärft die Anforderungen an die IT-Sicherheit deutlich. Cybersicherheit wird damit zur festen Aufgabe.
Erfasst werden Unternehmen in 18 Sektoren – Energie, Verkehr, Gesundheit, digitale Infrastruktur, Industrie und weitere Bereiche. Entscheidend sind Größe und wirtschaftliche Bedeutung, gemessen an Schwellenwerten (Mitarbeiterzahl oder Jahresumsatz und -bilanzsumme).
In der Praxis stehen vor allem mittlere und größere Unternehmen im Fokus, da sie eine zentrale Rolle für Wirtschaft und Versorgung spielen. Zugleich werden auch einzelne Akteure unabhängig ihrer Größe erfasst. Je nach Einstufung als „wichtige“ oder „besonders wichtige“ Einrichtung gelten für betroffene Unternehmen abgestufte Pflichten.
Unternehmen müssen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Cybersicherheit umsetzen. Dazu zählen Risikoanalysen, Lieferkettensicherheit, Krisenmanagement, Cyberhygiene sowie Verschlüsselung und Multi-Faktor-Authentifizierung. Sicherheitsvorfälle müssen zeitnah und in mehreren Stufen gemeldet werden.
Betroffene müssen sich eigenständig binnen drei Monaten ab Gesetzesgeltung beim BSI registrieren. Wer dies innerhalb der Frist bis zum 6. März noch nicht getan hat, sollte dies umgehend nachholen.
Darüber hinaus gilt: NIS2 erfordert die Umsetzung in den IT-Prozessen: Zuständigkeiten klären, Schwachstellen erkennen und Maßnahmen implementieren. Wer früh handelt, behält die Kontrolle über die Risiken. Ergänzend lohnt sich auch ein Blick auf den Cyber Resilience Act.
12. März 2026
12. März 2026
von Thomas Kahl, Jan-Patrick Vogel, LL.M. (Stellenbosch University)
12. März 2026
von Isabel Bäumer
22. Dezember 2025
25. November 2025
2. Oktober 2025
von Isabel Bäumer
23. September 2025
Inhalt:▪️Dr. Martin Knaup: Wie sich Compliance-Standards aus der Geldwäscheprävention der Finanzbranche zunehmend auch auf andere Wirtschaftszweige übertragen lassen.▪️Dr. Verena Ritter-Döring und Thomas Kahl: Die Financial Data Access Regulation (FIDA) erweitert ab 2027 den Zugang zu Finanzdaten und schafft dabei hohe Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen für Unternehmen.▪️Sebastian Rünz und Louis Warnking: Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) bringt neue, weitreichende Sorgfaltspflichten für Lieferketten mit sich, räumt Unternehmen zugleich mehr Zeit zur Umsetzung ein.
28. Januar 2025
von mehreren Autoren
Inhalt:▪️Sebastian Rünz und Julius Dahmen: Die geplante EU-Richtlinie CSDDD im Vergleich mit dem deutschen Lieferkettengesetz – deutlich mehr Unternehmen werden von verschärften Sorgfaltspflichten betroffen sein.▪️Dr. Leonard Szabó: Wie Unternehmen durch vorsichtige Kommunikation und gezielte Maßnahmen die Anfechtung von Zahlungen in Krisensituationen vermeiden können.▪️Dr. Anne Förster und Mareike Christine Gehrmann: Analyse zur Einführung generativer KI wie ChatGPT aus Compliance-Perspektive – datenschutzrechtliche, urheberrechtliche und ethische Schutzmaßnahmen sind notwendig.
28. Januar 2025
von mehreren Autoren
Inhalt:▪️Mareike Christine Gehrmann und Dr. Anne Förster: Die stufenweise Einführung der EU-KI-Verordnung ab August 2024 – wie sich Unternehmen frühzeitigen durch eigene KI-Kompetenzteams vorbereiten können.▪️Dr. Benedikt Rohrßen: Wie KI einerseits zur Unterstützung von Compliance-Prozessen eingesetzt werden kann und andererseits selbst strengen Compliance-Anforderungen unterliegt.
28. Januar 2025
von mehreren Autoren
Inhalt: ▪️Dr. Martin Knaup: Die Geschäftspartnerprüfung („Know your Customer“, KYC) ist zunehmend unverzichtbares Instrument zur Vermeidung externer Compliance-Risiken und Einhaltung regulatorischer Anforderungen.▪️Dr. Michael Brüggemann und Tim Hendricks: Der neue Leitfaden der EU-Kommission zur Sanktions-Compliance soll Unternehmen bei der Vermeidung von Sanktionsumgehungen unterstützen.▪️Lara Nonnenmühlen: Warum bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes auch kartellrechtliche Vorgaben unbedingt berücksichtigt werden müssen.
28. Januar 2025
von mehreren Autoren
Inhalt: ◾ Dr. Rebekka Krause: Unternehmen benötigen eine ESG-Abteilung aufgrund steigender rechtlicher Nachhaltigkeitsanforderungen (CSRD) ◾ Dr. Leonard Szabó: Insolvenzverwalter können Zahlungen anfechten, wenn der Empfänger von der Zahlungsunfähigkeit des Kunden wusste. Unternehmen sollten Krisenindikatoren beachten ◾ Jan-Patrick Vogel, LL.M.: Überhöhte oder zu geringe Vergütungen von Arbeitnehmervertretern bergen Strafbarkeitsrisiken. Unternehmen sollten ihre Vergütungspraxis prüfen
28. Januar 2025
von Dr. Rebekka Krause, Jan-Patrick Vogel, LL.M. (Stellenbosch University)