25. Juni 2025
Veröffentlichungsreihe – 11 von 15 Insights
Investments in Verteidigungsunternehmen erleben angesichts der geopolitischen Entwicklungen eine große Nachfrage. Gleichzeitig sind Start-ups im Verteidigungssektor auf der Suche nach neuen Investoren. Ein Weg der Finanzierung ist die Beteiligung von Venture Capital (VC)- oder Private Equity (PE)-Fonds.
Im ersten Beitrag unseres Aerospace & Defence Bulletin [Neuer Markt, neue Chancen: Was Unternehmen beim Einstieg in den Verteidigungssektor beachten sollten] wurde bereits ausführlich beschrieben, welche Herausforderungen ein Unternehmen zu bewältigen hat, um im Verteidigungssektor erfolgreich Fuß zu fassen. Wer sich für Start-ups im Verteidigungssektor engagieren möchte, kann anstelle einer eigenen operativen Unternehmensgründung auch Investments in Start-ups in diesem Sektor tätigen. Um dabei die finanziellen Mittel verschiedener Anleger effizient zu bündeln und bereitzustellen, kann die Gründung eines spezialisierten Fonds für Beteiligungen an Verteidigungsunternehmen einen attraktiven Weg darstellen.
Fonds unterliegen regulatorischen Vorgaben, denn nicht jeder darf Kapital von einer Vielzahl von Anlegern zum Zweck der gemeinsamen Anlage mit einer festen Anlagestrategie einsammeln. Aus diesem Grund werden sie in der Regel von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet, die über eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verfügt. Eine solche Erlaubnis ist nicht leicht zu bekommen und an viele regulatorische Vorgaben geknüpft, so dass im Markt in der Regel auf bereits bestehende Kapitalverwaltungsgesellschaften zurückgegriffen wird.
Wenn sich aber nun Experten einer bestimmten Branche zusammenschließen und gemeinsam einen eigenen, kleineren Fonds auflegen möchten, gibt es eine Variante „Regulatory Light“, die sich derzeit am Markt großer Beliebtheit erfreut und auch für den Verteidigungssektor geeignet ist. Sofern der Wert der Investments des Fonds zu keiner Zeit EUR 500 Millionen (ohne Einsatz von Fremdkapital) oder EUR 100 Millionen (einschließlich Mittel aus Fremdkapital) überschreitet, kann eine Kapitalverwaltungsgesellschaft den Fonds verwalten, die bei der BaFin nur registriert wird und nicht über eine volle Erlaubnis verfügt. Die Hürde hin zu einer registrierten Kapitalverwaltungsgesellschaft, die dann einen Fonds mit niedrigschwelliger Regulierung verwalten darf, ist nicht hoch. Gewisse Vorgaben – wie etwa eine Geldwäscheprüfung der Investoren, ein Risikomanagement sowie branchenspezifische Erfahrung der Geschäftsführung – sind dennoch erforderlich. Ein solcher Fonds kann dann etwa Beteiligungen an Start-ups im Verteidigungssektor für seine Investoren erwerben, halten und zu einem späteren Zeitpunkt wieder gewinnbringend verkaufen.
Der Investorenkreis steht allerdings nicht allen potenziellen Anlegern offen, sondern nur sogenannten professionellen und semi-professionellen Anlegern. Professionelle Anleger sind selbst regulierte Unternehmen oder große Wirtschaftsunternehmen, semi-professionelle Anleger sind Investoren, die sich unter Anderem verpflichten, mindestens EUR 200.000 zu investieren und bereits über gewisse Anlageerfahrungen verfügen.
Sofern sich Investoren aus dem Ausland an dem Fonds beteiligen, sind einige Besonderheiten zu beachten. Beispielsweise müsste ein Investitionsprüfverfahren durchlaufen werden, wenn ein ausländischer Investor in einem Rüstungsunternehmen direkt oder indirekt – also auch über die Beteiligung an dem Fonds – die Schwelle von 10% der Stimmrechte erreicht oder überschreitet. Dabei werden auch die Stimmrechte von verbundenen Unternehmen oder solchen Unternehmen zusammengerechnet, die aufgrund einer Vereinbarung als gemeinsam stimmrechtsausübend gelten.
