Charlotte Dreisigacker-Sartor ist Mitglied der Practice Area Banking & Finance im Bereich Finanzmarktregulierung und Bankaufsichtsrecht. Sie berät deutsche und internationale Banken, Finanzdienstleister, Zahlungs- und E-Geldinstitute, Kapitalveraltungsgesellschaften und Asset Manager zu Fragen der Erlaubnispflicht, organisatorischen Vorgaben, Compliance und Vertriebsfragen sowie zu geldwäscherechtlichen Fragestellungen.
Das schließt auch die Kommunikation mit der BaFin und der Deutschen Bundesbank als Aufsichtsbehörde ein. Zudem berät Charlotte Dreisigacker-Sartor nicht regulierte Unternehmen und Service Provider sowie FinTechs zu finanzaufsichtsrechtlichen Fragestellungen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beratung zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsregulierung im Finanzmarkt.Seit 2021 | Rechtsanwältin, Taylor Wessing |
2018 – 2021 | Rechtsanwältin, Curtis, Mallet-Prevost, Colt & Mosle LLP |
2015 – 2018 | Wissenschaftliche Mitarbeiterin Bankaufsichtsrecht, Hogan Lovells |
2018 | Zulassung als Rechtsanwältin, Fankfurt am Main |
2016 – 2018 | Zweites Juristisches Staatsexamen, Oberlandesgericht Koblenz, London |
2009 – 2015 | Erstes Juristisches Staatsexamen, Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, Université de Genève |
Die BaFin-Prinzipien zum Einsatz von Algorithmen und KI in der Finanzwirtschaft – ein Überblick, in: RDi Heft, 12/2021, gemeinsam mit Verena Ritter-Döring und Jonas Hornung |
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von mehreren Autoren
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A long awaited guidance on the interpretation of major areas of uncertainty
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