28. Januar 2025
Veröffentlichungsreihe
Am 1. August 2024 tritt die KI-Verordnung in Kraft. Das Werk umfasst über 400 Seiten und regelt detailliert die Entwicklung, den Vertrieb und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI). Betroffen sind Anbieter, Hersteller, Händler, Importeure und Anwender. Die Umsetzung erfolgt in Schritten: Die Regelungen zum Einsatz verbotener KI finden bereits nach sechs Monaten Anwendung. Ab August 2025 gelten die Regelungen zur Entwicklung und Nutzung von Allzweck-KI, wie z.B. ChatGPT oder Chatbots. Die Vorgaben für hochriskante KI, wie z.B. KI für die Bewertung von Bewerbern, gelten nach 24 Monaten. Alle anderen Regeln finden nach 36 Monaten Anwendung. Je nach Risikograd haben Unternehmen ein umfassendes Compliance- und Risikomanagementsystem aufzubauen. Das gilt vor allem für Anbieter von Hochrisiko-KI. Als wäre das nicht kompliziert genug, wird die EU in den kommenden Monaten ergänzend diverse Leitlinien und Handlungsempfehlungen für den Umgang mit KI veröffentlichen. Jedes Unternehmen sollte sich daher dringend mit der KI-Verordnung befassen und sein eigenes KI-Kompetenzteam aufbauen.
Autorinnen: Mareike Christine Gehrmann, Dr. Anne Förster
„Regulation is rising“ – die EU reguliert immer mehr Produkte. Unternehmen müssen die steigenden regulatorischen Produktanforderungen überwachen, Bestandsaufnahmen inklusive Gap-Analyse machen, Produkte anpassen. Das gilt mit der am 1. August 2024 in Kraft getretenen KI-Verordnung auch für Künstliche Intelligenz („KI“).
Für alle regulierten Produkte gilt: No compliance, no market. Idealerweise überwacht ein Product-Compliance- und Qualitätssicherungssystem die Produktsicherheit. KI kann, da lern- und anpassungsfähig, helfen, indem sie Compliance-Systeme und -prozesse digitalisiert und automatisiert. Etwa beim Monitoring gesetzgeberischer Projekte: Frühzeitig wahrgenommen, eröffnen sich neue Möglichkeiten für innovative Produkte. So bieten derzeit digitale Plattformen bereits neue Dienste zur Umsetzung der am 30. Juli 2024 in Kraft getretenen Recht auf (bzw.: Pflicht zur) Reparatur-Richtlinie an.
KI-Systeme selbst müssen, da autonom, selbst sicher gestaltet sein. Das gilt erst recht bei Hochrisiko-KI-Systemen, insbesondere bei Sicherheitskomponenten von Fertigungsrobotern oder intelligenten Baumaschinen. Insgesamt gilt: Compliance kann KI gebrauchen, KI braucht Compliance.
Autor: Dr. Benedikt Rohrßen
Diese Beiträge sind zunächst im Magazin Compliance Manager des Berufsverbands der Compliance Manager (BCM) erschienen.
6. Oktober 2025
Inhalt: ◾ Dr. Rebekka Krause: Unternehmen benötigen eine ESG-Abteilung aufgrund steigender rechtlicher Nachhaltigkeitsanforderungen (CSRD) ◾ Dr. Leonard Szabó: Insolvenzverwalter können Zahlungen anfechten, wenn der Empfänger von der Zahlungsunfähigkeit des Kunden wusste. Unternehmen sollten Krisenindikatoren beachten ◾ Jan-Patrick Vogel, LL.M.: Überhöhte oder zu geringe Vergütungen von Arbeitnehmervertretern bergen Strafbarkeitsrisiken. Unternehmen sollten ihre Vergütungspraxis prüfen
28. Januar 2025
von Dr. Rebekka Krause, Jan-Patrick Vogel, LL.M. (Stellenbosch University)
Inhalt: ▪️Dr. Martin Knaup: Die Geschäftspartnerprüfung („Know your Customer“, KYC) ist zunehmend unverzichtbares Instrument zur Vermeidung externer Compliance-Risiken und Einhaltung regulatorischer Anforderungen.▪️Dr. Michael Brüggemann und Tim Hendricks: Der neue Leitfaden der EU-Kommission zur Sanktions-Compliance soll Unternehmen bei der Vermeidung von Sanktionsumgehungen unterstützen.▪️Lara Nonnenmühlen: Warum bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes auch kartellrechtliche Vorgaben unbedingt berücksichtigt werden müssen.
28. Januar 2025
von mehreren Autoren
Inhalt:▪️Mareike Christine Gehrmann und Dr. Anne Förster: Die stufenweise Einführung der EU-KI-Verordnung ab August 2024 – wie sich Unternehmen frühzeitigen durch eigene KI-Kompetenzteams vorbereiten können.▪️Dr. Benedikt Rohrßen: Wie KI einerseits zur Unterstützung von Compliance-Prozessen eingesetzt werden kann und andererseits selbst strengen Compliance-Anforderungen unterliegt.
28. Januar 2025
von mehreren Autoren
Inhalt:▪️Sebastian Rünz und Julius Dahmen: Die geplante EU-Richtlinie CSDDD im Vergleich mit dem deutschen Lieferkettengesetz – deutlich mehr Unternehmen werden von verschärften Sorgfaltspflichten betroffen sein.▪️Dr. Leonard Szabó: Wie Unternehmen durch vorsichtige Kommunikation und gezielte Maßnahmen die Anfechtung von Zahlungen in Krisensituationen vermeiden können.▪️Dr. Anne Förster und Mareike Christine Gehrmann: Analyse zur Einführung generativer KI wie ChatGPT aus Compliance-Perspektive – datenschutzrechtliche, urheberrechtliche und ethische Schutzmaßnahmen sind notwendig.
28. Januar 2025
von mehreren Autoren
Inhalt:▪️Dr. Martin Knaup: Wie sich Compliance-Standards aus der Geldwäscheprävention der Finanzbranche zunehmend auch auf andere Wirtschaftszweige übertragen lassen.▪️Dr. Verena Ritter-Döring und Thomas Kahl: Die Financial Data Access Regulation (FIDA) erweitert ab 2027 den Zugang zu Finanzdaten und schafft dabei hohe Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen für Unternehmen.▪️Sebastian Rünz und Louis Warnking: Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) bringt neue, weitreichende Sorgfaltspflichten für Lieferketten mit sich, räumt Unternehmen zugleich mehr Zeit zur Umsetzung ein.
28. Januar 2025
von mehreren Autoren
23. September 2025
2. Oktober 2025
von Isabel Bäumer
von mehreren Autoren
Wichtigste Fragen aus Sicht der Compliance-, Rechts- und Personalabteilung
von mehreren Autoren