15. Juni 2026
Veröffentlichungsreihe
Seit dem 6. Dezember 2025 gilt das neue BSIG. Rund 29.000 Unternehmen sind betroffen, viele erstmals: neben Unternehmen aus den Bereichen Energie und Gesundheit auch z.B. Mittelständler aus IT, Maschinenbau, Medizintechnik, Forschung. Wer dazugehört, muss selbst prüfen – eine behördliche Einladung kommt nicht.
Das Gesetz kennt „besonders wichtige" und „wichtige" Einrichtungen, je nach Größe, Branche oder Systemrelevanz. Für beide gilt: Die Geschäftsleitung haftet persönlich. Schulungspflicht inklusive, mindestens alle drei Jahre, sauber dokumentiert.
Die Pflichten reichen weit: technische und organisatorische Maßnahmen, Lieferketten-Due-Diligence, lückenlose Dokumentation. Bei erheblichen Vorfällen tickt die Uhr – Erstmeldung beim BSI nach 24 Stunden, Bewertung nach 72, Abschlussbericht nach einem Monat. Bußgelder: bis zu 10 (in Einzelfällen sogar 20) Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Konzernumsatzes.
Ein vernünftig implementiertes Informationssicherheitsmanagementsystem kann bei der Erfüllung der Pflichten helfen. Ein Ordner voller Policies stoppt keinen Angreifer und hält keine 24-Stunden-Frist. Was zählt, sind gelebte Systeme – klare Verantwortlichkeiten, automatisierte Erkennung, getestete Meldewege, sorgfältig ausgewählte und vertraglich abgesicherte Lieferanten.
Unsere Empfehlung: Starten Sie mit einer ehrlichen Standortbestimmung. Wo arbeiten Prozesse, wo liegen nur Dokumente? Das BSI prüft nicht ab Tag eins – aber spürbare Fortschritte bei der Umsetzung von NIS2 werden erwartet. Mehr Informationen zu den NIS2-Pflichten und zur Umsetzung gibt es hier.
12. März 2026
12. März 2026
von Thomas Kahl, Jan-Patrick Vogel, LL.M. (Stellenbosch University)
12. März 2026
von Isabel Bäumer
22. Dezember 2025
25. November 2025
2. Oktober 2025
von Isabel Bäumer
23. September 2025
Inhalt:▪️Dr. Martin Knaup: Wie sich Compliance-Standards aus der Geldwäscheprävention der Finanzbranche zunehmend auch auf andere Wirtschaftszweige übertragen lassen.▪️Dr. Verena Ritter-Döring und Thomas Kahl: Die Financial Data Access Regulation (FIDA) erweitert ab 2027 den Zugang zu Finanzdaten und schafft dabei hohe Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen für Unternehmen.▪️Sebastian Rünz und Louis Warnking: Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) bringt neue, weitreichende Sorgfaltspflichten für Lieferketten mit sich, räumt Unternehmen zugleich mehr Zeit zur Umsetzung ein.
28. Januar 2025
von mehreren Autoren
Inhalt:▪️Sebastian Rünz und Julius Dahmen: Die geplante EU-Richtlinie CSDDD im Vergleich mit dem deutschen Lieferkettengesetz – deutlich mehr Unternehmen werden von verschärften Sorgfaltspflichten betroffen sein.▪️Dr. Leonard Szabó: Wie Unternehmen durch vorsichtige Kommunikation und gezielte Maßnahmen die Anfechtung von Zahlungen in Krisensituationen vermeiden können.▪️Dr. Anne Förster und Mareike Christine Gehrmann: Analyse zur Einführung generativer KI wie ChatGPT aus Compliance-Perspektive – datenschutzrechtliche, urheberrechtliche und ethische Schutzmaßnahmen sind notwendig.
28. Januar 2025
von mehreren Autoren
Inhalt:▪️Mareike Christine Gehrmann und Dr. Anne Förster: Die stufenweise Einführung der EU-KI-Verordnung ab August 2024 – wie sich Unternehmen frühzeitigen durch eigene KI-Kompetenzteams vorbereiten können.▪️Dr. Benedikt Rohrßen: Wie KI einerseits zur Unterstützung von Compliance-Prozessen eingesetzt werden kann und andererseits selbst strengen Compliance-Anforderungen unterliegt.
28. Januar 2025
von mehreren Autoren
Inhalt: ▪️Dr. Martin Knaup: Die Geschäftspartnerprüfung („Know your Customer“, KYC) ist zunehmend unverzichtbares Instrument zur Vermeidung externer Compliance-Risiken und Einhaltung regulatorischer Anforderungen.▪️Dr. Michael Brüggemann und Tim Hendricks: Der neue Leitfaden der EU-Kommission zur Sanktions-Compliance soll Unternehmen bei der Vermeidung von Sanktionsumgehungen unterstützen.▪️Lara Nonnenmühlen: Warum bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes auch kartellrechtliche Vorgaben unbedingt berücksichtigt werden müssen.
28. Januar 2025
von mehreren Autoren
Inhalt: ◾ Dr. Rebekka Krause: Unternehmen benötigen eine ESG-Abteilung aufgrund steigender rechtlicher Nachhaltigkeitsanforderungen (CSRD) ◾ Dr. Leonard Szabó: Insolvenzverwalter können Zahlungen anfechten, wenn der Empfänger von der Zahlungsunfähigkeit des Kunden wusste. Unternehmen sollten Krisenindikatoren beachten ◾ Jan-Patrick Vogel, LL.M.: Überhöhte oder zu geringe Vergütungen von Arbeitnehmervertretern bergen Strafbarkeitsrisiken. Unternehmen sollten ihre Vergütungspraxis prüfen
28. Januar 2025
von Dr. Rebekka Krause, Jan-Patrick Vogel, LL.M. (Stellenbosch University)