Seitdem die Politik im März 2025 die Lockerung der Schuldenbremse und die Schaffung eines Sondervermögens für Infrastruktur und Rüstung bewilligt hatte, boomt der Rüstungssektor. Die Verteidigungsausgaben liegen auf einem Rekordhoch. Bis 2029 soll allein der deutsche Verteidigungshaushalt auf 158,8 Milliarden Euro steigen. Allerdings fehlen Produktionskapazitäten im Rüstungsbereich, um die Nachfrage zu decken. Gleichzeitig kämpfen Branchen wie die Automobilzulieferindustrie mit wirtschaftlichen Herausforderungen. Nicht wenige Unternehmen, die zivile Produkte herstellen, überlegen daher, ihre Produktion auf Rüstungsgüter und insbesondere auch Kriegswaffen umzustellen.
Was früher ein Tabu war, wird gegenwärtig in einigen Branchen zunehmend als reale Option in Betracht gezogen. Doch der Schritt vom zivilen Produkt zur Kriegswaffe ist nicht nur politisch und moralisch sensibel – er ist auch rechtlich komplex, denn für die Produktion von sogenannten Kriegswaffen gelten besondere Genehmigungserfordernisse.
Was sind eigentlich Kriegswaffen?
Kriegswaffen sind gemäß dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) für kriegerische Auseinandersetzungen bestimmt. Dazu zählen unter anderem Panzer, Raketen, Kampfjets, Sturmgewehre oder U-Boote. Eine Auflistung der Kriegswaffen findet sich in Teil B der Anlage zum KrWaffKontrG. Besitz, Produktion und Handel von Kriegswaffen unterliegen strengsten staatlichen Kontrollen, da ihr Einsatz direkt mit dem staatlichen Gewaltmonopol und der internationalen Sicherheit zusammenhängt.
Genehmigungspflicht nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz:
Das KrWaffKontrG statuiert weitreichende Genehmigungserfordernisse. Genehmigungspflichtig sind insbesondere die Herstellung, aber auch das Inverkehrbringen, das Befördern innerhalb des Bundesgebiets sowie das Ein- und Ausführen von Kriegswaffen.
Für die Genehmigung ist ein schriftlicher Antrag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) oder ein Antrag in digitaler Form über das Elster-Portal zustellen. Der Antrag muss detaillierte Informationen zum Produkt, zum Hersteller, zur geplanten Verwendung sowie zu Sicherheitsmaßnahmen enthalten. Das BMWE prüft den Antrag in enger Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt und weiteren Behörden. Dabei werden auch außen- und sicherheitspolitische Aspekte, z.B. die sicherheitspolitische Lage im Empfängerland, berücksichtigt. Nur wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und keine politischen Bedenken bestehen, erfolgt die Genehmigung. Bereits das Anstreben der Herstellung oder die Lieferung von Kriegswaffen ohne Genehmigung kann strafbar sein und nach dem KrWaffKontrG und dem Strafgesetzbuch (StGB) mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden.
Damit erfordert also bereits die angestrebte Umstellung ziviler Produktionskapazitäten auf Rüstungsgüter eine Genehmigung, wenn zukünftig Kriegswaffen produziert werden sollen.
Besondere Anforderungen bei Verschlusssachen
Wer mit sicherheitsrelevanten Rüstungsgütern arbeitet, kommt kaum an Verschlusssachen (VS) vorbei. Unternehmen, die sogenannte Verschlusssachenaufträge der Bundeswehr erhalten, werden deshalb in die Geheimschutzbetreuung durch das BMWE aufgenommen. Die eingestuften Informationen unterliegen dem besonderen Schutz vor unbefugtem Zugriff. Unternehmen, die Zugang zu Verschlusssachen benötigen, müssen eine VS-Zulassung nachweisen und umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen treffen – von baulichen Schutzvorkehrungen bis hin zur Sicherheitsüberprüfung von Mitarbeitern.
Belieferung der Bundeswehr
Bei Belieferung der Bundeswehr sind weitere Regularien wie bspw. die DEMAR 21 (Defence Materiel Regulations) für Luftfahrzeuge, zu beachten. Die DEMAR 21 regelt unter anderem die Anforderungen an Lieferanten, die Vertragsbedingungen sowie die technische Dokumentation und Nachweispflichten im Verteidigungsbereich. Die Verträge mit dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) sehen zudem weitreichende Verpflichtungen wie beispielsweise Nachweisketten, Compliance -Prüfungen oder Offset-Vereinbarungen vor.
Fazit
Der Einstieg in die Rüstungsproduktion ist kein gewöhnlicher Branchenwechsel. Die rechtlichen Anforderungen sind hoch. Wer diesen Schritt gehen möchte, muss nicht nur technologische und industrielle Kompetenzen mitbringen, sondern sich auch in einem hochregulierten Umfeld mit Genehmigungen, Geheimhaltung und militärischer Bürokratie zurechtfinden. Eine gründliche rechtliche und strategische Vorbereitung ist dabei Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Umstellung. Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei sämtlichen Schritten.