Für Fondsinvestments gilt auch die EU-Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR), deren Ziel es ist, Kapitalflüsse in nachhaltige Anlagen bzw. Wirtschaftstätigkeiten zu lenken. Die Verordnung soll vor allem Transparenz für Investorinnen und Investoren in Sachen Nachhaltigkeit herstellen. Fonds sind daher dazu verpflichtet, eine Aussage darüber zu treffen, ob sie mit der Anlage ökologische oder soziale Aspekte oder sogar nachhaltige Investments verfolgen. Verfolgen sie keine derartigen Ziele, müssen Fonds dies explizit offenlegen.
War es vor wenigen Jahren noch selbstverständlich, dass Fonds, die nachhaltig investieren wollten, jegliche Investments in die Rüstungsindustrie und Waffen ausgeschlossen haben, gibt es derzeit eine rege Diskussion über die Integration von ESG-Kriterien in Verteidigungsunternehmen. Diese Debatte ist komplex und facettenreich. Einerseits können Waffen zur Verteidigung demokratischer Werte und zum Schutz der Bevölkerung beitragen. Andererseits gibt es Bedenken hinsichtlich der ethischen Implikationen und der sozialen Verantwortung im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Einsatz von Waffen. Die Taxonomie-Verordnung der EU, die als europäisches Klassifizierungssystem nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten definiert und Unternehmen verpflichtet, ihre ökologischen und sozialen Auswirkungen offenzulegen, enthält derzeit keine Aussage dahingehend, dass Investments in die Rüstungsindustrie als nachhaltig angesehen werden können. Nun ist die EU-Taxonomie-Verordnung aber ein politischer Kompromiss, so dass hier durchaus denkbar ist, dass die o.g. Diskussion in die nächste Novelle der Taxonomie-Verordnung Einzug hält.
Im Markt wird derzeit auch darüber diskutiert, ob Unternehmen der Rüstungsindustrie, die in ihrer Unternehmenspolitik und Governance besonderen Wert auf soziale Aspekte legen – wie etwa hoher Arbeitsschutz, Equal Pay, Diversität in der Belegschaft etc. – zumindest teilweise als nachhaltig betrachtet werden können. An der aktuellen Einordnung nach der Taxonomie-Verordnung ändert dies jedoch vorerst nichts.
Die Rüstungsindustrie ist derzeit ein attraktives Investmentfeld. Die Gründung spezialisierter Fonds im Venture Capital- oder Private-Equity-Bereich eröffnet dabei neue Möglichkeiten für Investitionen in Unternehmen des Verteidigungssektors. Mit „Regulatory-Light“-Strukturen lassen sich kleinere Fonds unter erleichterten Bedingungen aufgelegen – eine pragmatische und niederschwellige Lösung. Bei der Fondsstrukturierung stehen neben regulatorischen Vorgaben weiterhin auch ESG-Kriterien im Vordergrund. Zwar sind ESG-konforme Investments in die Rüstungsindustrie nicht in der EU-Taxonomie verankert, jedoch sprechen sich immer mehr Stimmen für eine Integration von ESG-Kriterien in Verteidigungsunternehmen aus. Es ist deshalb durchaus denkbar, dass die Diskussion Einzug in die nächste Novelle der Taxonomie-Verordnung hält. Entscheidend ist eine sorgfältige Strukturierung der Fonds, um langfristig erfolgreich und im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben in diesem Markt agieren zu können.
9. Oktober 2025
8. September 2025
29. August 2025
von mehreren Autoren
28. Juli 2025
24. Juli 2025
von mehreren Autoren
17. Juli 2025
von mehreren Autoren
9. Juli 2025
von mehreren Autoren
Timo Stellpflug provides an overview of the EU Space Act proposal.
4. Juli 2025
von Timo Stellpflug
25. Juni 2025
von mehreren Autoren
13. Juni 2025
von Dr. Michael Brüggemann, Johannes Schaadt-Wambach, LL.M. (Prag)
11. Juni 2025
23. Mai 2025
von Timo Stellpflug